▶ Geschwindigkeit 127 km/h: 63.5 Meter Sicherheitsabstand
Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h
Wenn Sie sich bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h nicht an den erforderlichen Abstand von 63.5 Meter halten,
müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:
Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit von 127 kmh...
und weniger als 31.75 Meter Abstand
(5/10 des halben Tachowertes). Bußgeld
1 Punkt
und weniger als 25.4 Meter Abstand
(4/10 des halben Tachowertes). Bußgeld
1 Punkt
und weniger als 19.05 Meter Abstand
(3/10 des halben Tachowertes). Bußgeld
2 Punkte
und weniger als 12.7 Meter Abstand
(2/10 des halben Tachowertes). Bußgeld
2 Punkte
und weniger als 6.35 Meter Abstand
(1/10 des halben Tachowertes). Bußgeld
2 Punkte
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Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h
beträgt der Mindestabstand 63.5 Meter
- Bußgeld, Punkte, Fahrverbote für das Nichteinhalten des Abstands
Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h beträgt der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
63.5 Meter.
63.5 Meter.
(5/10 des halben Tachowertes).
Bußgeld
75,00 EUR
1 Punkt
in Flensburg
kein Fahrverbot
(4/10 des halben Tachowertes).
Bußgeld
100,00 EUR
1 Punkt
in Flensburg
kein Fahrverbot
(3/10 des halben Tachowertes).
Bußgeld
160,00 EUR
2 Punkte
in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
(2/10 des halben Tachowertes).
Bußgeld
240,00 EUR
2 Punkte
in Flensburg
2 Monate Fahrverbot
(1/10 des halben Tachowertes).
Bußgeld
320,00 EUR
2 Punkte
in Flensburg
3 Monate Fahrverbot
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