Aktueller Bußgeldkatalog 2021 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 37 km/h
Außerhalb geschlossener Ortschaften 37 km/h zu schnell gefahren
Für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts)
auf Autobahnen oder Landstraßen zahlen Sie seit 28.04.2020 und laut aktuellem Bußgeldkatalog 2021 ein Bußgeld in Höhe von:
120,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
(1 Monat Fahrverbot)* 1 Punkt in Flensburg
* Die StVO Novelle vom 28.04.2020 bleibt unwirksam. Es gilt weiterhin die "alte" Fassung vom Bußgeldkatalog vor dem 28.04.2020. Fahrverbote drohen bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 kmh zu schnell und außerorts ab 41 kmh zu schnell bzw. wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 kmh zu schnell fahren.
Für 37 km/h zu schnell auf der Autobahn oder Landstraße und generell außerorts
sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120,00 EUR vor.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet Geschwindigkeitsüberschreitungen in:
37 km/h zu schnell gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften
Die StVO Novelle vom 28.04.2020 bleibt unwirksam.
37 km/h zu schnell außerorts kostet im Jahr 2021 auch weiterhin 120,00 EUR.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 37 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gilt auch
für Autobahnen und Landstraßen.
37 km/h zu schnell außerorts heißt 1 Punkt in Flensburg
Für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h zu schnell außerorts
erhalten Sie bereits 1 Punkt in Flensburg von maximal 8 zu erreichenden Punkten.
37 km/h zu schnell außerorts - Führerschein in der Probezeit:
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h in der
Probezeit
kann diese um weitere zwei Jahre verlängern.
Gleichzeitig müssen Sie mit einer Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen.
Bei einem weiteren Geschwindigkeitsvergehen in der Probezeit steht eine verkehrspsychologische Beratung an und eine Verwarnung wird ausgesprochen.
Beim dritten Mal geblitzt in der Probezeit und zu schnelles Fahren droht der Führerscheinentzug.
Lohnt sich ein Einspruch für 37 km/h zu schnell außerorts überhaupt?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben,
weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten zu haben,
müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer *Studie sollen 80% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Messung überprüfen, formale Fehler eines Bußgeldbescheides feststellen und überprüfen, ob der Verstoß bereits verjährt ist.
Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei der
Kanzlei Bußgeld,
Der Bußgeldbescheid
oder bei Erste Hilfe Bussgeld.
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die
Rechtsschutzversicherung
ermöglicht es Ihnen,
die Angelegenheiten wegen zu schnellem Fahren um
37 km/h an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts,
die Gerichts- und Gutachterkosten.
Auch interessant:
* Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide