▶ Welche Bußgeldbehörde in Rheinland-Pfalz bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist
Die Bußgeldbehörden in Rheinland-Pfalz
Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Rheinland-Pfalz
Bei Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr führen die Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz ein sogenanntes
Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides
Einspruch einlegen können.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen, das
Überfahren einer Roten Ampel oder bei
Abstandsvergehen
senden die zuständigen Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz einen
Anhörungsbogen bzw. die Online Anhörung im Bußgeldverfahren, den Zeugenfragebogen oder den
Bußgeldbescheid zu.
* Studie
der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz alphabetisch nach Städten sortiert
Wir bemühen uns, die Tabelle der Bussgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten.
Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz sanktionieren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem
aktuellen Bußgeldkatalog 2021.
Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz.
Die Gerichte und Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz können mit entsprechender Begründung auch abweichende Geldbußen verhängen.
Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen.
Für die unterschiedlichen Bereiche und Verkehrssituationen wurden entsprechende Bußgeldkataloge definiert.
Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog, der die Bußgelder, die Punkte im
Fahreignungsregister
in Flensburg und drohende Fahrverbote berücksichtigt.
Ob Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit
10 km/h
oder
30 km/h
überschreiten, oder
außerorts zu schnell
fahren, wird im Bußgeldkatalog entsprechend definiert. Für die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind unter anderen auch unterschiedliche
Blitzer Typen
im Einsatz.
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