Neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalogs
Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO)
über die Neuregelung des Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 Kraft.
Die Novelle der StVO legt neue Verkehrsregeln fest und erhöht die Bußgelder
Verstößen gegen Verkehrsvorschriften.
Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
Tempolimits für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t zGG:
›innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
›auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG. Stattdessen greift als Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Für Pkw mit Anhängern und andere Gespanne mit anderen Zugfahrzeugen bis 3,5 t zGG gilt außerorts
eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Auf Autobahnen ist ein generelles Tempolimit von 80 km/h einzuhalten.
Höhere Bußgelder und Fahrverbote für zu schnelles Fahren
Wohl die wichtigste Änderung des neuen Bußgeldkatalogs, ist das Fahrverbot ab 21 km/h innerorts sowie das Fahrverbot ab 26 km/h ausserorts.
Die Regelung, dass ein Fahrverbot auf den Fahrer zukommt, wenn er zwei mal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h gefahren ist, somit weg.
Dies stellt eine deutliche Verschärfung des Bußgeldkatalogs da.
Sowohl innerorts als auch außerorts werden ab 28.04.2020 nach Inkrafttreten der Novelle für den
Bußgeldkatalog höhere Bußgelder für Verkehrsteilnehmer geben.
Werden Autofahrer innerorts geblitzt sehen die Bußgelder gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2020 und seit der Änderung wie folgt aus:
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
gültig seit 28.04.2020
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
gültig ab 28.04.2020
Nach Inkrafttreten der neuen StVO Novelle 2020 sind die Bußgelder bei einem geblitzt werden
innerorts gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2020 erheblich erhöht worden.
Ist ein Verkehrsteilnehmer
innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h geblitzt worden, so droht nach dem neuen
Bußgeldkatalog 2020 eine Bußgelderhöhung von 35 EUR auf 70 EUR.
Gemäß dem in Krafttreten der StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalog 2020 droht nun auch ein Fahrverbot, wer innerorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt
worden ist. Vor dem neuen Bußgeldkatalog 2020 drohte erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 26 bzw. ab 31 km/h ein Fahrverbot.
Ist man nun innerorts geblitzt worden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, so verhängt die Bußgeldstelle ein Fahrverbot von einem Monat.
Mithin ist nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 nun auch ein Eintrag von 1 Punkt im Fahreignungsregister fällig, wenn der Fahrer innerorts mit 21 km/h geblitzt worden ist.
Diese Punkte bleiben fünf Jahre im Fahreignungsregister eingetragen. Demnach ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
innerorts von 21 km/h nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 eine erhebliche Erhöhung eingetreten.
Neuregelung bei Geschwindigkeitsverstöße außerorts
Ist ein Verkehrsteilnehmer außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h zu schnell unterwegs
und geblitzt worden, so droht nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 für Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Punktesystem
jetzt noch kein Punkt im Fahreignungsregister. Damit ist nur das Bußgeld von 30 EUR auf 60 EUR bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts angehoben worden. Im Entwurf der Novelle im Jahr 2019 war jedoch zusätzlich bei einer
solchen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts noch ein Punkt im Fahreignungsregister geplant.
Bei dem Bußgeldkatalog 2018
war dies bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts nicht der Fall. Es drohte kein Punkt im
Fahreignungsregister. Dies hat sich nun nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 geändert.
Gemäß dem in Krafttreten der StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalog 2020 droht auch ein Fahrverbot,
wer mit 26 km/h außerorts zu schnell geblitzt worden ist. Vor dem neuen Bußgeldkatalog 2020 drohte erst ab einer
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 26 bzw. ab 41 km/h ein Fahrverbot. Ist der Fahrer nun außerorts geblitzt
worden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h, so verhängt die Bußgeldstelle ein Fahrverbot von einem Monat.
Mithin ist nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 nun auch ein Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister fällig, wenn
der Fahrer außerorts mit 26 km/h geblitzt worden ist. Diese zwei Punkte bleiben fünf Jahre im Fahreignungsregister in
Flensburg eingetragen. Demnach ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
26 km/h außerorts nach dem neuen
Bußgeldkatalog 2020 eine erhebliche Erhöhung eingetreten.
Die StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2020 hat für die Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
innerorts sowie außerorts nunmehr früher erhebliche Folgen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab
21 km/h innerorts und außerorts ab 26 km/h droht ein einmonatiges Fahrverbot .
Abstand nicht einhalten
Bußgeldkatalog 2020 - Abstandsverstöße nach der neuen Verordnung
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand regelt § 4 StVO.
Wenn Sie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhalten und, den Sicherheitsabstand nicht beachten, so droht ein Bußgeld zwischen 75,00 EUR und 400,00 EUR laut Bußgeldkatalog Abstand.
Die Möglichkeit einen Abstandsverstoß durch moderne Brückenmessungen durchzuführen hat zu einer gesteigerten Anzahl von Abstandsverstößen geführt.
Geregelt wird der einzuhaltende Sicherheitsabstand in § 4 StVO. Unterschreitungen des erforderlichen Mindestabstands sind im Bußgeldkatalog geregelt. Der Bußgeldkatalog definiert dafür den "halben Tachowert" und legt das Bußgeld für Unterschreitungen und die Strafe für das Nichteinhalten des Abstandes entsprechend fest.
Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und einer Unterschreitung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug drohen meißtenes Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, die je nach Punkteanzahl dort für 2,5 bzw. 5 Jahre bestehen bleiben können.
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit weniger 5/10 des halben Tachowertes droht ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 75,00 EUR. Wenn Sie bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit weniger als 1/10 des halben Tachowertes nicht beachten, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR laut dem Bußgeldkatalog Abstand.
Ein Fahrverbot von einen Monat droht, wenn Sie bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes nicht beachten.
- Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit zwischen mehr als 80 km/h und 99 km/h:
- Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit zwischen mehr als 100 km/h und 129 km/h:
- Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:
Rote Ampel überfahren
Bußgeldkatalog 2020 - Rotlichtverstöße nach der neuen Verordnung
Das Bußgeld für das Überfahren einer Roten Ampel beträgt zwischen 90,00 EUR und 360,00 EUR und richtet sich daran, ob der
Betroffene einen sogenannten "einfachen" oder "qualifizierten" Rotlichtverstoß begangen hat und ob darüber hinaus der Verstoß
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung stattgefunden hat.
Nachfolgende Übersicht informiert Sie über das Bußgeld, Punkte und drohende Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel laut Bußgeldkatalog 2020.
Tabelle einfacher Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren weniger als 1 Sekunde lang rot
Tabelle qualifizierter Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren länger als 1 Sekunde lang rot
Bußgelder für Nutzung einer Rettungsgasse nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Bis 2017 wurde solch ein Verstoß meist mit Verwarngeld geanhdet, meistens um die 20 EUR. Im Jahr 2019 hat sich der Bundesrat entschieden, die Sanktionen zu verschärfen.
So wird seit dem 28.04.2020 die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 280 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn eine Rettungsgasse unberechtigt Befahren und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 300 EUR.
Ähnlich ist es mit dem unberechtigten Befahren einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Nichtbilden einer Rettungsgasse
Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Ähnlich ist es auch beim Nichtbilden einer Rettungsgasse, früher wurde auch dies nur mit einem verwarngeld belegt. Seit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 wurden auch hier die sanktionen drastisch verschärft.
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird wiefolgt sanktioniert: 200 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 240 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn eine Rettungsgasse nicht gebildet und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 280 EUR.
Ähnlich ist es mit dem Nichtbilden einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Halten und Parken
Bußgeldkatalog 2020 - Falschparken und Halten nach der neuen Verordnung
›Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Parkt ein Autofahrer nach in Krafttreten der neuen StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2020 sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle,
so erhöht sich nach den neuen Bußgeldkatalog 2020 das Bußgeld von 15 EUR auf 55 EUR.
Bei schweren Verstößen, wenn z.B andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, gibt es zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister.
›Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen
Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, gilt nun ein Parkverbot von 8 m Länge vor Kreuzungen und Einmündugen.
›Parken in zweiter Reihe
Wer dann verbotener Weise in zweiter Reihe parkt erhält nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 ein Bußgeld von 80 EUR
und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Nur das Halten in zweiter Reihe wird nicht mit einem
Punkt nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 belegt. Hier ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von 55 EUR fällig.
›Crasharing - Fahrzeuge
Carsharing - Fahrzeuge können jetzt bevorzugt parken. Dafür gibt es jetzt auch ein neues Carshating - Verkehrsschild.
›Lastenräder - Extraparkflächen
Nun können Extraparkflächen und ladezonen für Lasträder eigerichtet werden. Mit einem neuen Symbol "Lastenfahrrad" können zukünftig eigene parkfläschen und Ladezonen gekennzeichnet werden.
Mindestüberholabstand
Mindestüberholabstand nach dem Bußgeldkatalog 2020
Es gilt jetzt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts, beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und EScooterfahrern durch Kraftfahrzeuge.
Wird ein Mindestüberholabstand nicht eingehalten, dann droht ein Bußgeld von 30 EUR. Wird durch den nicht eingehaltenen Mindestüberholabstand ein Kind oder ein älterer Men oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet,
dann droht nebst einem Bußgeld von 80 EUR auch ein Punkt im Fahreignungsregister. Und wenn es zu einem Schaden kommt, beim Nichteinhalten
des Mindestüberholabstands, dann steigt das Bußgeld auf 100 EUR und droht ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Umwelt
Umweltverschmutzung nach dem Bußgeldkatalog 2020
Wer unnötig mit seinem PKW Lärm verursacht oder mit Abgasen die Umwelt verschmutzt, beispielsweise seinen Motor warmlaufen lässt,
muss nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 mit einem Bußgeld von 80 EUR rechnen. Fährt ein Fahrer unerlaubt in eine Umweltzone,
so wird der Fahrer nach dem Bußgeldkatalog 2020 mit einer Geldbuße von 100 EUR belegt.
Auch interessant:
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013
zu schnell gefahren Bußgeldkatalog 2020:
innerorts:
zu schnell gefahren Bußgeldkatalog 2020:
außerorts:
Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde) laut Bußgeldkatalog 2020:
Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde) laut Bußgeldkatalog 2020: