Promillerechner
Alkohol wirkt schneller, als viele denken und der eigene Eindruck täuscht häufig. Schon wenige Getränke können ausreichen, um rechtlich relevante Promillewerte zu erreichen.
Der Promillerechner hilft Ihnen, anhand einfacher Angaben wie Körpergewicht, Getränkemenge und Trinkdauer eine erste Einschätzung Ihres Blutalkoholwerts (‰) zu erhalten.
Der Rechner orientiert sich an den wichtigen Grenzwerten im Verkehrsrecht und zeigt, ab wann Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar eine Straftat drohen können.
Promillerechner (Verkehrsrecht)
Dieser Rechner schätzt Ihren ungefähren Blutalkoholwert (‰) anhand einfacher Angaben.
Er orientiert sich am Verkehrsrecht (0,5-Promille-Grenze, 1,1-Promille-Straftat, 1,6-Promille-MPU-Risiko).
Wichtig: Der Rechner liefert nur grobe Richtwerte – er ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer!
Getränkemenge (Schätzung)
Promillerechner:
Das Wichtigste in Kürze
- Der Promillerechner liefert eine erste Schätzung Ihres Blutalkoholwerts (‰) auf Basis von Körpergewicht, Getränkemenge und Trinkdauer – er ersetzt jedoch keine polizeiliche Messung.
- Die tatsächliche Promillehöhe kann vom berechneten Wert abweichen, da Alkoholaufnahme und -abbau individuell sehr unterschiedlich verlaufen.
- Wer Alkohol getrunken hat, sollte grundsätzlich kein Fahrzeug führen – der Promillerechner hilft, Risiken zu erkennen, nicht sie zu rechtfertigen.
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Die wichtigsten Fragen zum Promillerechner
Kann ich mich auf den berechneten Promillewert verlassen?
Warum zeigt der Rechner ein Risiko an, obwohl ich mich noch fahrtüchtig fühle?
Wie funktioniert der Promillerechner?
Der Promillerechner schätzt Ihren ungefähren Blutalkoholwert (‰) anhand weniger Angaben. Grundlage ist eine vereinfachte Berechnung nach der sogenannten Widmark-Formel, die im Verkehrsrecht häufig als Orientierungsmodell verwendet wird.Berücksichtigt werden insbesondere Ihr Körpergewicht, Ihr Geschlecht (als Faktor für die Verteilung von Alkohol im Körper), die Art und Menge der konsumierten Getränke sowie die Zeit seit Trinkbeginn. Zusätzlich fließt ein durchschnittlicher Alkoholabbau von etwa 0,15 Promille pro Stunde in die Berechnung ein.
Wichtig ist: Der Promillerechner liefert keinen exakten Messwert, sondern eine realistische Schätzung. Individuelle Faktoren wie Trinktempo, Nahrungsaufnahme, Gesundheitszustand oder Medikamente können den tatsächlichen Promillewert deutlich beeinflussen.
Welche Promillegrenzen gelten im Verkehrsrecht?
Im Straßenverkehr gelten feste Promillegrenzen, ab denen unterschiedliche rechtliche Folgen drohen. Bereits geringe Alkoholmengen können dabei erhebliche Konsequenzen haben.Für Fahranfänger in der Probezeit sowie bestimmte Berufsfahrer gilt faktisch die 0,0-Promille-Grenze. Schon kleinste Restmengen Alkohol können hier zu Maßnahmen führen.
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Berücksichtigt werden unter anderem:
- Ab etwa 0,3 Promille kann eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festgestellt werden. In diesem Bereich ist bereits eine Strafbarkeit möglich.
- Ab 0,5 Promille handelt es sich regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus – in der Regel liegt dann eine Straftat vor, häufig mit Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Ab 1,6 Promille wird regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, bevor der Führerschein neu erteilt wird.
Der Promillerechner ordnet Ihren geschätzten Wert diesen Bereichen zu und macht so sichtbar, welches Risiko besteht.
Wie zuverlässig ist der Promillerechner?
Der Promillerechner kann nur Näherungswerte liefern. Der tatsächliche Blutalkoholwert wird ausschließlich durch eine polizeiliche Atem- oder Blutalkoholmessung festgestellt.Die Aufnahme und der Abbau von Alkohol unterscheiden sich von Mensch zu Mensch erheblich. Faktoren wie Essgewohnheiten, Trinkdauer, körperliche Verfassung oder Medikamente können dazu führen, dass der reale Promillewert höher oder niedriger ausfällt als berechnet.
Deshalb gilt: Auch wenn der Promillerechner einen niedrigen Wert anzeigt, besteht keine Sicherheit, dass Sie rechtlich unbedenklich fahren dürfen. Auch unterhalb gesetzlicher Grenzwerte können Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Fazit
Der Promillerechner bietet eine schnelle und verständliche Möglichkeit, das eigene Risiko nach Alkoholkonsum realistisch einzuschätzen. Er zeigt, wie schnell relevante Promillegrenzen erreicht werden können und welche rechtlichen Folgen typischerweise drohen.Der Rechner ersetzt keine medizinische Messung und ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer. Er dient vielmehr als Orientierungshilfe, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Wenn Alkohol im Spiel war und es bereits zu einer Kontrolle, einem Bußgeldbescheid oder einem Vorwurf wegen Trunkenheit im Verkehr gekommen ist, sollten Sie den Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. In solchen Fällen können Details der Messung, des Ablaufs und der rechtlichen Einordnung entscheidend sein.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze (OWi), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 24c StVG – Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 316 Strafgesetzbuch (StGB) – Trunkenheit im Verkehr (absolute/relative Fahruntüchtigkeit), https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 13 – Klärung von Eignungszweifeln (u. a. MPU ab 1,6 ‰), https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Regelsätze, Punkte, Fahrverbote, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Informationen zu Verkehrsverstößen und Maßnahmen (FAER/Punktekatalog), https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Punktekatalog/punktekatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
- YouTube – „Alkohol am Steuer | Kanzlei Stolle“, https://www.youtube.com/watch?v=D05S-NKIpgY (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
