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Bußgeld Rote Ampel - Bußgeld für rote Ampel übersehen und rote Ampel überfahren

- Informationen über Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel


Rote Ampel übersehen und rote Ampel überfahren?

    Beim überfahren einer roten Ampel wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

    • - Ein einfacher Rotlichverstoß bedeutet, dass die Ampel weniger als 1 Sekunde auf rot war
    • - Ein qualifizierter Rotlichverstoß bedeutet, dass die Ampel länger als 1 Sekunde rot war
    Diese Regelung gilt auch für Radfahrer, die eine rote Ampel überfahren.

    Für das Überfahren einer Rote Ampel, unter Berücksichtigung des einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoßes, gelten folgende Bußgelder:

    Einfacher Rotlichtverstoß - Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot:
    1. Rote Ampel überfahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
    2. Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    3. Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

    Qualifizierter Rotlichtverstoß - Ampel länger als 1 Sekunde lang rot:
    1. Rote Ampel überfahren: 200 Euro, 2 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    2. Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    3. Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

    Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörden können Sie sowohl bei Geschwindigkeitsverstößen als auch beim Überfahren einer roten Ampel Einspruch einlegen.



    Besonders große Auswirkungen hat das Überfahren einer roten Ampel während der Probezeit:
    Das Überfahren einer Roten Ampel in der Probezeit ist ein sogenannter a Verstoß. Für den Fahranfänger bedeutet das eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Das Überfahren einer roten Ampel ist einen schwerwiegender Verstoß. Schwerwiegende Verstöße zur Wiederhandlung, die als a Verstoß (Gruppe A) bezeichnet werden, sind solche, wie beispielsweise den Abstand nicht einzuhalten oder Fahrten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
    Im aktuellen Bußgeldkatalog 2023 werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden.

    Rote Ampel überfahren

      Ampeln haben in der Verkehrsregelung eine tragende Rolle. Offiziell werden sie übrigens Lichtzeichenanlagen genannt oder mit LZA abgekürzt. Durch das Regeln des Verkehrs sorgen sie für Sicherheit. Entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog drohen Bussgelder, wenn eine rote Ampel überfahren wird. Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, weshalb hier die Ahndung besonders stark ist. Die StVO, also die Straßenverkehrsordnung, gibt die gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Wechsel- und Dauerlichtzeichen vor. Geregelt wird der Rotlichtverstoß in § 37 StVO.

      Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Sanktionen laut dem aktuellen Bußgeldkatalog ausfallen? Wie unterscheidet sich der einfache Rotlichtverstoß vom qualifizierten Rotlichtverstoß? Wie viele Punkte in Flensburg drohen dem Beschuldigten und ab wann droht ein Fahrverbot, wenn man eine rote Ampel überfährt? Diese Fragen über den Rotlichtverstoß werden im aktuellen Bußgeldkatalog 2024 genauer erklärt.

      Ab wann gilt das Überfahren einer roten Ampel als ein Rotlichtverstoß?

      Sicher kennt es jeder, mann möchte noch schnell über Gelb fahren, bei Überfahren der Ampel schaltet diese jedoch auf Rot. Man bleibt im Ungewissen, ob man nun eine rote Ampel überfahren hat oder ob man es noch über Gelb geschafft hat. Grundsätzlich gilt: Um einem Rotlichtverstoß handelt es sich immer dann, wenn die Ampel beim Überfahren auf Rot stand. Doch ist dabei nicht die Haltelinie entscheidend, sondern das Passieren der Ampel selbst beziehungsweise das Reinfahren in den Bereich, der durch die Lichtzeichenanlage geschützt ist.
      Wird jedoch beim Überfahren der Roten Ampel nur die Haltelinie überfahren, aber noch im Bereich der Lichtzeichenanlage angehalten, bedeutet dies, dass es sich dabei nicht um einen Rotlichtverstoß handelt, sondern nur um einen Haltelinienverstoß. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog hat ein Haltelinienverstoß kleinere Auswirkungen, als das Überfahren eier roten Ampel. Dieser wird mit ledeglich 10 Euro Bußgeld belegt, außer es werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, denn dann steigt auch da das Bußgeld. Was ist jedoch der Unterschied zwischen einem einfachem Rotlichtverstoß und einem qualifiziertem Rotlichtverstoß und welche Folgen entstehen, wenn eine rote Ampel überfahren wird? Dies wird nachfolgend erklärt.

      Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

      Rote Ampel überfahren ist nicht gleich rote Ampel überfahren: beim Rotlichtverstoß ist nämlich entscheidend, wie lange die Ampel bereits auf rot stand.

      • Ein einfach Rotlichverstoß bedeutet, die Ampel war weniger als 1 Sekunde auf rot
      • Ein qualifizierter Rotlichverstoß bedeutet, die Ampel war länger als 1 Sekunde auf rot

      Folgen: Rote Ampel überfahren

      Für den Fahrer ist das Überfahren einer Roten Ampel deshalb von so großem Belangen, weil durch eine längere Rotlichtzeit (länger als 1 Sekunde) der Bereich des sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 132.3 BKat erreicht wird und somit ein Fahrverbot verhängt werden kann.
      Für das Überfahren einer Roten Ampel, die weniger als eine Sekunde lang Rot war mit Gefährdung oder Sachbeschädigung müssen Sie mit einen Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Zudem erhalten Sie für das Überfahren einer Roten Ampel, die weniger als eine Sekunde lang Rot war, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

      Bußgeld: Rote Ampel überfahren

      Das Bußgeld für das Überfahren einer Roten Ampel beträgt zwischen 90,00 EUR und 360,00 EUR und richtet sich daran, ob der Betroffene einen sogenannten "einfachen" oder "qualifizierten" Rotlichtverstoß begangen hat und ob darüber hinaus der Verstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung stattgefunden hat.

      Einfacher Rotlichtverstoß:
      1. Rote Ampel überfahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
      2. Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
      3. Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

      Qualifizierter Rotlichtverstoß:
      1. Rote Ampel überfahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
      2. Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
      3. Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

      Rote Ampel überfahren in der Probezeit

      Fahranfänger, die einen Führerschein erwerben, erhalten diesen auf Probe. Die Probezeit für diesen Führerschein beläuft sich auf 2 Jahre. Wenn in dieser Probezeit Verkehrsverstöße festgestellt werden, so haben diese andere Konsequenzen als für Führerscheinbesitzer, die diesen seit längerem innehaben.
      Das Überfahren einer Roten Ampel während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, die als Gruppe A (A-Verstoß) bezeichnet wird. Für den Fahranfänger bedeutet das eine Verlängerung der Probezeit.
      Wenn der Fahrer nach Ablauf der vorherigen zwei Monate, wiederum einen schwerwiegenden Verstoß nach Gruppe A oder zwei weniger schwerwiegende zur Widerhandlung nach Gruppe B begeht, so wird die Fahrerlaubnis dem Fahrer für 3 Monate entzogen und der Fahrer muss eine Neuerteilung des Führerscheins beantragen.

      Rote Ampel überfahren Einspruch



      * Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
      ** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
      1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

      Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen das Überfahren einer Roten Ampel oder Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben. Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
      Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.



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