Überholen im Straßenverkehr:
Das Wichtigste in Kürze
- Überholen ist nur erlaubt, wenn nach § 5 StVO jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist; typische Risiken sind falsche Einschätzung von Geschwindigkeit, Sicht und Abstand sowie Missachtung von Zeichen 276/277.
- Mindestseitenabstände einhalten: innerorts 1,5 m und außerorts 2,0 m zu Radfahrenden etc.; bei unklarer Verkehrslage (Kurven, Kuppen, verdeckte Einmündungen) nicht überholen.
- Regeln nach Ort: außerorts lange, freie Sicht und sauberes Einscheren; auf Autobahnen grundsätzlich links überholen, Rechtsüberholen nur in eng begrenzten Ausnahmen (z. B. Stau/Schrittverkehr).
- Folgen bei Verstößen nach Bußgeldkatalog 2026: Bußgelder, Punkte und ggf. Fahrverbot; nach Unfällen oft hohe Haftung des Überholenden. Bescheid prüfen, Beweise sichern und ggf. Einspruch erwägen.
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Jetzt prüfen- Warum das Überholen im Straßenverkehr besonders riskant ist
- Was schreibt §5 StVO zum Thema Überholen konkret vor?
- Wann ist Überholen innerorts erlaubt – und wann verboten?
- Überholen außerorts: Regeln für Landstraße und Autobahn
- Überholverbot: Wie es gekennzeichnet ist und wann es gilt
- Überholen bei unklarer Verkehrslage – ein häufiges Risiko
- Gefährdung beim Überholen: Wann Sie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen
- Bußgeld fürs Überholen – mit welchen Strafen Sie rechnen müssen
- Punkte, Fahrverbot & Haftung: Die rechtlichen Folgen gefährlicher Überholmanöver
- Darf man rechts überholen – und wann ist es tatsächlich erlaubt?
- Überholen von Fahrrädern, Motorrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen
- Sicherheitsabstand beim Überholen: So viel Platz ist gesetzlich vorgeschrieben
- Häufige Fehler beim Überholen – und wie Sie sie vermeiden
- Unfall beim Überholen: Wer trägt die Schuld und wer zahlt den Schaden?
- Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Jetzt prüfen!
- Fazit
- Die häufigsten Fragen
Warum das Überholen im Straßenverkehr besonders riskant ist
Überholen im Straßenverkehr wirkt auf den ersten Blick simpel, birgt aber erhebliche Risiken. Schon kleine Einschätzungsfehler bei Geschwindigkeit, Entfernung und Sicht führen zu gefährlichen Situationen, weil sich die Dynamik zweier Fahrstreifen schnell ändert. Nach § 5 StVO ist Überholen nur zulässig, wenn eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Genau hier passieren die meisten Fehler: zu spätes Ausscheren, zu knappes Einscheren, Missachtung von Überholverbot oder unzureichender Sicherheitsabstand. Dazu kommt der psychologische Druck, langsame Fahrzeuge rasch hinter sich zu lassen. Die Folge sind riskante Manöver bei unklarer Verkehrslage. Sicher wird Überholen erst, wenn Sie Sicht, Strecke, Verkehrszeichen und Seitenabstände realistisch beurteilen und den Vorgang zügig, aber kontrolliert durchführen. Für einen Überblick zu Strafen hilft der Bußgeldüberblick.Die wichtigsten Gefahrenquellen beim Überholen
Typische Auslöser sind falsch eingeschätzte Annäherungsgeschwindigkeit des Gegenverkehrs, fehlende Sicht hinter Kurven oder Kuppen, unterschätzte Beschleunigung des eigenen Fahrzeugs, zu geringer Seitenabstand sowie die Missachtung von Zeichen 276/277 zum Überholverbot. Wer hier unsicher ist, sollte nicht überholen. Hinweise zu häufigen Sanktionen bei Tempoverstößen finden Sie im Bereich Geschwindigkeit.- Check Sichtweite: Sehen Sie die komplette Überholstrecke samt Einschervorgang.
- Check Gegenverkehr: Keine Behinderung, klare Lücke nach § 5 StVO.
- Check Abstände: Seitenabstände zu Rad- und Motorradfahrern strikt einhalten.
Was schreibt §5 StVO zum Thema Überholen konkret vor?
Der Kern von StVO § 5 Überholen ist eindeutig: Es ist links zu überholen, und zwar nur, wenn Sie während des gesamten Vorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen können. Sie brauchen eine deutlich höhere Geschwindigkeit als das vorausfahrende Fahrzeug, ausreichende Sicht und genug Raum zum Wiedereinscheren. Verboten ist Überholen bei unklarer Verkehrslage oder wenn Verkehrszeichen dies untersagen. Zusätzlich schreibt die Norm feste Seitenabstände beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen vor. Halten Sie sich daran, vermeiden Sie typische Konflikte und mögliche Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog 2026.Rechtsgrundlagen im Überblick
Die Details finden Sie in § 5 StVO und ergänzend in der Anlage 2 StVO zu Vorschriftzeichen. Beide legen fest, wann Überholen erlaubt, verboten oder nur unter Auflagen zulässig ist. Bei Ordnungswidrigkeiten spielen zudem StVG und OWiG eine Rolle.Aus einer aktuellen Studie
Eine fundierte Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) belegt: Überholunfälle auf einbahnigen Landstraßen gehen besonders häufig mit schwerem Personenschaden einher. Die Analyse zeigt für Deutschland, dass fehlerhaftes Überholen überproportional oft zu schweren Verletzungen und Todesfällen führt; entscheidend sind ausreichende Sicht, klare Überholstrecken und die konsequente Beachtung von Überholverboten. Die UDV empfiehlt unter anderem eine strengere Kontrolle von Verboten und eine optimierte Streckengestaltung, um Risiken beim Überholen wirksam zu reduzieren.Wann ist Überholen innerorts erlaubt – und wann verboten?
Innerorts ist Überholen grundsätzlich erlaubt, wenn keine Überholverbote angeordnet sind, die Sicht ausreicht und niemand gefährdet wird. Besonderheit: Bei mehreren markierten Fahrstreifen je Richtung dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t die Fahrstreifen frei wählen; dadurch kann sich faktisch ein schnelleres Vorankommen rechts ergeben. Trotzdem gilt: Überholen bei unklarer Verkehrslage ist tabu, ebenso an Fußgängerüberwegen, in unübersichtlichen Kurven oder vor Kuppen. Engstellen, Haltestellenbereiche und abbiegende Fahrzeuge verlangen zusätzliche Vorsicht. Beachten Sie immer die geforderten Seitenabstände zu Radfahrenden und Fußgängern und rechnen Sie mit plötzlich öffnenden Türen parkender Fahrzeuge. Verstöße können zum Eintrag im Fahreignungsregister und Bußgeldern nach Bußgeldkatalog 2026 führen. In sensiblen Bereichen wie der 30er-Zone sind die Anforderungen besonders hoch.Praxis-Tipp für die Stadt
Planen Sie das Überholen innerorts nur bei klarer Streckenführung, ausreichend Platz und legaler Lücke. Vermeiden Sie Drucksituationen, halten Sie Abstände ein und brechen Sie den Versuch ab, wenn die Lage unklar wird.Überholen außerorts: Regeln für Landstraße und Autobahn
Außerorts sind die Risiken durch höhere Geschwindigkeiten und längere Überholwege deutlich größer. Auf Landstraßen gilt: Überholen Sie nur mit klarer Sicht über die gesamte Strecke und ausreichend langer Freifläche zum Einscheren. Achten Sie auf Zeichen 276/277 und temporäre Verbote. Auf der Autobahn wird grundsätzlich links überholt. Ausnahmen bestehen bei dichtem Verkehr mit Fahrzeugschlangen oder langsamem bis stehendem Linksverkehr. Dennoch bleibt das Gefährdungspotenzial hoch. Halten Sie großen Sicherheitsabstand, nutzen Sie den Blinker frühzeitig und brechen Sie Manöver ab, sobald Zweifel aufkommen. Verstöße können empfindliche Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog 2026 nach sich ziehen.Landstraße vs. Autobahn
Auf Landstraßen zählen Sicht und Überholstrecke, auf Autobahnen Spurdisziplin und Linksüberholen. Prüfen Sie vorab, ob das Manöver ohne jede Behinderung möglich ist. Im Zweifel: nicht überholen.| Situation | Erlaubnis | Hinweis |
|---|---|---|
| Landstraße, freie Sicht | Erlaubt | § 5 StVO beachten, gesamte Strecke prüfen |
| Autobahn, normaler Fluss | Links | Rechtsüberholen grundsätzlich verboten |
| Autobahn, Stau/Schritttempo | Eingeschränkt | Rechts nur im Ausnahmerahmen zulässig |
Überholverbot: Wie es gekennzeichnet ist und wann es gilt
Ein Überholverbot wird über die Anlage 2 StVO mit Verkehrszeichen geregelt. Zeichen 276 verbietet Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art, Zeichen 277 untersagt es für Kfz über 3,5 t; weitere Zusätze konkretisieren Ausnahmen und Streckenlängen. Beachten Sie Wiederholungen hinter Knotenpunkten und Zusatzzeichen zu Uhrzeiten oder Fahrzeugarten. Das Verbot gilt bis zur Aufhebung, häufig durch Ende-Verbotszeichen. Wer die Zeichen ignoriert, begeht einen Verstoß gegen § 41 StVO in Verbindung mit § 5 StVO. Neben Bußgeldern drohen Punkte und Fahrverbote, insbesondere bei Gefährdung oder Sachschaden. Prüfen Sie vor dem Ausscheren immer, ob ein Verbot angeordnet ist und ob die Strecke lang genug ist.Zeichen richtig deuten
Informieren Sie sich zu Zeichen 276/277. Achten Sie auf Zusatzzeichen, Streckenlängen, Wiederholungen und die Aufhebung. Unklarheit bedeutet: nicht überholen.Überholen bei unklarer Verkehrslage – ein häufiges Risiko
Unklare Verkehrslage liegt vor, wenn Sie nicht sicher übersehen können, wie sich die Situation entwickelt, etwa wegen Kurven, Kuppen, verdeckter Einmündungen, blinkender Vorausfahrender oder unsicherer Gegenverkehrsdichte. § 5 StVO verbietet Überholen dann ausdrücklich. Häufig unterschätzt wird die Dynamik: Ein kurzer Spurwechsel oder eine leichte Beschleunigung des Vorausfahrenden kann Ihre Planung zerstören. Wer trotz unklarer Lage überholt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Haftung bei Unfällen. Prüfen Sie deshalb Sicht, Beschleunigungsreserve, Strecke und Abstände doppelt. Erst wenn klar ist, dass niemand behindert oder gefährdet wird, ist Überholen sicher.So erkennen Sie Unklarheit
Wenn Sie Zweifel an Sicht, Streckenlänge, Gegenverkehr oder am Verhalten anderer haben, ist die Lage unklar. Die sichere Entscheidung lautet dann: nicht überholen.Gefährdung beim Überholen: Wann Sie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen
Eine Gefährdung liegt vor, wenn das Manöver andere zu abruptem Bremsen oder Ausweichen zwingt oder wenn der geforderte Seitenabstand unterschritten wird. Besonders sensibel sind Überholvorgänge an Radfahrenden, Motorrädern und Fußgängern. Nach § 5 StVO müssen Sie jederzeit so handeln, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Engstellen, Seitenwind, Fahrbahnschäden und Kolonnenverkehr erhöhen das Risiko. Auf Autobahnen entstehen Gefahren vor allem beim zu späten Einscheren und beim Rechtsüberholen außerhalb der zulässigen Ausnahmen. Kommt es zur Gefährdung, drohen Bußgelder, Punkte und ggf. ein Fahrverbot nach Bußgeldkatalog 2026. Im Schadensfall kann zudem die Haftung deutlich zulasten des Überholenden ausfallen.Gefährdung vermeiden
Planen Sie mit Reserven: mehr Seitenabstand, längere Überholstrecke, klare Blinksignale, sauberes Einscheren. Brechen Sie ab, sobald die Lage kippt.Bußgeld fürs Überholen – mit welchen Strafen Sie rechnen müssen
Der Bußgeldkatalog 2026 sieht für falsches Überholen abgestufte Sanktionen vor. Entscheidend sind Art des Verstoßes, mögliche Gefährdung und etwaiger Sachschaden. Missachtete Verbote, unklare Verkehrsl age oder zu geringer Seitenabstand führen zu Bußgeldern und oft zu Punkten. Bei gravierenden Fällen kommt ein Fahrverbot in Betracht. Maßgeblich sind die bundeseinheitlichen Tatbestände. Wichtig: Neben Ordnungswidrigkeiten kann bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt sein. Prüfen Sie Ihren Bescheid genau und sichern Sie Beweise, etwa Fotos der Beschilderung oder Skizzen der Örtlichkeit. So lässt sich bewerten, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Mehr Hintergründe zu Verfahren und Rechtsgrundlagen: Bußgeldbescheid und Einspruch gegen Bußgeldbescheid.Typische Konstellationen
Häufig geahndet werden Überholen trotz Zeichen 276/277, Überholen bei unklarer Verkehrslage, zu geringer Seitenabstand sowie unzulässiges Rechtsüberholen auf Autobahnen außerhalb der Ausnahmen.| Verstoß | Regelgrundlage | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Überholen trotz Verbot | § 41 i.V.m. Anlage 2 StVO | Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot |
| Überholen bei unklarer Lage | § 5 StVO | Bußgeld, Punkte |
| Zu geringer Seitenabstand | § 5 Abs. 4 StVO | Bußgeld, Punkte |
Punkte, Fahrverbot & Haftung: Die rechtlichen Folgen gefährlicher Überholmanöver
Je nach Schwere drohen Punkte im Fahreignungsregister, einmonatige Fahrverbote und empfindliche Bußgelder. Wer beim Überholen einen Unfall verursacht, haftet zivilrechtlich oft überwiegend, weil der Überholende die besondere Sorgfaltspflicht verletzt hat. Versicherer prüfen, ob ein Überholverbot, unklare Lage oder fehlender Seitenabstand vorlagen. Bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten kann der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt sein. Dokumentieren Sie die Örtlichkeit, Verkehrszeichen und Sichtverhältnisse frühzeitig. So lassen sich Beweisfragen besser klären, etwa ob ein Verbot wirksam ausgeschildert war oder ob die Situation tatsächlich klar war.Praxis-Hinweis zur Haftung
Häufig spricht der Anschein gegen den Überholenden. Wer Dokumentation, Zeugenaussagen, Fotos, Skizzen und eigene Notizen sichert, verbessert seine Verteidigungsposition.Darf man rechts überholen – und wann ist es tatsächlich erlaubt?
Grundsatz: Rechts wird nicht überholt. Ausnahmen bestehen innerorts bei mehreren markierten Fahrstreifen je Richtung für Kfz bis 3,5 t, sowie auf Autobahnen bei Stau oder sehr dichtem Verkehr, wenn Fahrzeugschlangen nebeneinander fahren. Zudem dürfen rechts stehende oder sehr langsam fahrende Linksfahrzeuge mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorsichtig passiert werden. Dennoch bleibt Rechtsüberholen riskant; kleine Fehler führen zu Gefährdungen. Prüfen Sie die Voraussetzungen sorgfältig und reduzieren Sie das Tempo. Bei Zweifeln gilt der Grundsatz des Linksüberholens.Ausnahmen kompakt
Innerorts mit markierten Fahrstreifen und auf Autobahnen bei Schrittverkehr oder langsamem Linksverkehr sind eng begrenzte Ausnahmen möglich. Halten Sie Abstände, bleiben Sie defensiv und vermeiden Sie Beschleunigungsduelle.| Ort | Rechts überholen erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Innerorts, markierte Mehrspurst. je Richtung | Eingeschränkt | Fahrstreifenwahl bis 3,5 t, StVO beachten |
| Autobahn, Stau/Schrittverkehr | Eingeschränkt | Nur im Rahmen der Ausnahmen, Vorsicht |
| Außerorts, normaler Fluss | Nein | Linksüberholen Regel |
Überholen von Fahrrädern, Motorrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Beim Überholen von Fahrrädern und Motorrädern sind die festen Seitenabstände entscheidend. Landmaschinen fahren oft langsam, sind breit und haben große Schwenkbereiche. Warten Sie eine klare Lücke ab, rechnen Sie mit Abbiegen in Feldwege und beachten Sie Blinker und Spiegel. Bei Motorrädern erhöht Seitenwind die Instabilität, daher großzügig Abstand lassen. Auf engen Landstraßen kann die Fahrbahn zu schmal sein, um legal zu überholen. Dann bleibt nur Geduld. Verstöße führen schnell zu Gefährdungen und empfindlichen Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog 2026.Besondere Vorsicht bei schmalen Fahrbahnen
Ist der nötige Seitenabstand nicht garantiert, ist Überholen unzulässig. Signalisieren Sie Geduld, halten Sie Abstand, planen Sie vorausschauend und warten Sie eine sichere Gelegenheit ab.Sicherheitsabstand beim Überholen: So viel Platz ist gesetzlich vorgeschrieben
Beim Überholen schreibt § 5 Abs. 4 StVO feste Mindestabstände vor: zu Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2,0 m. Zu einspurigen Kraftfahrzeugen wie Motorrädern gilt ebenfalls ein deutlich größerer Seitenabstand. Der Abstand ist an der engsten Stelle real zu messen, Türöffnungen und Pendelbewegungen mitgedacht. Reicht die Fahrbahnbreite nicht, ist Überholen unzulässig. Wer die Abstände unterschreitet, riskiert Bußgelder und Punkte. In der Praxis helfen Geduld, klare Signale und ein sauberer Spurverlauf, um Konflikte zu vermeiden.Merken Sie sich diese Werte
Innerorts zu Radfahrenden mindestens 1,5 m, außerorts 2,0 m. Bei Zweirädern lieber mehr. Wenn eng, dann nicht überholen.| Verkehrsteilnehmer | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| Radfahrende | 1,5 m | 2,0 m |
| Zu Fuß Gehende / E-Kleinstfahrzeuge | 1,5 m | 2,0 m |
| Motorräder (einspurig) | mind. 1,5 m | mind. 1,5 m bis mehr |
Häufige Fehler beim Überholen – und wie Sie sie vermeiden
Zu nah auffahren, zu spät ausscheren, zu knapp einscheren, Seitenabstände ignorieren, Überholverbot übersehen, in Kurven oder vor Kuppen riskieren, bei unklarer Verkehrslage starten: Das sind die Klassiker. Vermeidung gelingt mit sauberer Vorbereitung, klaren Blinksignalen, konsequenter Spiegel- und Schulterblickfolge und der Bereitschaft, den Versuch abzubrechen. Planen Sie Reserven ein und halten Sie die Vorgaben aus § 5 StVO strikt ein. Wer defensiv fährt, kommt entspannter und sicherer ans Ziel.Schnelle Anti-Fehler-Strategie
Strecke prüfen, Gegenverkehr checken, Abstände bestätigen, Zeichen beachten, bei Zweifeln abbrechen.- Vorausschau: Kurven, Kuppen, Einmündungen aktiv in die Planung einbeziehen.
- Signalfolge: Spiegel, Schulterblick, Blinker konsequent und rechtzeitig.
- Abbruchkriterium: Jede Unklarheit beendet das Manöver sofort.
Unfall beim Überholen: Wer trägt die Schuld und wer zahlt den Schaden?
Nach einem Unfall im Zuge des Überholens spricht vieles gegen den Überholenden, weil er besondere Sorgfaltspflichten verletzt haben könnte. Zivilrechtlich wird die Haftung regelmäßig hoch angesetzt, wenn Überholverbot, unklare Lage oder fehlender Seitenabstand vorlagen. Wichtig ist die Beweissicherung: Fotos der Beschilderung, Skizze der Örtlichkeit, Zeugen, Dashcam nach geltenden Regeln. Straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich hängen Punkte, Fahrverbot und Geldbußen von der konkreten Konstellation ab. Lassen Sie den Sachverhalt rechtlich prüfen, insbesondere wenn Beschilderung oder Sichtverhältnisse zweifelhaft waren.So sichern Sie Beweise
Unmittelbar nach dem Ereignis: Fotos, Zeugen, Positionsnotizen, Verkehrszeichen, Unfallskizze. Das erleichtert die rechtliche Bewertung.Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Jetzt prüfen!
Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn die Beschilderung unklar war, die Sichtverhältnisse abwichen, der Seitenabstand korrekt eingehalten wurde oder die Verkehrslage tatsächlich nicht unklar war. Auch Mess- und Beobachtungsfehler kommen vor. Prüfen Sie, ob der Tatvorwurf präzise belegt ist und ob Zeugenangaben konsistent sind. Verweisen Sie auf die Rechtsgrundlagen in § 5 StVO und die einschlägigen Zeichen der Anlage 2. Der Bußgeldkatalog 2026 definiert die Sanktionen, aber der Einzelfall entscheidet. Holen Sie frühzeitig rechtliche Unterstützung ein, damit Fristen gewahrt und Beweise gesichert werden. Unterstützung erhalten Sie schnell bei Anwalt Verkehrsrecht.Auch bei Blitzerbriefen kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen:
✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Unser Expertentipp
Wer bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, muss mit erheblichen Sanktionen rechnen: Der Bußgeldkatalog regelt die Folgen von Geschwindigkeitsverstößen, dazu gehören Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist jedoch korrekt — prüfen Sie hier, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bescheid lohnt.Fazit
Sicheres Überholen bedeutet: Sicht prüfen, Seitenabstände einhalten, Zeichen beachten und bei unklarer Verkehrslage verzichten. Wer Regeln aus dem Bußgeldkatalog 2026 beachtet und Manöver defensiv plant, senkt das Risiko für Unfälle, Punkte und Fahrverbote deutlich. Erhalten Sie dennoch einen Bescheid, prüfen Sie Belege und Fristen und informieren Sie sich zu Einspruchsmöglichkeiten. Bei komplexen Fällen unterstützt Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht.Die häufigsten Fragen rund um Überholen im Straßenverkehr
Grundsatz: Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Links ist nur zulässig, wenn rechts kein ausreichender Raum vorhanden ist (z. B. die Schienen liegen zu nah am rechten Fahrbahnrand) oder das Rechtsüberholen aus der Örtlichkeit heraus unmöglich wäre. In allen anderen Fällen bleibt das Linksüberholen der Tram verboten. (Nach § 5 Abs. 7 StVO; vgl. auch praxisnahe Erläuterungen.)
Sobald der Gegenverkehr zum Bremsen/Ausweichen gezwungen wäre, Mindestabstände nicht einhaltbar sind, der Vorausfahrende unklar blinkt/abbiegt oder die Verkehrslage unklar ist (Kurven, Kuppen, verdeckte Einmündungen). Rechtlich maßgeblich sind die Sorgfaltspflichten aus § 5 StVO; bei unklarer Verkehrslage ist Überholen unzulässig.
Bei unklarer Verkehrslage und bei angeordnetem Überholverbot (Zeichen 276/277). Zusätzlich gilt ein Überholverbot an Fußgängerüberwegen sowie vor Bahnübergängen zwischen Gefahrzeichen und Schienenkreuzung. (Nach § 5 Abs. 3 StVO; § 26 Abs. 3 StVO; § 19 StVO.)
Wenn Gegenverkehr auftaucht, die Einscherlücke zu klein wird, Abstände nicht sicher einzuhalten sind oder der Vorausfahrende beschleunigt/links abbiegt. Der Abbruch folgt aus der Pflicht, während des gesamten Manövers jede Behinderung des Gegenverkehrs auszuschließen.
Ja, ein generelles Verbot gibt es nicht. Überholen ist erlaubt, wenn genug Platz vorhanden ist, niemand gefährdet wird und kein Schild es untersagt. Es gelten die normalen Regeln des § 5 StVO (u. a. links überholen, Abstände, klare Sicht).
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Überholen, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- Anlage 2 StVO – Vorschriftzeichen (u. a. Zeichen 276/277 Überholverbot), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- § 41 StVO – Vorschriftzeichen, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__41.html (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- § 26 StVO – Fußgängerüberwege, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- § 19 StVO – Bahnübergänge, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__19.html (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Einspruch, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- Unfallforschung der Versicherer (UDV), „Überholunfälle auf einbahnigen Landstraßen“ (Studie), https://www.udv.de/resource/blob/78516/7acb3c2e18fa560dc8e7e70e55790503/24-ueberholunfaelle-auf-einbahnigen-landstrassen-data.pdf (zuletzt abgerufen am 31.10.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), „Statistische Auswertung 2013“, https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
