› Der Fahrer wusste, das er erheblich zu schnell war und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte
› Der Fahrer war zu schnell nach einem Geschwindigkeitstrichter
(mehrfache Beschilderung in Folge
Geständnis des Fahrers wie zum Beispiel: „ich war in Eile, ich habe die Strecke gekannt, ich habe die Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt)
› Indiz für die Kenntnisnahme einer Überschreitung
(höheres Motorgeräusch, erhöhter Bewegungseindruck, schnelles Vorbeiziehen der Umgebung)
› Die Fahrpraxis des Betroffenen
› Die Berufserfahrung des Betroffenen (LKW-Fahrer/Außendienstmitarbeiter)
› Der Fahrer hat den Tempomat auf eine zu hohe Geschwindigkeit eingestellt
› Ein defekter Tacho mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung
› Der Fahrer hat während der Fahrt nicht auf das Tacho geschaut
› Absehen des Fahrverbotes durch Nachschulung
› Absehen vom Fahrverbot wegen der langen Verfahrensdauer vor der Behörde und/oder Gericht
› Absehen eines Fahrverbotes, wenn der Betroffene sich an ein unwirksames mündliches Fahrverbot nachweislich gehalten hat