Bußgeld, Punkte, Fahrverbote für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts
laut neuem Bußgeldkatalog, aktueller Stand
LKW Geschwindigkeitsüberschreitung, Stand
Auf den folgenden Tabellen können Sie das aktuelle Bußgeld, Punkte und drohende Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen
mit dem LKW 2023 einsehen.
Tabelle LKW Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, aktueller Stand
LKW über 3,5 t
Tabelle LKW Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, aktueller Stand
LKW über 3,5 t
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitungen LKW mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen außerorts, aktueller Stand
LKW über 3,5 t
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitungen LKW mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen innerorts, aktueller Stand Januar 2023
Seit dem 01.05.2014 gelten laut Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide,
die auch gelten, wenn Sie mit einem LKW zu schnell gefahren sind.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und der aktuelle Bußgeldkatalog 2023 unterscheidet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen für LKW und Omnibusse
grundsätzlich nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Der Bußgeldkatalog für LKW sieht schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen Punkte in Flensburg und Bußgelder vor.
LKW-Fahrer sind häufig durch die vorgeschriebenen Lieferfristen unter Druck um die Ware pünktlich bei dem Empfänger abzuliefern.
LKW-Fahrer müssen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Aufgrund dessen kommt es häufiger zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da manche LKW-Fahrer versucht sind, die verlorene Zeit wiederaufzuholen.
Nach dem Bußgeldkatalog für LKW ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts für LKW unterschiedlich, ob der LKW-Fahrer sich auf einer
einspurigen Bundes- und Landstraße oder auf einer Autobahn fährt.
Für LKW oder Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und mehr, dürfen nach dem Bußgeldkatalog
maximal eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h fahren.
Auf der Autobahn dürfen LKW maximal 80 km/h fahren.
Das Tempolimit von 60 km/h gilt für LKW auch für Landstrassen und Bundesstraßen.
Bei mehrspurigen Autobahnen dürfen LKW ab einen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Omnibusse ohne Anhänger nach dem Bußgeldkatalog
für LKW eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Für PKW gibt es nach dem Bußgeldkatalog keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Es besteht lediglich eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Zu beachten ist aber auch hier, dass durch eine jeweilige Beschilderung
die Richtgeschwindigkeit eingeschränkt sein kann.
Eine Geschwindigkeit von 100 km/h ist nur mit entsprechender Sondergenehmigung erlaubt.
In dieser Bußgeld Tabelle erfahren Sie die relevanten Informationen über das Bußgeld, Punkte und Fahrverbote
für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW.
LKW Bußgeldkatalog | zulässige Höchstgeschwindigkeit bei schlechter Sicht
Jeder LKW-Fahrer ist unabhängig dazu verpflichtet, seine Geschwindigkeit der jeweiligen Verkehrssituation anzupassen.
Hier spielen die Straßen- und Witterungsverhältnisse eine bedeutende Rolle. Auch wenn der Bußgeldkatalog für LKW eine höhere Geschwindigkeit
zulässt, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren. Wird dies nicht vorgenommen und der LKW-Fahrer fährt innerorts oder außerorts zu schnell,
so kann hier ein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach dem Bußgeldkatalog für LKW ist auf 50 km/h herabgesetzt, wenn die Sicht auf der Autobahn durch
Nebel, Regen, Staub, Schnee oder Ähnliches erheblich eingeschränkt und der Fahrer nicht weiter als 50 Meter ein Sicht hat.
Hintergrund dieser Regelung im Bußgeldkatalog für LKW ist die Reduzierung der Unfallgefahr. Der LKW-Fahrer kann für die Abstandsmessung den
Abstand der Leitpfosten nehmen. Diese haben auf der Autobahn einen Abstand von 50 Metern. Nach dem Bußgeldkatalog für LKW gilt diese Regelung außerorts auch auf
Bundes- und Landstraße, die durch einen Mittelstreifen oder durch eine bauliche Trennung separiert sind.
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem LKW werden nach dem neuen Bußgeldkatalog höher geahndet als mit einem PKW.
Fährt ein LKW mit über 3,5 t innerorts mehr als 15 km/h zu schnell
droht nach dem Bußgeldkatalog für LKW 1 Punkt in Flensburg, der 2,5 Jahre
im Fahreignungsregister beleibt und ein Bußgeld von 80 EUR.
Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 31 km/h zu schnell bereits 2 Punkte in Flensburg
und ein Fahrverbot von 1 Monat. Bei über 60 km/h zu schnell 2 Punkte und ein Fahrverbot von 2 Monaten.
Fährt ein LKW innerorts mit einer Geschwindigkeit von 26 km/h zu schnell,
so droht nach dem Bußgeldkatalog für LKW ein Bußgeld von 140 € und ein Monat Fahrverbot.
Mithin wird bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung nach dem Bußgeldkatalog für LKW zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Diese bleiben 5 Jahre dort eingetragen,
bevor diese gelöscht werden.
Fährt man mit einem PKW innerorts zu schnell, so wird dieses Bußgeld nach dem
Bußgeldkatalog für PKW erst ab 21 km/h fällig. Das ein Bußgeld bei
einer niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts anfällt hat den
Hintergrund, dass LKW aufgrund ihres Gewichtes einen längeren Bremsweg haben und im Straßenverkehr ein höheres Potential an einer größeren Verletzung von
Unfallbeteiligten haben kann. Die Verkehrssicherheit soll hier durch dir frühere Ahndung gewährleistet werden.
Die genannten Höchstgeschwindigkeiten nach dem Bußgeldkatalog für LKW finden selbstverständlich nur Anwendung,
wenn keine anderen Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrsschilder vorhanden sind.
Für PKW gelten andere Tabellen für Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Wie groß muss der Abstand mit einem LKW sein
Der Abstand mit einem LKW zu den vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein,
dass auch dann hinter Ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.
Gemäß § 4 Abs. 3 StVO muss der Abstand mit einem LKW und Omnibusse bei einer höheren Geschwindigkeit
von mehr als 50 km/h mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeugen betragen.
Bußgeldkatalog Kategorien:
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013