Der neue Bußgeldkatalog 2020 - Änderung seit 28.04.2020
Ab 28.04.2020 höhere Geldbußen und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalogs
Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO)
über die Neuregelung des Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 Kraft.
Die Novelle der StVO legt neue Verkehrsregeln fest und erhöht die Bußgelder
Verstößen gegen Verkehrsvorschriften.
Geschwindigkeitsverstöße nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
Tempolimits für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t zGG:
›innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
›auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG. Stattdessen greift als Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Für Pkw mit Anhängern und andere Gespanne mit anderen Zugfahrzeugen bis 3,5 t zGG gilt außerorts
eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Auf Autobahnen ist ein generelles Tempolimit von 80 km/h einzuhalten.
Höhere Bußgelder und Fahrverbote für zu schnelles Fahren
Wohl die wichtigste Änderung des neuen Bußgeldkatalogs, ist das Fahrverbot ab 21 km/h innerorts sowie das Fahrverbot ab 26 km/h ausserorts.
Die Regelung, dass ein Fahrverbot auf den Fahrer zukommt, wenn er zwei mal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h gefahren ist, somit weg.
Dies stellt eine deutliche Verschärfung des Bußgeldkatalogs da.
Sowohl innerorts als auch außerorts werden ab 28.04.2020 nach Inkrafttreten der Novelle für den
Bußgeldkatalog höhere Bußgelder für Verkehrsteilnehmer geben.
Werden Autofahrer innerorts geblitzt sehen die Bußgelder gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2020 und seit der Änderung wie folgt aus:
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
gültig seit 28.04.2020
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
gültig ab 28.04.2020
Nach Inkrafttreten der neuen StVO Novelle 2020 sind die Bußgelder bei einem geblitzt werden
innerorts gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2020 erheblich erhöht worden.
Ist ein Verkehrsteilnehmer
innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h geblitzt worden, so droht nach dem neuen
Bußgeldkatalog 2020 eine Bußgelderhöhung von 35 € auf 70 €.
Gemäß dem in Krafttreten der StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalog 2020 droht nun auch ein Fahrverbot, wer innerorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt
worden ist. Vor dem neuen Bußgeldkatalog 2020 drohte erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 26 bzw. ab 31 km/h ein Fahrverbot.
Ist man nun innerorts geblitzt worden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, so verhängt die Bußgeldstelle ein Fahrverbot von einem Monat.
Mithin ist nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 nun auch ein Eintrag von 1 Punkt im Fahreignungsregister fällig, wenn der Fahrer innerorts mit 21 km/h geblitzt worden ist.
Diese Punkte bleiben fünf Jahre im Fahreignungsregister eingetragen. Demnach ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
21 km/h innerorts nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 eine erhebliche Erhöhung eingetreten.
Neuregelung bei Geschwindigkeitsverstöße außerorts
Ist ein Verkehrsteilnehmer außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h zu schnell unterwegs
und geblitzt worden, so droht nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 für Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Punktesystem
jetzt noch kein Punkt im Fahreignungsregister. Damit ist nur das Bußgeld von 30 € auf 60 € bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts angehoben worden. Im Entwurf der Novelle im Jahr 2019 war jedoch zusätzlich bei einer
solchen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts noch ein Punkt im Fahreignungsregister geplant.
Bei dem Bußgeldkatalog 2018
war dies bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts nicht der Fall. Es drohte kein Punkt im
Fahreignungsregister. Dies hat sich nun nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 geändert.
Gemäß dem in Krafttreten der StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalog 2020 droht auch ein Fahrverbot,
wer mit 26 km/h ausserorts zu schnell geblitzt worden ist. Vor dem neuen Bußgeldkatalog 2020 drohte erst ab einer
Geschwindigkeitsübeschreitungen außerorts ab 26 bzw. ab 41 km/h ein Fahrverbot. Ist der Fahrer nun außerorts geblitzt
worden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h, so verhängt die Bußgeldstelle ein Fahrverbot von einem Monat.
Mithin ist nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 nun auch ein Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister fällig, wenn
der Fahrer außerorts mit 26 km/h geblitzt worden ist. Diese zwei Punkte bleiben fünf Jahre im Fahreignungsregister in
Flensburg eingetragen. Demnach ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
26 km/h ausserorts nach dem neuen
Bußgeldkatalog 2020 eine erhebliche Erhöhung eingetreten.
Die StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2020 hat für die Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
innerorts sowie außerorts nunmehr früher erhebliche Folgen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab
21 km/h innerorts und außerorts ab 26 km/h droht ein einmonatiges Fahrverbot .
Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse
Bußgelder für Nutzung einer Rettungsgasse nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Bis 2017 wurde solch ein Verstoß meist mit Verwarngeld geanhdet, meistens um die 20 EUR. Im Jahr 2019 hat sich der Bundesrat entschieden, die Sanktionen zu verschärfen.
So wird seit dem 28.04.2020 die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 280 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn eine Rettungsgasse unberechtigt Befahren und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 300 EUR.
Ähnlich ist es mit dem unberechtigten Befahren einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Nichtbilden einer Rettungsgasse
Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Ähnlich ist es auch beim Nichtbilden einer Rettungsgasse, früher wurde auch dies nur mit einem verwarngeld belegt. Seit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 wurden auch hier die sanktionen drastisch verschärft.
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird wiefolgt sanktioniert: 200 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 240 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn eine Rettungsgasse nicht gebildet und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 280 EUR.
Ähnlich ist es mit dem Nichtbilden einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Halten und Parken
Bußgeldkatalog 2020 - Falschparken und Halten nach der neuen Verordnung
›Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Parkt ein Autofahrer nach in Krafttreten der neuen StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2020 sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle,
so erhöht sich nach den neuen Bußgeldkatalog 2020 das Bußgeld von 15 € auf 55 €.
Bei schweren Verstößen, wenn z.B andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, gibt es zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister.
›Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen
Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, gilt nun ein Parkverbot von 8 m Länge vor Kreuzungen und Einmündugen.
›Parken in zweiter Reihe
Wer dann verbotener Weise in zweiter Reihe parkt erhält nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 ein Bußgeld von 80 €
und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Nur das Halten in zweiter Reihe wird nicht mit einem
Punkt nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 belegt. Hier ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von 55 € fällig.
›Crasharing - Fahrzeuge
Carsharing - Fahrzeuge können jetzt bevorzugt parken. Dafür gibt es jetzt auch ein neues Carshating - Verkehrsschild.
›Lastenräder - Extraparkflächen
Nun können Extraparkflächen und ladezonen für Lasträder eigerichtet werden. Mit einem neuen Symbol "Lastenfahrrad" können zukünftig eigene Parkflächen und Ladezonen gekennzeichnet werden.
Mindestüberholabstand
Mindestüberholabstand nach dem Bußgeldkatalog 2020
Es gilt jetzt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts, beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scooterfahrern durch Kraftfahrzeuge.
Wird ein Mindestüberholabstand nicht eingehalten, dann droht ein Bußgeld von 30 EUR. Wird durch den nicht eingehaltenen Mindestüberholabstand ein Kind oder ein älterer Men oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet,
dann droht nebst einem Bußgeld von 80 EUR auch ein Punkt im Fahreignungsregister. Und wenn es zu einem Schaden kommt, beim Nichteinhalten
des Mindestüberholabstands, dann steigt das Bußgeld auf 100 EUR und droht ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Umwelt
Umweltverschmutzung nach dem Bußgeldkatalog 2020
Wer unnötig mit seinem PKW Lärm verursacht oder mit Abgasen die Umwelt verschmutzt, beispielsweise seinen Motor warmlaufen lässt,
muss nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 mit einem Bußgeld von 80 EUR rechnen. Fährt ein Fahrer unerlaubt in eine Umweltzone,
so wird der Fahrer nach dem Bußgeldkatalog 2020 mit einer Geldbuße von 100 EUR belegt.
Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer
Geschwindigkitsüberschreitung Lkw
Geschwindugkeitsverstöße für LKWs nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
Tempolimits für Lkw und andere Fahrzeuge über 3,5 t zGG:
›innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
›auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw und andere Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGG 80 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 60 km/h
›auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 80 km/h
Die folgenden Tabellen zeigen Ihnen das aktuelle Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen
mit dem LKW innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Tabelle LKW Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, aktueller Stand April 2021
LKW über 3,5 t
Tabelle LKW Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, aktueller Stand April 2021
LKW über 3,5 t
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitungen LKW mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen außerorts, aktueller Stand April 2021
LKW über 3,5 t
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitungen LKW mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen innerorts, aktueller Stand April 2021
LKW über 3,5 t
Rechts Abbiegen
Das Rechtsabbiegen für LKWs nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
Tempolimits für Lkw und andere Fahrzeuge über 3,5 t zGG:
›innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
›auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw und andere Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGG 80 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 60 km/h
›auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 80 km/h
Da es in der Vergangenheit beim Abbiegen viele Unfälle gab, vor allem mit Radfahrern, dürfen
LKW über 3,5 Tonnen nach der Erweiterung der StVO beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.
Das bedeutet 7 bis 11 km/h. Dadurch sollen schwere Unfälle beim Abbiegen vermieden und die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer erhöht werden.
Der Verstoß wird ein mit einem Bußgeld von 70 EUR belegt und der Fahrer erhält einen Punkt in Flensburg.
Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse für Lkws
Bußgelder für Nutzung einer Rettungsgasse für Lkws nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Bis 2017 wurde solch ein Verstoß meist mit Verwarngeld geanhdet, meistens um die 20 EUR. Im Jahr 2019 hat sich der Bundesrat entschieden, die Sanktionen zu verschärfen.
So wird seit dem 28.04.2020 die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 280 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn eine Rettungsgasse unberechtigt Befahren und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 300 EUR.
Ähnlich ist es mit dem unberechtigten Befahren einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Nichtbilden einer Rettungsgasse für Lkws
Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse für Lkws nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Ähnlich ist es auch beim Nichtbilden einer Rettungsgasse, früher wurde auch dies nur mit einem verwarngeld belegt. Seit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 wurden auch hier die sanktionen drastisch verschärft.
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird wiefolgt sanktioniert: 200 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 240 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn eine Rettungsgasse nicht gebildet und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 280 EUR.
Ähnlich ist es mit dem Nichtbilden einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Mindestüberholabstand für Lkws
Mindestüberholabstand für Lkws nach dem Bußgeldkatalog 2020
Auf für Lkws gilt jetzt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts, beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scooterfahrern durch Kraftfahrzeuge.
Wird ein Mindestüberholabstand für Lkw nicht eingehalten, dann droht ein Bußgeld von 30 EUR. Wird durch den nicht eingehaltenen Mindestüberholabstand für Lkws ein Kind oder ein älterer Men oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet,
dann droht nebst einem Bußgeld von 80 EUR auch ein Punkt im Fahreignungsregister. Und wenn es zu einem Schaden kommt, beim Nichteinhalten
des Mindestüberholabstands für Lkws, dann steigt das Bußgeld auf 100 EUR und droht ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Halten und Parken für Lkw
Bußgeldkatalog 2020 - Falschparken und Halten für Lkw nach der neuen Verordnung
Auch mit einem Lkw ist dad Falschparken nicht unüblich: besonders in Zeiten des Parkplatzmangels ist das gar nicht mal so selten.
Auch das Halten zum Be- und Entladen eines Lkws kann zu Problemen führen.
›Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Parkt ein Fahrer nach in Krafttreten der neuen StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2020 sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle,
so erhöht sich nach den neuen Bußgeldkatalog 2020 das Bußgeld von 15 € auf 55 €.
Bei schweren Verstößen, wenn z.B andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, gibt es zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister.
›Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen
Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, gilt nun ein Parkverbot von 8 m Länge vor Kreuzungen und Einmündugen.
›Parken in zweiter Reihe
Wer dann verbotener Weise in zweiter Reihe parkt erhält nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 ein Bußgeld von 80 €
und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Nur das Halten in zweiter Reihe wird nicht mit einem
Punkt nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 belegt. Hier ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von 55 € fällig.
Neue Verkehsschilder
Neue Schilder nach dem Bußgeldkatalog 2020
݆berholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen
Zum Beispiel an engen Stellen wird das neue Verkehrsschild eingeführt:
›Lastenräder - Extraparkflächen
Nun können Extraparkflächen und ladezonen für Lasträder eigerichtet werden. Mit einem neuen Symbol "Lastenfahrrad" können zukünftig eigene parkfläschen und Ladezonen gekennzeichnet werden.
›Crasharing - Fahrzeuge
Carsharing - Fahrzeuge können jetzt bevorzugt parken. Dafür gibt es jetzt auch ein neues Carshating - Verkehrsschild.
›Radschnellwege
Der Ausbau von Radschnellwegen ist eine sinnvolle Ergänzung der regionalen Verkehrsinfrastruktur, die einerseits den Berufspendlern, aber auch dem Freizeitverkehr Vorteile bringt. Es werden attraktive und schnelle Verbindungen geschaffen, die insbesondere für größere Entfernungen, wie sie heutzutage immer häufiger mit den Elektrofahrrädern zurückgelegt werden, geeignet sind.
›Fahrradzonen
Es können Fahrradzonen eingerichtet werden, die auch E-Scooter nutzen können. Autos dürfen hier höhstens 30km/h fahren. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behidert werden.
›Grüner Pfeil für Fahrradfahrer
Für die Fahrradfahrer soll nach der StVO Novelle ein neues Verkehrsschild kommen:
Ein Schild mit einem grünen Pfeil, das es Fahrradfahrern erlaubt bei einer roten Ampel rechts abzubiegen.
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Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
* Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide