Wann Grün rechtlich nicht mehr gilt
Rotlichtverstoß trotz grüner Ampel?
Das Wichtigste in Kürze:
- Das bloße Überfahren der Haltelinie bei Grün stellt noch keinen Rotlichtverstoß dar.
- Entscheidend ist, ob der geschützte Kreuzungsbereich bereits erreicht wurde.
- Schaltet die Ampel danach auf Rot, kann ein Haltegebot entstehen.
- Auch ohne sichtbare Ampel muss mit Rot gerechnet werden, wenn Querverkehr startet.
Rotlichtverstoß trotzt grüner Ampel: Worum ging es?
In dem entschiedenen Fall fuhr eine Autofahrerin bei Grün über die Haltelinie, kam jedoch kurz danach wegen zähfließenden Verkehrs zum Stillstand. Nach den Feststellungen des Gerichts befand sich ihr Fahrzeug noch nicht im geschützten Kreuzungsbereich.Als sich der Verkehr wieder bewegte, wartete sie mehrere Sekunden, während der Querverkehr bereits Grün hatte und in die Kruezung fuhr. Anschließend bog sie ab und kollidierte mit einem bevorrechtigten Fahrzeug aus der querenden Straße.
- Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 7. Juli 2025 entschieden, dass ein Rotlichtverstoß trotz vorheriger Grünphase möglich ist, wenn der Kreuzungsbereich noch nicht erreicht wurde. (AZ: 201 ObOWi 407/25).
Rotlichtverstoß: Ab wann liegt er vor?
Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts entsteht ein Haltegebot, wenn die Ampel auf Rot schaltet, bevor der geschützte Kreuzungsbereich erreicht ist. Das gilt selbst dann, wenn der Fahrer die Ampel nicht mehr sehen kann.Wer also hinter der Haltelinie, aber noch vor der eigentlichen Kreuzung steht, muss mit dem Umschalten auf Rot rechnen – insbesondere dann, wenn der Querverkehr bereits anläuft.
Was zählt zum geschützten Bereich?
Der geschützte Kreuzungsbereich beschränkt sich nicht nur auf die Fahrbahn für Autos. Er wird durch die sogenannten Fluchtlinien der Kreuzung bestimmt. Dazu zählen je nach örtlicher Gestaltung auch Fußgängerfurten, Radwege oder Überwege.Für eine Verurteilung reicht daher keine pauschale Annahme aus. Das Gericht verlangt eine präzise Feststellung der örtlichen Gegebenheiten und der konkreten Fahrzeugposition.
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil verdeutlicht, wie fein die Abgrenzung im Einzelfall sein kann. Bei einem Vorwurf wegen Rotlichtverstoßes lohnt sich daher eine genaue Prüfung von Messung, Örtlichkeit und Beweisführung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Quellen:
1 BayObLG – Beschluss zum Rotlichtverstoß (zuletzt abgerufen am 14.01.2026)
2 Deutscher Anwaltverein – Rotlichtverstoß bei Grün (zuletzt abgerufen am 14.01.2026)
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