▶ Welche Bußgeldbehörde in Mecklenburg-Vorpommern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist

Die Bußgeldbehörden in Mecklenburg-Vorpommern

- Adressen und Kontaktdaten der Behörden

Abstandsverstoß, Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern

    Bei Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr führen die Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen können.
    Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern einen Anhörungsbogen bzw. die Online Anhörung im Bußgeldverfahren, den Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.



    * Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide

Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern alphabetisch nach Städten sortiert

Wir bemühen uns, die Tabelle der Bussgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

    Die Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern sanktionieren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024.
    Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Die Gerichte und Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern können mit entsprechender Begründung auch abweichende Geldbußen verhängen. Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen.

    Für die unterschiedlichen Bereiche und Verkehrssituationen wurden entsprechende Bußgeldkataloge definiert. Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog, der die Bußgelder, die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und drohende Fahrverbote berücksichtigt.
    Ob Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 10 km/h oder 30 km/h überschreiten, oder außerorts zu schnell fahren, wird im Bußgeldkatalog entsprechend definiert. Für die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind unter anderen auch unterschiedliche Blitzer Typen im Einsatz.


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Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):