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Auch für Beifahrer nicht erlaubt

Urteil zu Blitzer-Apps im Auto

Blitzer-Apps für Fahrer und Beifahrer verboten
© perfectlab/Shutterstock.com – OLG Karlsruhe zieht klare Grenze zu Blitzer-Apps
Autor Julia Obrazova

Julia Obrazova

20. Februar 2023
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat klargestellt: Wer fährt, darf von Blitzer-Apps nicht profitieren – selbst wenn die App auf dem Handy des Beifahrers läuft. Entscheidend ist die Nutzung der Warnfunktion zugunsten des Fahrers. Das kann ein Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen.


    Das Wichtigste in Kürze:
  • OLG Karlsruhe: Blitzer-App-Nutzung ist unzulässig – auch bei Betrieb auf dem Beifahrer-Handy.
  • § 23 Abs. 1c StVO verbietet das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen entsprechender Geräte/Apps durch Fahrzeugführer.
  • Sanktion: In der Regel 75 € Bußgeld + 1 Punkt; je nach Konstellation kann es teurer werden.

Der Fall im Detail

Der Anlassfall spielte in Heidelberg: Ein 64-jähriger Autofahrer wurde im Januar 2022 wegen überhöhter Geschwindigkeit kontrolliert.

Auf dem Smartphone der Beifahrerin lief eine Blitzer-App; der Fahrer hatte das Gerät kurz davor sichtbar übergeben. Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte den Mann zu 100 Euro Bußgeld – aus Sicht des Gerichts stand fest, dass er die Warnfunktion kannte und davon profitierte.

    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde blieb erfolglos: Das OLG Karlsruhe wies sie zurück und stellte heraus, dass es auf die tatsächliche Nutzung der Warnhinweise durch den Fahrer ankommt – unabhängig davon, auf wessen Gerät die App läuft (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23).

Zur Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 1c StVO. Danach darf, wer ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das Verkehrsüberwachung anzeigt oder stört.
Die Rechtsprechung bezieht darunter ausdrücklich Blitzer-Apps. Der Karlsruher Beschluss schließt eine verbreitete Ausweichstrategie: „Dann nutzt eben die Beifahrerin die App.“

Entscheidend ist, ob der Fahrer sich die Warnungen zunutze macht – etwa indem er sein Tempo anpasst, weil die App im Fahrzeug warnte. In diesem Moment liegt eine verbotene Nutzung im Sinne der StVO vor, auch wenn der Bildschirm nicht in seiner Hand liegt.

Ein Auto fährt an einem Blitzer vorbei
Wer auf App-Warnungen reagiert und langsamer fährt, begeht einen Verstoß.


Folgen für den Alltag

Der Beschluss schafft Rechtssicherheit für Kontrollen: Die Polizei muss nicht mehr klären, wessen Gerät die App betreibt; maßgeblich ist der Nutzen für den Fahrer. Für Vielfahrer, Fahrgemeinschaften und Dienstwagennutzer bedeutet das: Blitzer-Apps haben im fahrenden Auto de facto Sendepause.

Navigationsgeräte mit festen stationären Blitzerlisten sind ebenfalls problematisch, sofern die Warnfunktion aktiv ist. Anders bleiben allgemeine Verkehrsmeldungen (z. B. Radio), die nicht gezielt auf konkrete Messpunkte einer App beruhen.




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Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 17.10.2025)

2 Urteil des OLG Karlsruhe (zuletzt abgerufen am 17.10.2025)

3 § 23 StVO (zuletzt abgerufen am 17.10.2025)



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