› Fahrlässige Tötung, soweit ein Im
Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat
im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde
› Fahrlässige Körperverletzung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im
Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde
› Nötigung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem
Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde
› Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
› Gefährdung des Straßenverkehrs
› Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne
Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheinsr
› Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr
oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper,
die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
› Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
genannten berauschenden Mittels geführt
› Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten Innerorts ab 31 km/h/ oder außerorts
ab 41 km/h oder zweimal innerhalb von 12 Monaten die Geschwindigkeit um 26 Km/h überschritten
› Erforderlichen
Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug
nicht eingehalten (weniger als 3/10 oder 2/10)
› Überholvorschriften nicht eingehalten
› Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße
› für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet.
› Auf der durchgehenden Fahrbahn von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gewendet,
rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
› Als Fahrzeugführer Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht oder trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
› Als Kraftfahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt bei Gefährdung,
mit Sachbeschädigung oder bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens
› Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
› Beim Führen eines Kraftfahrzeugs elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt mit Gefährdung oder mit Sachbeschädigung
› Rotlichtverstoß über einer Sekunde