Die Anhörung im Bußgeldverfahren - Der Anhörungsbogen
Was ist eine Anhörung im Bußgeldverfahren, welche Belehrungspflicht gilt dort und soll die Anhörung im Bußgeldverfahren zurückgeschickt werden ?
Was ist die Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
Die zuständigen Bußgeldbehörden sind beauftragt, den Fahrer wegen eines Verkehrsverstoßes in Deutschland zu ermitteln.
Noch vor Zustellung des
Bußgeldbescheids
erhalten betroffene Fahrer eines PKWs, Motorrads oder LKWs wegen einer begangegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
deshalb als erstes Schreiben von der Behörde die Anhörung im Bußgeldverfahren.
Zu den Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr gehören unter anderem
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
das Überfahren einer Roten Ampel, das Telefonieren am Steuer
oder wenn Sie den Abstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug nicht einhalten.
Geahndet werden diese Ordnungswidrigkeiten je nach Verstoß nach dem aktuell geltenden
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2021,
Bußgeldkatalog Abstand 2021Bußgeldkatalog Rote Ampel 2021 oder
Bußgeldkatalog Handy 2021.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die
Punkte in Flensburg,
Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen
Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Seit dem 10.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten seit diesem Datum höhere Geldbußen.
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten muß in Deutschland für eine begange Ordnungswidrigkeit im
Straßenverkehr der tatsächliche Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. Es ist deshalb Aufgabe der entsprechenden
Bußgeldbehörden, den tatsächlichen Fahrer
für einen Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden..
Welche Behörde ist für die Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren zuständig?
Zuständig für die Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die entsprechenden Bußgeldbehörden in den jeweiligen Bundesländern, Gemeinden, Landkreisen oder Städten,
in welcher der Verstoß im Straßenverkehr, die begangene Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat.
Auffällig ist, dass die Bußgeldbehörden in Deutschland die Anhörung im Bußgeldverfahren unterschiedlich bezeichen.
Im Schreiben der Thüringer Polizei in Artern heißt es
Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit,
und im Anhörungsschreiben der Städte wie Trier, Prenzlau, Solingen, Velbert oder Cottbus wird nur der Begriff Anhörung verwendet.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren werden im Schreiben der Behörden aber auch Verkehrsordnungswidrigkeit, Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit, Anhörung zur Ordnungswidrigkeit, Anhörung des Betroffenen oder
Anhörung zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit genannt.
Alle unterschiedlichen Bezeichnungen für die Anhörung im Bußgeldverfahren haben aber ein Ziel.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren soll dem Fahrer in jeden Fall die Möglichkeit geben, sich zum vorgeworfenen Sachverhalt wegen einer begangegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, zu äußern.
Anhörungsbogen - Angaben zur Sache im Bußgeldverfahren
Laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind Sie zwar
verpflichtet Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: geblitzt und zu schnell gefahren und den Anhörungsbogen wegen der
Überschreitung der Geschwindigeit erhalten) müssen Sie aber keine Angaben machen.
Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren antworten
Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die
Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte. Es sollten auch
etwaige negative Folgen berücksichtigt werden, die bei der Beantwortung der Anhörung im Bußgeldverfahren gegenbenfalls entstehen könnten.
Eine Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen Ordnungswidrigkeiten in Strassenverkehr an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten. Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts,
die Gerichts- und Gutachterkosten.
Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle,
Erste Hilfe Bussgeld oder
Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen,
um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen bzw. das Schreiben der Behörde im Bußgeldverfahren nicht selbst beantworten zu müssen.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der
Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal durch die Behörden zurückgewiesen, insbesondere bei zentralen Bußgeldstellen.
Neben der Bennenung der Ordnungswidrigkeit - des
Geschwindigkeitsverstoßes,
Abstandsverstoßes,
Rotlichtverstoßes,
Handyverstoßes
oder eines anderen Verstoßes also, sollte das Schreiben, die Anhörung im Bußgeldverfahren der
Bussgeldstelle,
Ort und Zeit des Verstoßes,
die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO zu belehren.
Belehrungspflicht bei der Anhörung im Bußgeldverfahren
Wenn der Befragte als Betroffener und nicht als Zeuge bei der Anhörung im Bußgeldverfahren angehört wird, besteht Belehrungspflicht hinsichtlich
des Rechts zum Schweigen.
In dem Anhörungsbogen der Behörde muss der Betroffene
laut §§ 55 Abs. 2 OWiG,136 S. 2 StPO i.V.m. 46 Abs. 1 OWiG
über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden.
Inwieweit bei der Anhörung im Bußgeldverfahren zu belehren ist, bemisst sich nach der Stärke des Tatverdachts.
Recht auf Anhörung bei der Anhörung im Bußgeldverfahren
Der Betroffene hat ein Recht auf Anhörung im Bußgeldverfahren.
Unterbleibt die Anhörung, wird dadurch der Bußgeldbescheid aber nicht unwirksam.
Soll ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
In der Regel beträgt die Frist zum Zurücksenden des Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren 1 Woche
und der Befragte ist gegenüber der Behörde laut § 111 OwiG verpflichtet Angaben zur seiner Person zu machen.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist aber nur dann zurückzusenden, wenn sie noch Pflichtangaben machen müssen, die der Behörde unbekannt sind.
Pflichtangaben sind Angaben zu Ihrer Person. Angaben zur Sache können verweigert werden,
da Sie sich in diesem Fall nicht selbst beschuldigen müssen und es kein Zwang zur Selbstbezichtigung in einer
Ordnungswidrigkeit besteht.
Wenn Sie nicht der Halter die Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit sind, können
Sie in der Anhörung im Bußgeldverfahren den tatsächlichen Fahrer benennen.
Verpflichtet ist der Betroffene dazu aber nicht.
Wenn Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von der Behörde erhalten haben, raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die
Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der unterschiedlichen
Blitzer Typen
durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Bußgeldkatalog 2021 nach Kategorie:
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013