Auch für Beifahrer nicht erlaubt
Urteil zu Blitzer-Apps im Auto
- OLG Karlsruhe: Blitzer-App-Nutzung ist unzulässig – auch bei Betrieb auf dem Beifahrer-Handy.
- § 23 Abs. 1c StVO verbietet das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen entsprechender Geräte/Apps durch Fahrzeugführer.
- Sanktion: In der Regel 75 € Bußgeld + 1 Punkt; je nach Konstellation kann es teurer werden.
Der Fall im Detail
Der Anlassfall spielte in Heidelberg: Ein 64-jähriger Autofahrer wurde im Januar 2022 wegen überhöhter Geschwindigkeit kontrolliert.Auf dem Smartphone der Beifahrerin lief eine Blitzer-App; der Fahrer hatte das Gerät kurz davor sichtbar übergeben. Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte den Mann zu 100 Euro Bußgeld – aus Sicht des Gerichts stand fest, dass er die Warnfunktion kannte und davon profitierte.
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Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde blieb erfolglos: Das OLG Karlsruhe wies sie zurück und stellte heraus, dass es auf die tatsächliche Nutzung der Warnhinweise durch den Fahrer ankommt –
unabhängig davon, auf wessen Gerät die App läuft (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23).
Zur Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 1c StVO. Danach darf, wer ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das Verkehrsüberwachung anzeigt oder stört.Entscheidend ist, ob der Fahrer sich die Warnungen zunutze macht – etwa indem er sein Tempo anpasst, weil die App im Fahrzeug warnte. In diesem Moment liegt eine verbotene Nutzung im Sinne der StVO vor, auch wenn der Bildschirm nicht in seiner Hand liegt.
Folgen für den Alltag
Der Beschluss schafft Rechtssicherheit für Kontrollen: Die Polizei muss nicht mehr klären, wessen Gerät die App betreibt; maßgeblich ist der Nutzen für den Fahrer. Für Vielfahrer, Fahrgemeinschaften und Dienstwagennutzer bedeutet das: Blitzer-Apps haben im fahrenden Auto de facto Sendepause.Navigationsgeräte mit festen stationären Blitzerlisten sind ebenfalls problematisch, sofern die Warnfunktion aktiv ist. Anders bleiben allgemeine Verkehrsmeldungen (z. B. Radio), die nicht gezielt auf konkrete Messpunkte einer App beruhen.
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2 Urteil des OLG Karlsruhe (zuletzt abgerufen am 17.10.2025)
3 § 23 StVO (zuletzt abgerufen am 17.10.2025)
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