Punkte in Flensburg

Dauer, Verjährung und Verfall von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg

Fahreignungsregister und Punkte in Flensburg

Das Fahreignungsregister in Flensburg (ehemals Verkehrszentralregister)

Das Flensburger Punktekonto


    Das Fahreignungsregister speichert gemäß § 28 StVG unter anderem rechtskräftige Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise zu schnelles Fahren, das Nichteinhalten des erforderlichen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug,
    sowie als Anlage Geldbußen ab 60,00 EUR und darüber hinaus ein angeordnetes Fahrverbot.
    Nicht jede Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird, erhält einen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg. In der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) werden Verstöße im Strasssenverkehr abschließend aufgelistet.

    Mithin werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis gespeichert.

    Jeder Bürger kann ein Registerauszug kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg anfordern. Die Eintragung im Fahreignungsregister werden nach § 29 StVG nach einer gewissen Zeit getilgt und nach einem Ablauf einer weiteren Überliegefrist entfernt.

    Punkte Flensburg Dauer

    Die Tilgungsfristen sind je nach Art und Weise des Verstoßes gestaffelt. Bei einer Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre. Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit 2 Punkten eingetragen werden,
    beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre. Die Frist zur Tilgung beginnt mit dem Tag der gerichtlichen Entscheidung bzw. mit der Bestandskraft des Bußgeldbescheid.



Nach dem Fahreignungsregister sind Punkte in Bereich von 1 - 3 für den Verkehrsteilnehmer ohne Konsequenz.
Findet jedoch ein neuer Verstoß statt und der Punktestand steigt auf 4 oder 5 Punkte, so kommt eine kostenpflichtige Ermahnung vom Kraftfahrtbundesamt mit dem Hinweis, ein Fahreignungsseminar besuchen zu können, um so einen Punkt im Fahreignungsregister abzubauen.
Sind im Verkehrseignungsregister 6 oder 7 Punkte vorhanden, so wird eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Ab einem Punktestandkonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen.

Ausländische Entscheidungen, das heißt Punkte aus dem Ausland werden nicht im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.
Sie haben keine Auswirkung auf den Punktekontostand im Fahreignungsregister in Deutschland. Ein Fahrerlaubnisentzug im Ausland wird im Fahreignungsregister nicht vermerkt.

Wann verfallen Punkte in Flensburg

Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg


Im Fahreignungsregister in Flensburg werden Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingetragen. Die Punkte in Flensburg werden je nach Ordnungswidrigkeit oder Straftat unterschiedlich lange gespeichert. Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg sind wie folgt:

2 1/2 Jahre für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen und mit einem Fahrverbot versehen sind (2 Punkte)
5 Jahre für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte)
10 Jahre für schwere Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder zu einer isolierten Sperrfrist nach § 69 a StGB führen (3 Punkte)

Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, (Stand Januar 2024)




Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, (Stand Januar 2024)



Die Punktebewertung von Straftaten

Ausschließlich Tatbestände, die in Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind, dürfen mit einer Punktebewertung versehen und dort gespeichert werden.

Immer eingetragen werden folgende Tatbestände:
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315 StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
Führen oder Anordnen des fahrens ohne Fahrerlaubnis § 21 StVB

Die Punktebewertung ist abhängig davon, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden sind oder ob ein Fahrverbot verhängt wurde.

Mit 3 Punkten bewertet und gespeichert werden folgende Straftaten soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden sind:

Fahrlässige Tötung § 222 StGB
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
Nötigung § 240 StGB
Vollrausch § 323a StGB
Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB
Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG

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Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:


Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:


    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013



Bußgelder für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit:






Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel
(weniger als 1 Sekunde):



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