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Der neue Bußgeldkatalog 2020 - Änderung seit 28.04.2020

Ab 28.04.2020 höhere Geldbußen und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bussgeldkatalog STVO Novelle

Neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalogs

    Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 Kraft. Die Novelle der StVO legt neue Verkehrsregeln fest und erhöht die Bußgelder Verstößen gegen Verkehrsvorschriften.

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick


    Bußgeldkatalog für Pkw-Fahrer

    Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Abstandsverstöße

    Rote Ampel überfahren

    Unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse

    Nichtbilden einer Rettungsgasse

    Mindestüberholabstand

    Halten & Parken

    Umwelt





    Bußgeldkatalog für Pkw-Fahrer


    Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
    Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
    Tempolimits für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t zGG:
    innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
    außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
    auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG. Stattdessen greift als Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
    Für Pkw mit Anhängern und andere Gespanne mit anderen Zugfahrzeugen bis 3,5 t zGG gilt außerorts eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Auf Autobahnen ist ein generelles Tempolimit von 80 km/h einzuhalten.

    Höhere Bußgelder und Fahrverbote für zu schnelles Fahren

    Wohl die wichtigste Änderung des neuen Bußgeldkatalogs, ist das Fahrverbot ab 21 km/h innerorts sowie das Fahrverbot ab 26 km/h ausserorts. Die Regelung, dass ein Fahrverbot auf den Fahrer zukommt, wenn er zwei mal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h gefahren ist, somit weg. Dies stellt eine deutliche Verschärfung des Bußgeldkatalogs da. Sowohl innerorts als auch außerorts werden ab 28.04.2020 nach Inkrafttreten der Novelle für den Bußgeldkatalog höhere Bußgelder für Verkehrsteilnehmer geben. Werden Autofahrer innerorts geblitzt sehen die Bußgelder gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2020 und seit der Änderung wie folgt aus:

neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

gültig seit 28.04.2020




neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

gültig ab 28.04.2020



zu schnell gefahren
Bußgeldkatalog 2020:

innerorts:






zu schnell gefahren
Bußgeldkatalog 2020:

außerorts:






Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde)
laut Bußgeldkatalog 2020:





Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde)
laut Bußgeldkatalog 2020:



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