▶ Mindestabstand nicht eingehalten

Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit
von mehr als 130 km/h

Bußgeld, Punkte, Fahrverbote für das Nichteinhalten des Abstands mit
weniger als 3/10 des halben Tachowertes


Wird Ihnen vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit
begangen zu haben?

Bei einer Geschwindigkeit von mehr 130 km/h hielten Sie sich nicht an den erforderlichen Abstand.
Ihr Abstand betrug weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Bei einem Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit von mehr als der 130 km/h
und weniger als 3/10 des halben Tachowertes zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von:

240,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:

1 Monat
2 Punkte
in Flensburg

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 240,00 EUR oder gegen den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde gemäß § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) überhaupt?
56% der Bußgeldbescheide sollen laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft fehlerhaft sein.



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