Neues Straßenverkehrsgesetz
StVG-Novelle 2026: Neue Regeln seit Juli
- Eine allgemeine Anhebung der Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog ist mit der Reform nicht verbunden. Die Regelsätze für Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Handyverstöße bleiben unverändert.
- Neu geregelt wurden vielmehr einzelne Abläufe im Bußgeldverfahren sowie die Voraussetzungen für digitale Verkehrskontrollen.
- Welche Vorschriften unmittelbar gelten und welche Anwendungen noch technisch umgesetzt werden müssen, erläutern wir ausführlich in unserem Ratgeber zur StVG-Novelle 2026.
Falsche Fahrerangaben bringen hohe
Seit dem 1. Juli 2026 geht der Gesetzgeber ausdrücklich gegen den sogenannten Punktehandel vor. Wer gegenüber der Behörde absichtlich eine Person als Fahrer nennt, die das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gar nicht gesteuert hat, muss mit einem eigenen Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Das gilt ebenso für Personen, die solche Absprachen anbieten, vermitteln oder organisieren. Je nach Einzelfall kann eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.Bußgeldverfahren können länger offenbleiben
Auch bei der Verjährung hat sich die Rechtslage geändert. Für zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt nun grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten. Zuvor standen den Behörden zu Beginn des Verfahrens regelmäßig nur drei Monate zur Verfügung. Bußgeldstellen können dadurch länger nach dem verantwortlichen Fahrer suchen und weitere Ermittlungen veranlassen. Autofahrer müssen deshalb damit rechnen, dass ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erst deutlich später eintrifft.Kommunen können Parkkontrollen automatisieren
Mit der Reform erhalten Städte und Gemeinden eine rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Die mit Kameratechnik ausgerüsteten Kontrollfahrzeuge sollen Kennzeichen parkender Autos erfassen und mit elektronisch hinterlegten Parkberechtigungen abgleichen. So lässt sich beispielsweise feststellen, ob ein digitaler Parkschein oder eine Bewohnerparkerlaubnis vorliegt. Ob die Technik tatsächlich eingesetzt wird, entscheidet jede Kommune selbst. Vor dem Start müssen die örtlichen Systeme und Kontrollabläufe entsprechend vorbereitet werden.Smartphone-Nachweis für den Führerschein rückt näher
Die StVG-Novelle ebnet außerdem den Weg für einen digitalen Führerscheinnachweis. Künftig soll es möglich sein, die erforderlichen Daten auf dem Smartphone bereitzuhalten und bei einer Kontrolle innerhalb Deutschlands digital vorzuzeigen. Die gesetzliche Grundlage allein reicht für die Nutzung jedoch noch nicht aus. Zunächst müssen die technischen Anwendungen entwickelt, sichere Identifizierungsverfahren eingerichtet und die zuständigen Kontrollstellen angebunden werden.Mehr Planungsspielraum beim erneuten Fahrverbot
Eine weitere Änderung ist bereits am 1. Juni 2026 in Kraft getreten. Wiederholungstäter müssen ein rechtskräftiges Fahrverbot nicht mehr zwingend sofort antreten, sondern können dafür grundsätzlich eine Frist von bis zu einem Monat erhalten. Damit bleibt ihnen etwas Zeit, berufliche oder private Verpflichtungen zu organisieren. Ob die Frist genutzt werden kann, hängt allerdings von den gesetzlichen Voraussetzungen des konkreten Falls ab.Ein Teil der Reform wirkt erst zu einem späteren Zeitpunkt
Die neuen Vorschriften entfalten nicht überall gleichzeitig praktische Wirkung. Das Vorgehen gegen den Punktehandel, die verlängerte Verjährungsfrist und die neue Regelung zum Fahrverbot können bereits laufende beziehungsweise neue Verfahren betreffen. Beim digitalen Führerschein und bei der automatisierten Parkraumkontrolle sind dagegen weitere technische und organisatorische Schritte notwendig. Wie schnell Autofahrer diesen Neuerungen tatsächlich begegnen, hängt deshalb von der Umsetzung durch Behörden und Kommunen ab.1 Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 142 (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
3 § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
4 § 33 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
6 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
8 Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (zuletzt abgerufen am 13.07.2026)
Neuigkeiten und Aktuelles zum Straßenverkehr
Europaweite Handy-Kontrolle
Polizei verschärft Handy-Kontrollen am Steuer: Eine europaweite Aktion soll Ablenkung im Straßenverkehr eindämmen. Erfahren Sie, welche Strafen jetzt drohen.
Großer BMW-Rückruf
In Deutschland sind rund 136.500 Fahrzeuge von einem BMW-Rückruf betroffen. Wir erklären, warum es brenzlig werden kann und welche Schritte Sie sofort einleiten sollten.
Winterreifen 2025: Das gilt
Reine M+S-Reifen sind seit Herbst 2024 tabu. Wer jetzt umrüstet, spart Bußgeld, Punkt und Nerven. Welche Reifen erlaubt sind und was jetzt zu tun ist, lesen Sie hier.
Angeblich zu schnell gefahren?
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Blitzer-Check100% kostenlos | Dauer: ca. 2 Minuten