Seit 1. Juli 2026
Sommer-Fahrverbot für Lkw
- Seit dem 1. Juli gelten wieder zusätzliche Fahrverbote für Lkw in der Ferienreisezeit.
- Der erste betroffene Samstag im Jahr 2026 ist der 4. Juli.
- Das Fahrverbot gilt samstags von 7 bis 20 Uhr auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen.
- Wer als Halter eine verbotene Fahrt anordnet oder zulässt, muss mit bis zu 570 Euro Bußgeld rechnen.
Wo das Ferienfahrverbot für Lkw tatsächlich greift
Nicht jede Straße wird im Sommer zur Sperrzone für Lastwagen. Das zusätzliche Fahrverbot für die Ferienzeit ist in der Ferienreiseverordnung festgelegt und greift nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums zwischen dem 1. Juli und dem 31. August. An den betroffenen Samstagen gilt die Regelung jeweils von 7 bis 20 Uhr. Allerdings erstreckt sie sich nicht auf das gesamte deutsche Straßennetz: Gesperrt sind lediglich ausgewählte Autobahnen und Bundesstraßen, die auf stark frequentierten Reiserouten liegen.Zu den betroffenen Verkehrsachsen gehören unter anderem Teilstücke der A1, A3, A5, A7, A8 und A9. Auch auf einigen Bundesstraßen müssen sich Lkw-Fahrer auf Einschränkungen einstellen, beispielsweise auf Abschnitten der B31 und B96. Wer eine Fahrt plant, sollte daher genau prüfen, welche Strecke auf dem Tourenplan steht – denn davon kann abhängen, ob die Fahrt am Samstag überhaupt erlaubt ist.
Diese Lkw dürfen trotz Fahrverbot unterwegs sein
Wer an einem Ferien-Samstag einen Lastwagen auf der Autobahn sieht, muss nicht gleich von einem Regelverstoß ausgehen. Das Fahrverbot ist nicht ohne Ausnahmen. Bestimmte Transporte dürfen auch während der Sperrzeiten durchgeführt werden. Dazu zählen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums unter anderem bestimmte Verbindungen, bei denen Güter zwischen Straße, Schiene und Hafen transportiert werden.Auch bei verderblichen Lebensmitteln gelten Sonderregeln. So dürfen unter anderem Milch, Fleisch, Fisch sowie Obst und Gemüse weiterhin transportiert werden. Ebenfalls nicht vom Fahrverbot betroffen sind Bergungs- und Abschleppdienste sowie Pannenhilfsfahrzeuge, wenn sie zu dringenden Einsätzen unterwegs sind.
Warum das Fahrverbot am Samstag nicht das einzige Problem ist
Mit dem Ende des Samstags ist das Thema Fahrverbot für viele Lkw noch nicht erledigt. Denn zusätzlich zur Ferienregelung greift das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO. Für bestimmte Lastwagen gilt dann von Mitternacht bis 22 Uhr ein grundsätzliches Fahrverbot. Anders als die Ferienregelung beschränkt sich dieses nicht auf einzelne Strecken, sondern gilt im gesamten Bundesgebiet.Für die Planung einer Wochenendtour kann das entscheidend sein. Wer am Samstag eine gesperrte Ferienroute meidet und seine Fahrt lediglich auf den Sonntag verschiebt, kommt damit nicht automatisch ans Ziel. Samstags gilt das Ferienfahrverbot auf bestimmten Strecken, sonntags folgt das bundesweite Fahrverbot. Bei einer ungünstigen Tourenplanung kann der Lkw deshalb länger als erwartet auf der Strecke bleiben.
Nicht jedes Fahrverbot kostet gleich viel
Rund 600 Euro Bußgeld – diese Summe wird im Zusammenhang mit Fahrverboten für Lkw häufig genannt. Sie gilt allerdings nicht pauschal für jeden Verstoß gegen das Ferienfahrverbot am Samstag. Wer gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mit 120 Euro für den Fahrer und 570 Euro für den Halter rechnen. Ein Punkt in Flensburg kommt demnach nicht hinzu.Beim zusätzlichen Ferienfahrverbot am Samstag liegen die vorgesehenen Regelsätze niedriger. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Verstoß ohne größere Konsequenzen bleibt. Bei einer Kontrolle kann die Polizei die Weiterfahrt bis zum Ende der Sperrzeit untersagen. Wer beispielsweise am Samstagmorgen mit seinem Lkw auf einer verbotenen Strecke unterwegs ist, riskiert damit vor allem eines: eine unfreiwillige Pause von mehreren Stunden.
1 Bundesministerium für Verkehr: Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit (zuletzt abgerufen am 23.07.2026)
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