35 kmh zu schnell außerorts
- Aktueller Bußgeldkatalog 2024 zu schnelles Fahren außerorts um 35 km/h
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Für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts) um 35 km/h oder
zu schnelles Fahren in einer 70-iger Zone mit 105
statt der erlaubten 70 km/h zahlen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog 2024 derzeit ein Bußgeld in Höhe von:
200,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
Es gilt zu beachten, dass bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verdopplung und sogar Verdreifachung der Geldbuße drohen kann.
Zudem kommen immer 28,50 EUR an Auslagen und Gebühren an die Bußgeldbehörde bei jedem Bußgeldbescheid hinzu. Dies kann bei einer ca. 40%-igen Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen werden.
Wenn Sie 35 km/h zu schnell innerorts gefahren sind kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 228,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 428,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 628,50 EUR entstehen.
Wenn Sie 35 km/h zu schnell innerorts gefahren sind kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 228,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 428,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 628,50 EUR entstehen.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet Geschwindigkeitsüberschreitungen in innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Die aktuell gültigen Geldbußen, Punkte in Flensburg und drohenden Fahrverbote können Sie in der Tabelle Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2024 entnehmen.
35 km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen außerorts in einer Baustelle beträgt häufig 80 km/h.Auch auf der Baustelle außerhalb geschlossener Ortschaften muss vom Fahrer die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass beim Passieren der Beschilderung die Geschwindigkeit nicht überschritten wird.
Wenn Fahrer in einer Baustelle bei erlaubten 80 km/h mit 115 km/h fahren und die Geschwindigkeit um 35 km/h überschreiten, müssen Sie laut Bußgeldkatalog 2024 mit 1 Punkt in Flensburg rechnen. Dies gilt auch, wenn Sie bei erlaubten 60 km/h mit 95 km/h fahren.
Das bisherige Bußgeld in Höhe von 120,00 EUR für zu schnelles Fahren von 35 kmh außerorts auf der Autobahn beträgt seit 2021 200,00 EUR. Die Punktanzahl für 35 km/h zu schnell außerorts in einer Baustelle wird aber unverändert bei 1 Punkt in Flensburg bleiben.
35 km/h zu schnell außerorts - Führerschein in der Probezeit:
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h in der Probezeit kann diese um weitere zwei Jahre verlängern. Gleichzeitig müssen Sie mit einer Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen.Bei einem weiteren Geschwindigkeitsvergehen in der Probezeit steht eine verkehrspsychologische Beratung an und eine Verwarnung wird ausgesprochen. Beim dritten Mal geblitzt in der Probezeit und zu schnelles Fahren droht der Führerscheinentzug.
1 Monat Fahrverbot bei 35 kmh zu schnell außerorts
Wenn Sie außerorts bzw. außerhalb der geschlossenen Ortschaft (beispielsweise auf der Autobahn oder der Landstraße) die Geschwindigkeit um 35 km/h zu schnell überschreiten und zu schnell fahren, kann ein Fahrverbot von 1 Monat drohen, wenn Sie 40% über der erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren sind oder Sie beispielsweise schon Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Wenn Sie darüber hinaus in den vergangenen 12 Monaten schon einmal mit mehr als 25 kmh geblitzt wurden, kann ab einer erneuten Überschreitung der Geschwindigkeit um 35 kmh zu viel ebenfalls ein Fahrverbot von 1 Monat erlassen werden.35 km/h zu schnell auf der Autobahn - mit mobilen Blitzer außerorts geblitzt
Eine Autobahn ist eine Fernverkehrsstraße, die dem Schnellverkehr und dem Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen dient. Fast alle Länder haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 100 und 130 km/h für Autobahnen eingeführt. In Europa ist Deutschland das einzige Land, in dem die Geschwindigkeit auf Autobahnen nicht generell begrenzt ist. Daher kann es schnell passieren, dass man auf der Autobahn geblitzt wird. Besonders beliebt sind mobile Blitzer außerorts.Wenn Fahrer in einer Baustelle bei erlaubten 80 km/h mit 115 km/h fahren und die Geschwindigkeit um 35 km/h überschreiten, müssen Sie laut Bußgeldkatalog 2024 mit 1 Punkt in Flensburg rechnen. Dies gilt auch, wenn Sie bei erlaubten 60 km/h mit 95 km/h fahren.
Lohnt sich ein Einspruch für 35 km/h zu schnell außerorts überhaupt?
Wenn Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Zeugefragebogen oder den Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie 1 sollen 56% der Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft sein.Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Messung überprüfen, formale Fehler eines Bußgeldbescheides feststellen und überprüfen, ob der Verstoß bereits verjährt ist.
Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kanzlei Bußgeld, Der Bußgeldbescheid oder bei Erste Hilfe Bussgeld.
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen zu schnellem Fahren um 35 km/h an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.
1
Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013