Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörden können Sie sowohl bei Geschwindigkeitsverstößen als auch beim Überfahren
einer roten Ampel Einspruch einlegen.
Besonders große Auswirkungen hat das Überfahren einer roten Ampel während der Probezeit:
Das Überfahren einer Roten Ampel in der Probezeit ist ein sogenannter a Verstoß. Für den Fahranfänger bedeutet das eine Verlängerung der
Probezeit um weitere 2 Jahre. Das Überfahren einer roten Ampel ist einen schwerwiegender Verstoß.
Schwerwiegende Verstöße zur Wiederhandlung, die als a Verstoß (Gruppe A)
bezeichnet werden, sind solche, wie beispielsweise den Abstand nicht einzuhalten oder Fahrten mit einer Geschwindigkeit von
mehr als 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Im aktuellen Bußgeldkatalog 2023 werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden.
Rote Ampel überfahren
Ampeln haben in der Verkehrsregelung eine tragende Rolle. Offiziell werden sie übrigens Lichtzeichenanlagen genannt oder mit LZA abgekürzt.
Durch das Regeln des Verkehrs sorgen sie für Sicherheit. Entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog drohen Bussgelder, wenn eine rote Ampel überfahren wird.
Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, weshalb hier die Ahndung besonders stark ist.
Die StVO, also die Straßenverkehrsordnung, gibt die gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Wechsel- und Dauerlichtzeichen vor. Geregelt wird der Rotlichtverstoß in § 37 StVO.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Sanktionen laut dem aktuellen Bußgeldkatalog ausfallen?
Wie unterscheidet sich der einfache Rotlichtverstoß vom qualifizierten Rotlichtverstoß? Wie viele Punkte in Flensburg drohen dem Beschuldigten
und ab wann droht ein Fahrverbot, wenn man eine rote Ampel überfährt?
Diese Fragen über den Rotlichtverstoß werden im aktuellen Bußgeldkatalog 2023 genauer erklärt.
Ab wann gilt das Überfahren einer roten Ampel als ein Rotlichtverstoß?
Sicher kennt es jeder, mann möchte noch schnell über Gelb fahren, bei Überfahren der Ampel schaltet diese jedoch auf Rot. Man bleibt im Ungewissen, ob man nun eine rote Ampel überfahren hat oder ob man es noch über Gelb geschafft hat.
Grundsätzlich gilt: Um einem Rotlichtverstoß handelt es sich immer dann, wenn die Ampel beim Überfahren auf Rot stand.
Doch ist dabei nicht die Haltelinie entscheidend, sondern das Passieren der Ampel selbst beziehungsweise das Reinfahren in den Bereich, der durch die Lichtzeichenanlage geschützt ist.
Wird jedoch beim Überfahren der Roten Ampel nur die Haltelinie überfahren, aber noch im Bereich der Lichtzeichenanlage angehalten, bedeutet dies, dass es sich dabei nicht um einen Rotlichtverstoß handelt, sondern nur um einen Haltelinienverstoß.
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog hat ein Haltelinienverstoß kleinere Auswirkungen, als das Überfahren eier roten Ampel. Dieser wird mit ledeglich 10 Euro Bußgeld belegt, außer es werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, denn dann steigt auch da das Bußgeld.
Was ist jedoch der Unterschied zwischen einem einfachem Rotlichtverstoß und einem qualifiziertem Rotlichtverstoß und welche Folgen entstehen, wenn eine rote Ampel überfahren wird? Dies wird nachfolgend erklärt.
Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren ist nicht gleich rote Ampel überfahren: beim Rotlichtverstoß ist nämlich entscheidend, wie lange die Ampel bereits auf rot stand.
Ein einfach Rotlichverstoß bedeutet, die Ampel war weniger als 1 Sekunde auf rot
Ein qualifizierter Rotlichverstoß bedeutet, die Ampel war länger als 1 Sekunde auf rot
Folgen: Rote Ampel überfahren
Für den Fahrer ist das Überfahren einer Roten Ampel deshalb von so großem Belangen, weil durch eine
längere Rotlichtzeit (länger als 1 Sekunde) der Bereich des sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes
nach Nr. 132.3 BKat erreicht wird und somit ein Fahrverbot verhängt werden kann.
Für das Überfahren einer Roten Ampel, die weniger als eine Sekunde lang Rot war mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
müssen Sie mit einen Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Zudem erhalten Sie für das Überfahren einer Roten Ampel, die weniger als eine Sekunde lang Rot war,
Punkte
im Fahreignungsregister in Flensburg.
Bußgeld: Rote Ampel überfahren
Das Bußgeld für das Überfahren einer Roten Ampel beträgt zwischen 90,00 EUR und 360,00 EUR und richtet sich daran, ob der
Betroffene einen sogenannten "einfachen" oder "qualifizierten" Rotlichtverstoß begangen hat und ob darüber hinaus der Verstoß
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung stattgefunden hat.
Einfacher Rotlichtverstoß:
Rote Ampel überfahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß:
Rote Ampel überfahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel überfahren in der Probezeit
Fahranfänger, die einen Führerschein erwerben, erhalten diesen auf Probe.
Die Probezeit für diesen Führerschein beläuft sich auf 2 Jahre. Wenn in dieser Probezeit Verkehrsverstöße festgestellt werden,
so haben diese andere Konsequenzen als für Führerscheinbesitzer, die diesen seit längerem innehaben.
Das Überfahren einer Roten Ampel während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, die als Gruppe A (A-Verstoß)
bezeichnet wird.
Für den Fahranfänger bedeutet das eine Verlängerung der
Probezeit.
Wenn der Fahrer nach Ablauf der vorherigen zwei Monate, wiederum einen schwerwiegenden Verstoß nach Gruppe A
oder zwei weniger schwerwiegende zur Widerhandlung nach Gruppe B begeht, so wird die Fahrerlaubnis dem Fahrer
für 3 Monate entzogen und der Fahrer muss eine Neuerteilung des Führerscheins beantragen.
Rote Ampel überfahren Einspruch
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die
Rechtsschutzversicherung
ermöglicht es Ihnen,
die Angelegenheiten wegen das Überfahren einer Roten Ampel oder Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts,
die Gerichts- und Gutachterkosten.
Auch interessant:
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013