Welche Bußgeldstelle bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist
Bei Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr führen die Bußgeldstellen ein sogenanntes
Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides
Einspruch einlegen können.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Rote Ampel überfahren oder
Abstandsvergehen
erstellt und versendet die zuständige Bussgeldstelle einen
Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und
Bußgeldbescheid.
* Studie
der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT)
Zentrale Bußgeldstellen
In Deutschland gibt es 11 Zentrale Bußgeldstellen. Die Landesweiten Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:
Wir bemühen uns, die Tabelle der Bussgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten.
Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens im Bußgeldverfahren der Behörde raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die
Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte
Kanzlei Stolle
,
Erste Hilfe Bussgeld
oder
Der Bußgeldbescheid
hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen,
um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen bzw. das Schreiben der Behörde im Bußgeldverfahren nicht selbst beantworten zu müssen.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der
Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal durch die Behörden zurückgewiesen, insbesondere bei zentralen Bußgeldstellen.
Neben der Bennenung der Ordnungswidrigkeit - des
Geschwindigkeitsverstoßes
,
Abstandsverstoßes
,
Rotlichtverstoßes
,
Handyverstoßes
oder eines anderen Verstoßes also, sollte das Schreiben, die Anhörung im Bußgeldverfahren der
Bussgeldstelle
,
Ort und Zeit des Verstoßes,
die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein
Schweigerecht
nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO zu belehren.