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Droht eine Fahrtenbuchauflage nach der Anhörung?

Promillerechner

Wie viel Alkohol haben Sie im Blut?

Veröffentlicht am 17.12.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 4 min

Promillerechner


Alkohol wirkt schneller, als viele denken und der eigene Eindruck täuscht häufig. Schon wenige Getränke können ausreichen, um rechtlich relevante Promillewerte zu erreichen.

Der Promillerechner hilft Ihnen, anhand einfacher Angaben wie Körpergewicht, Getränkemenge und Trinkdauer eine erste Einschätzung Ihres Blutalkoholwerts (‰) zu erhalten.

Der Rechner orientiert sich an den wichtigen Grenzwerten im Verkehrsrecht und zeigt, ab wann Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar eine Straftat drohen können.

Promillerechner (Verkehrsrecht)

Dieser Rechner schätzt Ihren ungefähren Blutalkoholwert (‰) anhand einfacher Angaben. Er orientiert sich am Verkehrsrecht (0,5-Promille-Grenze, 1,1-Promille-Straftat, 1,6-Promille-MPU-Risiko).
Wichtig: Der Rechner liefert nur grobe Richtwerte – er ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer!

Getränkemenge (Schätzung)

Promillerechner:
Das Wichtigste in Kürze

    • Der Promillerechner liefert eine erste Schätzung Ihres Blutalkoholwerts (‰) auf Basis von Körpergewicht, Getränkemenge und Trinkdauer.
    • Die Berechnung ist nur ein Richtwert und ersetzt keine Atemalkoholmessung oder Blutprobe.
    • Ab 0,5 Promille drohen bei Kraftfahrern regelmäßig Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
    • Bereits ab 0,3 Promille kann Alkohol bei Ausfallerscheinungen oder Unfall strafrechtlich relevant werden.
    • Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot am Steuer.

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Wie berechnet der Promillerechner den Blutalkoholwert?

Der Promillerechner nutzt eine vereinfachte Widmark-Formel. Zunächst wird aus Getränkeart und Trinkmenge berechnet, wie viele Gramm reiner Alkohol aufgenommen wurden. Anschließend wird diese Alkoholmenge ins Verhältnis zu Körpergewicht und Verteilungsfaktor gesetzt.

Für den Alkoholabbau zieht der Rechner pauschal 0,15 Promille pro Stunde seit Trinkbeginn ab. Dieser Wert ist ein Durchschnittswert. In der Praxis kann der Abbau langsamer oder schneller verlaufen. Deshalb darf das Ergebnis nicht als sichere Aussage verstanden werden, ob Sie wieder fahren dürfen.

Wichtig ist: Der Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die Sie eintragen. Trinktempo, Mageninhalt, Körperbau, Gesundheitszustand und Medikamente können den tatsächlichen Blutalkoholwert beeinflussen.


Welche Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr?

Bei Alkohol am Steuer sind mehrere Schwellen wichtig. Eine Ordnungswidrigkeit liegt bei Kraftfahrern regelmäßig ab 0,5 Promille vor. Bei Ausfallerscheinungen, Gefährdung oder Unfall kann der Vorwurf schon ab etwa 0,3 Promille strafrechtlich relevant werden. Ab etwa 1,1 Promille wird bei Kraftfahrern regelmäßig von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.

Promillebereich Einordnung Mögliche Folgen
unter 0,3 Promille Keine starre Unbedenklichkeitsgrenze Fahrtüchtigkeit kann trotzdem beeinträchtigt sein.
ab 0,3 Promille Relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen oder Unfall Strafrechtliche Folgen können möglich sein.
ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.
ab 1,1 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe und häufig Entziehung der Fahrerlaubnis.
ab 1,6 Promille Besonders relevantes MPU-Risiko Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.
Weitere Informationen zu Folgen, Grenzwerten und Sanktionen finden Sie auf der Seite Alkohol und Drogen am Steuer. Wenn bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt, kann außerdem der Fristenrechner für den Einspruch wichtig sein.


Wann ist Restalkohol noch gefährlich?

Restalkohol ist besonders tückisch, weil die subjektive Nüchternheit nicht sicher zeigt, ob noch Alkohol im Blut vorhanden ist. Wer abends viel Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch einen relevanten Wert erreichen. Kaffee, Duschen oder Schlaf beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist Restalkohol besonders riskant. Nach § 24c StVG gilt für diese Gruppe ein Alkoholverbot am Steuer. Schon geringe Mengen können daher rechtliche Folgen haben.

Wenn Sie vor allem wissen möchten, wie viel Alkohol zu einem späteren Fahrtzeitpunkt noch im Körper sein kann, hilft zusätzlich der Restalkoholrechner.


Warum ist der Promillerechner nur eine Orientierung?

Der Promillerechner kann individuelle Besonderheiten nicht sicher abbilden. Die tatsächliche Blutalkoholkonzentration hängt unter anderem von Trinkgeschwindigkeit, Mageninhalt, Körperfettanteil, Medikamenten, Gesundheitszustand und Stoffwechsel ab. Auch Messzeitpunkt und Messmethode spielen eine Rolle.

Rechtlich entscheidend ist nicht der berechnete Wert, sondern das nachweisbare Ergebnis im konkreten Verfahren. Bei einem Alkoholvorwurf sollten deshalb auch Messung, Blutentnahme, Belehrung, Ausfallerscheinungen, Akte und mögliche Fahrerlaubnisfolgen geprüft werden.





Fazit: Promillerechner richtig nutzen

Der Promillerechner bietet eine schnelle und verständliche Möglichkeit, den möglichen Blutalkoholwert grob einzuschätzen. Er zeigt, wie schnell rechtlich relevante Promillebereiche erreicht werden können.

Er ersetzt jedoch keine medizinische Messung und ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer. Wenn Alkohol im Spiel war und es bereits zu einer Kontrolle, einem Bußgeldbescheid oder einem strafrechtlichen Vorwurf gekommen ist, sollte der Fall frühzeitig geprüft werden.


Die häufigsten Fragen zum Promillerechner

Der Promillerechner liefert nur eine grobe Orientierung. Die tatsächliche Blutalkoholkonzentration hängt unter anderem von Trinktempo, Nahrungsaufnahme, Körperbau, Gesundheit und individueller Abbaugeschwindigkeit ab.

Rechtliche Folgen können bereits ab 0,3 Promille relevant werden, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Ab 0,5 Promille liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille geht es bei Kraftfahrern in der Regel um absolute Fahruntüchtigkeit.

Ja. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot am Steuer nach § 24c StVG.

Nein. Der Rechner ersetzt keine Messung und keine rechtliche Prüfung. Wenn Alkohol getrunken wurde, ist die sicherste Entscheidung, das Fahrzeug stehen zu lassen.

Eine Prüfung ist besonders wichtig, wenn ein Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte, Probezeitfolgen, eine Blutentnahme oder eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen.




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