Rote Ampel überfahren - Missachtung des Rotlichts
länger als 1 Sekunde

    Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer roten Ampel
    Rotphase länger als 1 Sekunde

    Rote Ampel überfahren länger als 1 Sekunde
qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung
qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet

    Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde) zahlen Sie laut Bußgeldkatalog Rote Ampel ein Bußgeld in Höhe von:

    200,00 EUR
    Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:

    1 Monat Fahrverbot
    2 Punkte
    in Flensburg


    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !


    Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft.
    Die Behörden versenden dazu die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung laut Tatbestandsnummer 132.3.

    § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ampelschaltung wann an der Kreuzung an einer roten Ampel angehalten werden soll. Das Überfahren einer roten Ampel wird mindestens mit einem Punkt und einem Bußgeld von 90,00 EUR belegt.
    Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 200,00 EUR rechnen.
    Der Bußgeldkatalog 2024 unterscheidet Rotlichtverstöße zwischen einem einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
    Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.

    Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde in der Probezeit

    Ein Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.
    Neben dem Bußgeld in Höhe von 200,00 EUR wegen der Missachtung einer Roten Ampel und einer Rotphase länger als 1 Sekunde bedeutet das für den Fahranfänger auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.


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Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde andauernder Rotphase):





Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase):