Rote Ampel überfahren - Missachtung des Rotlichts
länger als 1 Sekunde
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Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer roten Ampel
Rotphase länger als 1 Sekunde
qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet
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Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde)
zahlen Sie laut Bußgeldkatalog Rote Ampel ein Bußgeld in Höhe von:
200,00 EUR
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft.
Die Behörden versenden dazu die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung laut Tatbestandsnummer 132.3.
§ 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ampelschaltung wann an der Kreuzung an einer roten Ampel angehalten werden soll. Das Überfahren einer roten Ampel wird mindestens mit einem Punkt und einem Bußgeld von 90,00 EUR belegt.
Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 200,00 EUR rechnen.
Der Bußgeldkatalog 2024 unterscheidet Rotlichtverstöße zwischen einem einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.
Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde in der Probezeit
Ein Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.Neben dem Bußgeld in Höhe von 200,00 EUR wegen der Missachtung einer Roten Ampel und einer Rotphase länger als 1 Sekunde bedeutet das für den Fahranfänger auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
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* Ein Fahrverbot von einem Monat droht, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als
26 km/h außerorts oder
26 km/h innerorts zu schnell fahren.
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013