Bei tateinheitlichen Verstößen werden die Punkte nicht addiert

Liegt Tateinheit vor, trifft den Betroffenen bei mehreren Verstößen nur eine Geldbuße, die sich an der höchstmöglichen Summe orientieren kann

Fahreignungsregister und Punkte in Flensburg


Tateinheit bei Ordnungswidrigkeiten

    Liegt Tateinheit vor, trifft den Betroffenen nur eine Strafe bzw. Geldbuße,
    die sich an der höchstmöglichen Summe orientieren kann. Auf die angedrohten Nebenfolgen der einzelnen Verstöße muss die Tateinheit nicht zwangsläufig Einfluss haben.

    Hat der Fahrer beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen und zugleich einen Handyverstoß oder ist nicht angeschnallt gewesen, so sind die beiden Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit begangen worden.
    Es wird in diesem Falle zwar nur eine Geldbuße erlassen, aber der weitere Verstoß kann zu einer Erhöhung der Geldbuße führen.
    Bei tateinheitlichen Verstößen werden die Punkte nicht addiert. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG wird die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.



Einige in Tateinheit begangene Verstöße werden von den Regelungen des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges erfasst.
Dort ist vermerkt, dass bei der Verwirklichung mehrerer Delikte durch eine Handlung nur ein Bußgeld bzw. bei unterschiedlichen Geldbußenbeträgen die höchste angeordnet wird. Ähnliches findet sich zudem in § 3 Absatz 5 der Bußgeldkatalog-Verordnung von 2014 (BKatV).

Im Gegensatz zu Tatmehrheit ist es für Betroffene sicher eine Erleichterung, nicht jede Einzeltat gesondert zahlen zu müssen.
Die Voraussetzungen der Tateinheit müssen allerdings erfüllt sein.

Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:



Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:



Bußgeldkatalog Kategorie:



    * Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide





Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):




Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften: