▶ Bußgeldstelle Karlsruhe
Zentrale Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Baden Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Missachten einer Roten Ampel

Bußgeldstelle Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe
- Zentrale Bußgeldstelle -
Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe
Bundesland Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
- Zentrale Bußgeldstelle -
Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe
Bundesland Baden-Württemberg
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Die Bußgeldstelle Karlsruhe ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Abstandsverstöße,
Handyverstöße
oder auch das Überfahren einer
Rote Ampel, die laut Bußgeldkatalog 2021 sanktioniert
werden.
In Karlsruhe und Umgebung werden täglich viele Verkehrsverstöße begangen.
Wenn Sie in Karlsruhe zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel missachten, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten von der Bussgeldstelle Karlsruhe "Regierungspräsidium Karlsruhe - Abteilung Zentrale Bußgeldstelle" geahndet und verfolgt.
Häufige Verkehrsverstöße in Karlsruhe sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 25 km/h oder 30 km/h.
Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Karlsruhe droht 1 Punkt in Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von einen Monat.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Karlsruhe den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Karlsruhe können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal von Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung Zentrale Bußgeldstelle zurückgewiesen.
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* Studie
der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Karlsruhe sollte folgende Inhalte haben:
› die Angaben des Betroffenen in Baden-Württemberg,› die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
› was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
› die Tatzeit und den Tatort,
› die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
› das Beweismittel,
› die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.
Die Bußgeldstelle Karlsruhe muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.
Der Bußgeldbescheid aus Karlsruhe muss folgende Belehrungen enthalten:
› Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Karlsruhe rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird› Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
› Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Karlsruhe die Geldbuße begleichen
› Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bussgeldstelle Karlsruhe nachweisen
› Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Kosten
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand Januar 2021)
21 km/h bis 41 km/h innerorts zu schnell
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Kosten
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand Januar 2021)
21 km/h bis 41 km/h innerorts zu schnell
Bußgeldkatalog 2021 Kategorie:
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts: