Alkoholrechner: Alkoholmenge online berechnen
Der Alkoholrechner schätzt anhand Ihrer Angaben, wie viele Gramm reiner Alkohol in den eingetragenen Getränken enthalten sind. Optional ordnet er den Wert grob in einen möglichen Promillebereich ein.
Das Ergebnis ist keine Messung und ersetzt keine Blutprobe. Es hilft aber, Alkoholmengen und rechtliche Risiken bei Alkohol am Steuer besser einzuordnen.
Alkoholrechner: Jetzt Alkoholmenge berechnen
Der Rechner berechnet aus Getränkemenge und Alkoholgehalt die ungefähre Menge reinen Alkohols in Gramm. Wenn Sie zusätzlich Körpergewicht, Geschlecht und Zeit seit Trinkbeginn angeben, erhalten Sie eine grobe Orientierung zum möglichen Promillebereich.Alkoholrechner im Verkehrsrecht
Tragen Sie bis zu drei Getränke mit Menge und Alkoholgehalt ein. Der Rechner schätzt die aufgenommene Alkoholmenge und optional einen vereinfachten Promillewert.
Wichtig: Das Ergebnis ist nur ein Richtwert und keine sichere Aussage dazu, ob Sie fahren dürfen.
Getränke
Optionale Promille-Schätzung
Alkoholrechner:
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner schätzt die Menge reinen Alkohols anhand von Getränkemenge und Alkoholgehalt.
- Die optionale Promille-Schätzung ist nur ein Richtwert und ersetzt keine Atemalkoholmessung oder Blutprobe.
- Ab 0,5 Promille drohen bei Kraftfahrern regelmäßig Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
- Bereits ab 0,3 Promille kann Alkohol bei Ausfallerscheinungen oder Unfall strafrechtlich relevant werden.
- Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot am Steuer.
Wie berechnet der Alkoholrechner die Alkoholmenge?
Der Alkoholrechner berechnet zunächst aus Menge und Alkoholgehalt eines Getränks die ungefähre Menge reinen Alkohols. Dafür wird die Trinkmenge mit dem Alkoholvolumenanteil und dem Faktor 0,8 für die Dichte von Alkohol verrechnet.Wenn Sie Körpergewicht, Verteilungsfaktor und Zeit seit Trinkbeginn eintragen, kann der Rechner zusätzlich eine grobe Promille-Schätzung ausgeben. Dafür wird pauschal 0,15 Promille pro Stunde abgezogen. Dieser Durchschnittswert kann individuell deutlich abweichen.
Welche Promillegrenzen gelten bei Alkohol am Steuer?
Die aufgenommene Alkoholmenge ist ein wichtiger Ausgangspunkt, um einen möglichen Promillebereich grob einzuordnen. Rechtlich entscheidend ist aber nicht die berechnete Trinkmenge, sondern die konkrete Messung, die Aktenlage und die Frage, ob Ausfallerscheinungen, Gefährdung oder ein Unfall hinzukommen.| Promillebereich | Einordnung | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| unter 0,3 Promille | Keine starre Unbedenklichkeitsgrenze | Fahrtüchtigkeit kann trotzdem beeinträchtigt sein. |
| ab 0,3 Promille | Relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen oder Unfall | Strafrechtliche Folgen können möglich sein. |
| ab 0,5 Promille | Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG | Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. |
| ab 1,1 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern | Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe und häufig Entziehung der Fahrerlaubnis. |
| ab 1,6 Promille | Besonders relevantes MPU-Risiko | Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen. |
Wann ist Restalkohol noch gefährlich?
Restalkohol ist besonders tückisch, weil die subjektive Nüchternheit nicht sicher zeigt, ob noch Alkohol im Blut vorhanden ist. Wer abends viel Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch einen relevanten Wert erreichen. Kaffee, Duschen oder Schlaf beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist Restalkohol besonders riskant. Nach § 24c StVG gilt für diese Gruppe ein Alkoholverbot am Steuer. Schon geringe Mengen können daher rechtliche Folgen haben.
Warum ist der Alkoholrechner nur eine Orientierung?
Der Rechner kann individuelle Besonderheiten nicht sicher abbilden. Die tatsächliche Wirkung von Alkohol hängt unter anderem von Trinkgeschwindigkeit, Mageninhalt, Körperfettanteil, Medikamenten, Gesundheitszustand und Stoffwechsel ab. Auch Messzeitpunkt und Messmethode spielen eine Rolle.Rechtlich entscheidend ist nicht der berechnete Wert, sondern das nachweisbare Ergebnis im konkreten Verfahren. Bei einem Alkoholvorwurf sollten deshalb auch Messung, Blutentnahme, Belehrung, Ausfallerscheinungen, Akte und mögliche Fahrerlaubnisfolgen geprüft werden.
Fazit: Alkoholrechner richtig nutzen
Der Alkoholrechner bietet eine schnelle und verständliche Möglichkeit, die aufgenommene Alkoholmenge und ein mögliches Verkehrsrechtsrisiko grob einzuschätzen. Er zeigt, wie schnell rechtlich relevante Bereiche erreicht werden können.Er ersetzt jedoch keine medizinische Messung und ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer. Wenn Alkohol im Spiel war und es bereits zu einer Kontrolle, einem Bußgeldbescheid oder einem strafrechtlichen Vorwurf gekommen ist, sollte der Fall frühzeitig geprüft werden.
Die häufigsten Fragen zum Alkoholrechner
Der Alkoholrechner schätzt, wie viele Gramm reiner Alkohol in den eingetragenen Getränken enthalten sind. Optional kann daraus ein sehr grober Promillewert abgeleitet werden.
Nein. Der Rechner ersetzt keine Messung und keine rechtliche Prüfung. Wenn Alkohol getrunken wurde, ist die sicherste Entscheidung, das Fahrzeug stehen zu lassen.
Bei Kraftfahrern sind insbesondere 0,5 Promille, 1,1 Promille und bereits 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder Unfall wichtig. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot nach § 24c StVG.
Trinktempo, Nahrungsaufnahme, Körperbau, Gesundheitszustand, Medikamente und individueller Stoffwechsel können dazu führen, dass die tatsächliche Blutalkoholkonzentration von der Berechnung abweicht.
Eine Prüfung ist besonders wichtig, wenn ein Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte, Probezeitfolgen, eine Blutentnahme oder eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen.
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- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2026).
- § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2026).
- § 316 Strafgesetzbuch (StGB), https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2026).
- § 315c Strafgesetzbuch (StGB), https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2026).
- § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2026).
