Informationen über Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel, Stand
An der Ampel geblitzt
Der Rotlichtverstoß ist eine häufig begangene Verkehrsordnungswidrigkeit und das Bußgeld dafür ist
hoch.
Weniger das Bußgeld als vielmehr die Eintragung von mindestens 1
Punkt in Flensburg
oder die Verhängung eines Fahrverbotes
für die Dauer von 1 Monat, die als Konsequenzen im Fall eines festgestellten Ampelblitzer bzw. Rotlichtverstoß
existenzbedrohliche Ausmaße annehmen können.
Voraussetzung für einen Rotlichtverstoß ist, dass der Fahrer das Rotlicht der Ampel, das nach
der StVO eindeutig das Anhalten vor der Ampel aussagt, missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß liegt nicht vor,
wenn der Fahrer das Rotlicht missachtet, aber vor dem Schutzbereich anhält.
Das Rotlicht darf nicht unzulässigerweise umgangen werden. Dies ist dann der Fall,
wenn durch Benutzen des Parkstreifens oder des Radweges das Rotlichtzeichen der Ampel umgangen wird.
Das Überfahren einer Roten Ampel ist neben der
Geschwindigkeitsüberschreitung
von erheblicher Bedeutung.
Ist der Verstoß nämlich begangen worden, als die Lichtzeichenanlage bereits mehr als eine
Sekunde rot war (qualifizierter Rotlichtverstoß), so droht neben einer Geldbuße von 200,00 EUR
auch noch ein Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg für den Fahrer.
Liegt die Rotlichtzeit unter einer Sekunde (einfacher Rotlichverstoß) so beträgt das Bußgeld
90,00 EUR und der Fahrer erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Gemäß § 315c Strafgesetzbuch kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen und ferner eine Haftstrafe von
bis zu 5 Jahren verhängt werden, sollten Richter diesen Verstoß als gefährlichen Eingriff in die
Verkehrssicherheit bewerten.
Tabelle einfacher Rotlichtverstoß
- Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot
Tabelle qualifizierter Rotlichtverstoß
- Ampel länger als 1 Sekunde lang rot
Wann blitzt ein Ampelblitzer?
Rotlichtüberwachungen werden meist durch automatische Kameras vorgenommen. Diese
müssen geeicht sein. Das mit der automatischen Überwachungskamera gekoppelte Uhrwerk wird
als Zeitmesser gezielt zu Beweiszwecken genutzt.
Der Ampelblitzer löst in der Regel auf der gegenüberliegenden Seite der Ampel dann aus,
wenn ein Fahrzeug über die Induktionsschleife im Boden fährt.
Beim Überfahren einer roten Ampel wird oft zweimal geblitzt um unterscheiden zu können,
ob ein Haltelinienverstoß vorliegt oder verkehrswidrig der Schutzbereich bei Rotlicht überfahren worden ist.
Löst ein Ampelblitzer auch bei Gelb aus?
Ein Ampelblitzer sollte in der Regel tatsächlich nur bei Rot und nicht bei Gelb auslösen.
Ampelblitzer die bei Gelb auslösen, haben meißtens eine Fehlfunktion. Selbst moderne Ampelanlagen
können verschiedenste Unregelmäßigkeiten haben, die Gelbphasen verkürzen oder verlängern können.
Diese Fehlfunktionen können durch Ermüdung der Schaltelemente, durch Unregelmäßigkeiten in der
Netzfrequenz oder auch wetterbedingt verursacht werden.
Falls es sich um eine Fehlfunktion des Ampelblitzers handelt, besteht bei einem
Bußgeldbescheid
die Möglichkeit,
innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.
Zu beachten ist, das vor dem Umspringen von Grün auf rot die Gelbphase innerorts nach VwV zu § 37
StVO mindestens drei Sekunden bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betragen muss.
Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 60 Km/h muss die Gelbphase mindestens vier Sekunden betragen.
Einspruch gegen Rotlichtverstöße
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen Rotlichtverstößen
oder Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben. Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.
Auch interessant:
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013