Der neue Bußgeldkatalog 2020 - Änderung seit 28.04.2020

Ab 28.04.2020 höhere Geldbußen und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bussgeldkatalog STVO Novelle

Neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalogs

    Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 Kraft. Die Novelle der StVO legt neue Verkehrsregeln fest und erhöht die Bußgelder Verstößen gegen Verkehrsvorschriften.

    Höhere Bußgelder und Fahrverbote für zu schnelles Fahren

    Sowohl innerorts als auch außerorts werden ab 28.04.2020 es 2020 nach Inkrafttreten der Novelle für den Bußgeldkatalog höhere Bußgelder für Verkehrsteilnehmer geben. Werden Autofahrer innerorts geblitzt sehen die Bußgelder gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2020 und seit der Änderung wie folgt aus:

neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

gültig seit 28.04.2020




neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

gültig ab 28.04.2020



    Nach Inkrafttreten der neuen StVO Novelle 2020 sind die Bußgelder bei einem geblitzt werden innerorts gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2020 erheblich erhöht worden.
    Ist ein Verkehrsteilnehmer innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h geblitzt worden, so droht nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 und dem Punktesystem jetzt ein Punkt im Fahreignungsregister. Damit ist nicht nur das Bußgeld von 35 € auf 70 € bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts angehoben worden, sondern der Fahrer erhält nun bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts nun ein Punkt im Fahreignungsregister. Bei dem Bußgeldkatalog 2018 war dies bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts nicht der Fall. Es drohte kein Punkt im Fahreignungsregister.

    Gemäß dem in Krafttreten der StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalog 2020 droht auch ein Fahrverbot, wer innerorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden ist. Vor dem neuen Bußgeldkatalog 2020 drohte erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 26 bzw. ab 31 km/h ein Fahrverbot. Ist man nun innerorts geblitzt worden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, so verhängt die Bußgeldstelle ein Fahrverbot von einem Monat. Mithin ist nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 nun auch ein Eintrag von 1 Punkt im Fahreignungsregister fällig, wenn der Fahrer innerorts mit 21 km/h geblitzt worden ist. Diese Punkte bleiben fünf Jahre im Fahreignungsregister eingetragen. Demnach ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 km/h nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 eine erhebliche Erhöhung eingetreten.



    Neuregelung bei Geschwindigkeitsverstöße außerorts

    Ist ein Verkehrsteilnehmer außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h zu schnell unterwegs und geblitzt worden, so droht nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 für Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Punktesystem jetzt noch kein Punkt im Fahreignungsregister. Damit ist nur das Bußgeld von 30 € auf 60 € bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts angehoben worden. Im Entwurf der Novelle im Jahr 2019 war jedoch zusätzlich bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts noch ein Punkt im Fahreignungsregister geplant. Bei dem Bußgeldkatalog 2018 war dies bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts nicht der Fall. Es drohte kein Punkt im Fahreignungsregister. Dies hat sich nun nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 geändert.

    Gemäß dem in Krafttreten der StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalog 2020 droht auch ein Fahrverbot, wer außerorts mit 26 km/h zu schnell geblitzt worden ist. Vor dem neuen Bußgeldkatalog 2020 drohte erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 26 bzw. ab 41 km/h ein Fahrverbot. Ist der Fahrer nun außerorts geblitzt worden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h, so verhängt die Bußgeldstelle ein Fahrverbot von einem Monat. Mithin ist nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 nun auch ein Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister fällig, wenn der Fahrer außerorts mit 26 km/h geblitzt worden ist. Diese zwei Punkte bleiben fünf Jahre im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Demnach ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 26 km/h nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 eine erhebliche Erhöhung eingetreten.

    Die StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2020 hat für die Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sowie außerorts nunmehr früher erhebliche Folgen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h droht ein einmonatiges Fahrverbot.

    Bußgeldkatalog 2020 - Falschparken und Halten nach der neuen Verordnung

    Parkt ein Autofahrer nach in Krafttreten der neuen StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2020 sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle, so erhöht sich nach den neuen Bußgeldkatalog 2020 das Bußgeld von 15 € auf 55 €. Nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 werden die Bußgelder auch erhöht, wer verbotswidrig vor einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Behinderten Parkplatz parkt. Auch hier wird nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 das Bußgeld auf 55 € erhöht.
    Wer dann verbotener Weise in zweiter Reihe parkt erhält nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 ein Bußgeld von 80 € und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Nur das Halten in zweiter Reihe wird nicht mit einem Punkt nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 belegt. Hier ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von 55 € fällig.



    Umweltverschmutzung nach dem Bußgeldkatalog 2020

    Wer unnötig mit seinem PKW Lärm verursacht oder mit Abgasen die Umwelt verschmutzt, beispielsweise seinen Motor warmlaufen lässt, muss nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 mit einem Bußgeld von 80 € rechnen. Fährt ein Fahrer unerlaubt in eine Umweltzone, so wird der Fahrer nach dem Bußgeldkatalog 2020 mit einer Geldbuße von 100 € belegt.

    Neue Schilder und Regelungen im Fahrradverkehr nach dem Bußgeldkatalog 2020

    Nach dem neuen Bußgeldkatalog sollen Fahrradfahrer und Fußgänger besonders geschützt werden. Nach der Novelle der StVO dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen innerorts beim rechts abbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Mithin sollen auch sogenannte Fahrradzonen entstehen, in denen Autofahrer maximal 30 km/h fahren dürfen. Ferner müssen Pkws beim Überholen von Fahrradfahrern innerorts zukünftig 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts muss dies nach dem neuen Bußgeldkatalog zwei Meter sein.
    Darüber hinaus dürfen PKW nicht auf dem gekennzeichneten Fahrradschutzstreifen innerorts halten. Das Bußgeld für unerlaubtes Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erhöht sich nach dem neuen Bußgeldkatalog auch auf 55 €.
    Für die Fahrradfahrer soll nach der StVO Novelle ein neues Verkehrsschild kommen: Ein Schild mit einem grünen Pfeil, das es Fahrradfahrern erlaubt bei einer roten Ampel rechts abzubiegen.

aktuelle Geldbußen
zu schnelles Fahren

außerorts:






Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):



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