Wann droht eine MPU?
Wann droht eine MPU? Der MPU-Risiko-Rechner hilft dabei, diese Frage realistisch einzuschätzen. Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung, ob die Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem Fall eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen könnte.
Die Einschätzung ersetzt keine individuelle Prüfung, zeigt aber typische behördliche Entscheidungsmuster auf.
MPU-Risiko-Rechner
Der Rechner gibt eine orientierende Einschätzung, wie hoch das Risiko ist, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird – z. B. nach Alkohol, Drogen, Punkten oder schweren Verkehrsverstößen. Die Bewertung ist vereinfacht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Wann droht eine MPU?
Das Wichtigste in Kürze
- Eine MPU droht immer dann, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat – besonders nach Alkohol- oder Drogenfahrten, bei vielen Punkten in Flensburg oder nach schweren Verkehrsverstößen.
- Nicht nur ein einzelner Verstoß ist entscheidend, sondern das Gesamtbild: Wiederholungen, frühere Auffälligkeiten oder Unfälle erhöhen das MPU-Risiko deutlich.
- Der MPU-Rechner liefert eine erste Orientierung, wie hoch das Risiko in Ihrem konkreten Fall einzuschätzen ist – von niedrig bis sehr hoch. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung.
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Die wichtigsten Fragen zur MPU
Wie zuverlässig ist der MPU-Risiko-Rechner?
Kann ich eine MPU noch vermeiden?
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine MPU wird nicht willkürlich angeordnet, sondern immer dann, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat. Das betrifft vor allem Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder einem hohen Punktestand im Fahreignungsregister.-
Typische Auslöser sind:
- Alkoholfahrten ab 1,1 Promille (Straftat) oder ab 1,6 Promille (regelmäßig MPU),
- wiederholte Alkoholverstöße, auch im Bereich unter 1,1 Promille,
- Drogenfahrten (auch bei einmaligem THC-Nachweis),
- 8 Punkte in Flensburg im Fahreignungsregister,
- schwere Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der MPU-Risiko-Rechner ordnet diese Konstellationen ein und zeigt, ob eine MPU eher unwahrscheinlich, erhöht oder sehr wahrscheinlich ist.
Was bedeutet ein hohes MPU-Risiko konkret?
Zeigt der Rechner ein hohes oder sehr hohes Risiko an, bedeutet das nicht automatisch, dass bereits eine MPU angeordnet wurde. Es ist aber ein deutliches Signal, dass die Fahrerlaubnisbehörde kritisch prüfen wird, ob Sie zum Führen von Fahrzeugen geeignet sind.-
In vielen Fällen gilt:
- Ohne MPU keine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug,
- Falsche oder unüberlegte Angaben gegenüber Polizei oder Behördekönnen die Lage verschärfen,
- Eine frühzeitige Vorbereitung (rechtlich und inhaltlich) verbessert die Erfolgschancen erheblich.
Der MPU-Risiko-Rechner hilft dabei, rechtzeitig zu erkennen, wann Handlungsbedarf besteht – bevor formale Schritte der Behörde folgen.
Fazit
Die Frage „Wann droht eine MPU?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt immer vom Zusammenspiel mehrerer Faktoren ab. Genau hier setzt der MPU-Rechner an: Er macht typische Behördenentscheidungen transparent und gibt Ihnen eine realistische Ersteinschätzung.Wenn der Rechner ein erhöhtes oder hohes MPU-Risiko ausweist, sollten Sie nicht abwarten. Eine frühzeitige Bewertung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen, Fehler zu vermeiden, die Aktenlage zu verbessern und Ihre Chancen im weiteren Verfahren deutlich zu erhöhen.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Fahreignung, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html.
- § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Entziehung der Fahrerlaubnis, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__3.html.
- § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Klärung von Eignungszweifeln bei Alkohol, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html.
- § 14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Eignungszweifel bei Betäubungsmitteln / Drogen, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html.
- § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Allgemeine Regelungen zur Fahreignung und Gutachten, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html.
- § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) – 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html.
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – 0,5-Promille-Grenze & Drogen am Steuer, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html.
- § 316 Strafgesetzbuch (StGB) – Trunkenheit im Verkehr, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html.
- § 315c Strafgesetzbuch (StGB) – Gefährdung des Straßenverkehrs, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html.
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte in Flensburg), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html.
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Fahreignungsregister (FAER), https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/faer_node.html.
