Bußgeldkatalog Rote Ampel 2024: Verstoß, Strafen und Rotlichtphasen

Informationen über Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel, laut Bußgeldkatalog, Stand

Bußgeldkatalog Rote Ampel | Welche Sanktionen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel drohen

Bußgeldkatalog Rote Ampel überfahren
- einfacher Rotlichtverstoß, Stand

- Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot





    Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel 2024

    Seit dem 09.November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Das Überfahren einer roten Ampel betrifft die StVO Novelle aus dem Jahr 2021 allerdings nicht. Beim Überfahren einer Roten Ampel bleibt es bei den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
    Der Bußgeldkatalog für rote Ampeln regelt die Strafen für Verstöße gegen das Rotlichtsignal im Straßenverkehr. Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine gefährliche Handlung dar und kann schwere Folgen haben. In diesem Artikel werden die verschiedenen Kategorien von Verstößen, die zugehörigen Strafen und wichtige Informationen zu den Rotlichtphasen behandelt.

    Es gibt verschiedene Arten von Verstößen im Zusammenhang mit roten Ampeln.

    Überfahren der roten Ampel:

    Wenn ein Fahrzeug die Haltelinie überquert, nachdem das Lichtsignal auf Rot gewechselt ist, begeht der Fahrer einen klaren Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Dieser Verstoß wird streng geahndet.

    Rotlichtphase weniger als 1 Sekunde:

    Das Überfahren der Haltelinie, nachdem das Lichtsignal bereits weniger als 1 Sekunde auf Rot steht, wird als weniger schwerwiegender Verstoß betrachtet. Dennoch sind Bußgelder und Punkte zu erwarten.

    Rotlichtphase mehr als 1 Sekunde

    Wenn ein Fahrzeug die Haltelinie überquert, nachdem das Lichtsignal bereits mehr als 1 Sekunde auf Rot steht, wird dies als schwerwiegender Verstoß angesehen. Die Strafen sind höher und es können zusätzliche Konsequenzen wie Fahrverbote folgen.

    An einer roten Ampel geblitzt

    Wer kennt es nicht, man möchte noch schnell über Gelb fahren, und fährt dann doch bei rot über die Ampel und der Ärger ist groß. Man bleibt im Ungewissen, ob man nun bei rot an der Ampel geblitzt wurde, oder ob man es noch über gelb geschafft hat.
    Grundsätzlich gilt laut beim Bußgeldkatalog Rote Ampel: um einem Rotlichtverstoß handelt es sich immer dann, wenn die Ampel beim Überfahren auf Rot stand.
    Dabei ist aber nicht die Haltelinie entscheidend, sondern das Passieren der Ampel selbst, beziehungsweise das Reinfahren in den Bereich, der durch die Lichtzeichenanlage geschützt ist.
    Wird jedoch beim überqueren einer roten Ampel nur die Haltelinie überfahren, aber noch im Bereich der Lichtzeichenanlage angehalten, bedeutet dies, dass es sich dabei nicht um einen Rotlichtverstoß handelt, sondern nur um einen Haltelinienverstoß.
    Beim Überfahren eine Roten Ampel drohen fast immer Punkte in Flensburg und oft sogar Fahrverbote.
    Im Strassenverkehr sind Ampeln bzw. Lichtzeichenanlagen für einen flüssigen Strassenverkehr wichtig.
    Der aktuelle Bußgeldkatalog bewertet das Überfahren einer Roten Ampel danach, wie lange die Ampel bereits auf "Rot" stand. Unterscheiden wird, ob die Ampel unter oder über eine Sekunde lang rot war.
    Ein einfacher Rotlichverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot war. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde lang rot war.
    Geregelt wird der Rotlichtverstoß in § 37 StVO.



    Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Rotlichverstoß in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Das Überfahren einer roten Ampel ist der zweithäufigste Verstoß bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Bußgeld für das Überfahren einer Roten Ampel

    Gemäß dem Bußgeldkatalog Rote Ampel hat ein Haltelinienverstoß kleinere Auswirkungen, als bei rot über die Ampel zu fahren.
    Der Haltelinienverstoß wird mit lediglich 10,00 Euro Bußgeld belegt, außer es werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, denn dann steigt auch das Bußgeld laut Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer Roten Ampel. Was ist jedoch der Unterschied zwischen einem einfachem Rotlichtverstoß und einem qualifiziertem Rotlichtverstoß und welche Strafen drohen, wenn man bei rot über die Ampel fährt?
    Für das Überfahren einer Rote Ampel, unter Berücksichtigung des einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoßes, gelten folgende Bußgelder:

    Einfacher Rotlichtverstoß - Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot:

    Rote Ampel überfahren: 90,00 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
    Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 200,00 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 240,00 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

    Qualifizierter Rotlichtverstoß - Ampel länger als 1 Sekunde lang rot:

    Rote Ampel überfahren: 200,00 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    Rote Ampel überfahren mit Gefährdung: 320,00 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 360,00 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

    Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.
    Für den Fahrer ist das Überfahren einer Roten Ampel deshalb von so großem Belang, weil durch eine längere Rotlichtzeit (länger als 1 Sekunde) der Bereich des sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 132.3 BKat erreicht und somit ein Fahrverbot verhängt werden kann.
    Das Bußgeld für das Überfahren einer Roten Ampel reicht von 90,00 EUR bei einem einfachen Rotlichtverstoß und kann sich gar auf 360,00 EUR Bußgeld bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß vervierfachen.



    Fahrverbot Überfahren einer Rote Ampel

    Wenn der Betroffene bei einer roten Ampel die Haltelinie überfährt und hinter dem Bereich der Lichtzeichenanlage weiterfährt, bedeutet dies, dass es sich laut Bußgeldkatalog Rote Ampel um einen Rotlichtverstoß handelt.
    Für den Betroffenen bedeutet das fast immer ein Fahrverbot von einem Monat. Ein Fahrverbot beim Überfahren einer Roten Ampel erhalten Sie nur dann nicht, wenn es sich um einen einfachen Rotlichverstoß handelt und Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet haben und keine Sachbeschädigung stattgefunden hat.
    Für alle anderen Rotlichtverstöße müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.
    Ein Monat Fahrverbot für das Überfahren der roten Ampel droht bei folgenden Rotlichtverstößen:

    Fahrverbot einfacher Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot)
    Fahrverbot beim einfachen Rotlichtverstoß mit Gefährdung
    Fahrverbot beim einfachen Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung

    Fahrverbot qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde lang rot)
    Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß
    Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß mit Gefährdung
    Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung

    Beim Überfahren einer Roten Ampel raten wir dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
    Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Derbussgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen weil Ihnen vorgeworfen wurde, eine rote Ampel zu überfahren
    Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes werden in der Regel pauschal von den Behörden zurückgewiesen, insbesondere bei zentralen Bußgeldstellen.



    Rote Ampel überfahren in der Probezeit

    Fahranfänger, die ein Führerschein erwerben, erhalten diesen auf Probe. Die Probezeit für diesen Führerschein beläuft sich auf 2 Jahre. Wenn in dieser Probezeit Verkehrsverstöße wie beispielsweise das überfahren einer Roten Ampel, oder zu schnelles Fahren beispielsweise mit 30 km/h zu schnell über der erlaubten Höchtsgeschwindigkeit festgestellt wird, so hat dies andere Konsequenzen als für Führerscheinbesitzer, die diesen seit längerem innehaben.
    Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein Fahranfänger, der sich in der zwei jährigen Probezeit befindet, äußerste Rücksicht nehmen soll. Bei Fahranfängern ist das Unfallrisiko höher als bei erfahrenen und langjährig fahrenden Teilnehmern.

    Das Überfahren einer Roten Ampel während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.
    Neben einem Bußgeld für das Überfahren der roten Ampel bedeutet das für den Fahranfänger in der Probezeit auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
    Wenn der Fahrer nach Ablauf der vorherigen zwei Monate, wiederum einen schwerwiegenden a Verstoß begeht, erneut eine rote Ampel überfährt oder zwei weniger schwerwiegende zur Widerhandlung nach Gruppe B begeht, so wird die Fahrerlaubnis dem Fahrer für 3 Monate entzogen und der Fahrer muss eine Neuerteilung des Führerscheins beantragen.

    Rote Ampel überfahren - Aufbauseminar in der Probezeit bei einem A-Verstoß hat folgenden Inhalt:

    Fahrschulen, die eine Lizenz zur Durchführung von einem Aufbauseminar haben, können solche Aufbauseminare durchführen, wenn Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren haben. Es handelt sich um Fahranfängergruppen von 5 bis 12 Personen, die in der Probezeit eine rote Ampel überfahren haben oder innerorts oder außerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr hatten.
    Das Aufbauseminar besteht aus fünf Einheiten.

    vier Sitzungen a´135 (theoretischer Teil des Aufbauseminars in der Probezeit)

    30 min. Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Einheit (praktischer Teil)



    In dem Seminar werden die Verstöße der jeweiligen Teilnehmer umfangreich besprochen und Verteidigungsstrategien für die Teilnehmer am Aufbauseminar besprochen. Nach erfolgreichem Abschluss des Aufbauseminars erhält der jeweilige Kursteilnehmer eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss der Teilnehmer beim Straßenverkehrsamt einreichen.

    Hat ein Fahranfängerin in der Probezeit eine rote Ampel überfahren und es wird von der Behörde ein Aufbauseminar angeordnet und der Betroffene leistet dies nicht erfolgreich ab, so entzieht das Straßenverkehrsamt die Fahrerlaubnis ein. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Aufbauseminar erhält der Fahranfänger seine Fahrerlaubnis zurück. Zu beachten ist, dass auch hier eine zwei jährige Probezeit im Anschluss gilt.

    Begehen Teilnehmer nach einem A-Verstoß erneuet einen A-Verstoß, erhalten Sie also erneut ein Bußgeld für beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, so erhalten die Betroffenen eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung durchzuführen.
    Bei einem dritten A-Verstoß kann es jedoch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Hier gibt es grundsätzlich ein Ermessen der Behörde.

    Rote Ampel überfahren Einspruch

    Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen das Überfahren einer Roten Ampel oder Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben. Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
    Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.





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    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013



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