▶ Mindestabstand nicht eingehalten
Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit
begangen zu haben?

Bei einem Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit von mehr als der 130 km/hAbstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit
von mehr als 130 km/h
Bußgeld, Punkte, Fahrverbote für das Nichteinhalten des Abstands mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes
Wird Ihnen vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeitbegangen zu haben?

Bei einer Geschwindigkeit von mehr 130 km/h hielten Sie sich nicht an den erforderlichen Abstand.
Ihr Abstand betrug weniger als 3/10 des halben Tachowertes.
Ihr Abstand betrug weniger als 3/10 des halben Tachowertes.
und weniger als 3/10 des halben Tachowertes zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von:
240,00 EUR
1 Monat
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
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