Alkoholverstöße und Trunkenheit am Steuer, Punkte, Fahrverbote

Alkohol am Steuer - Bußgeldkatalog 2025


Aktueller Stand 18.03.2025

Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für Autofahrten im öffentlichen Strassenverkehr mit Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer kann schnell zu einem großen Problem werden. Viele unterschätzen ihren Alkoholpegel und setzen sich nach einer Feier trotzdem ans Steuer. Dabei vergessen viele, dass auch Alkohol bereits als Droge gilt. Kommt es dann zu einer Polizeikontrolle, zeigt der Alkoholtest oft ein unerwartetes Ergebnis.
Schon ab einem Promillewert von 0,5 drohen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Ab 1,1 Promille gilt alkoholisiertes Fahren sogar als Straftat – der Führerschein wird entzogen und es kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe folgen. Wir erklären Ihnen, welche Promillegrenzen gelten, welche Sanktionen drohen und wann es sich lohnt, Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten.

Inhaltsverzechnis:



Die wichtigsten Fragen zu Alkohol am Steuer

Was sind die Strafen bei Alkohol am Steuer?

Die Strafen für Alkohol am Steuer richten sich nach der Blutalkoholkonzentration und variieren je nach Schwere des Verstoßes. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Ab 1,1 Promille wird die Trunkenheitsfahrt als Straftat gewertet, was den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Ab 1,6 Promille ist zusätzlich eine MPU erforderlich. Bei Nichtbestehen der MPU wird eine Nachschulung angeordnet. Die Strafen und Promillegrenzen haben wir Ihnen übersichtlich in einer Tabelle zusammengefasst.

Mit wie viel Promille darf man Auto fahren?

In Deutschland gilt eine gestaffelte Promillegrenze, die die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die Fahreignung berücksichtigt. Mit bis zu 0,49 Promille dürfen Sie ohne strafrechtliche Konsequenzen Autofahren – vorausgesetzt, Sie sind über 21 und befinden sich nicht mehr in der Probezeit. Ab 0,5 Promille sind Sie nicht mehr fahrtüchtig. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor, die den Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Darf ich in der Probezeit mit Alkohol ans Steuer?

Nein, für Fahranfänger gilt eine Null-Promillegrenze. Auch nach Ablauf der Probezeit müssen Fahrer unter 21 Jahren vollständig auf Alkohol verzichten. Wer einen Alkoholverstoß begeht, muss mit einer Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre sowie einem Bußgeld zwischen 200 und 1.500 Euro rechnen. Zudem drohen ein Punkt in Flensburg sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Strafe bei Alkohol am Steuer: Was droht?

    Die Strafe bei Alkohol am Steuer kann hoch ausfallen – und das schon bei geringen Mengen. Der Grund? Alkohol verlangsamt die Reaktionszeit und mindert die Fahrtüchtigkeit. Bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Ab 0,5 Promille wird das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das bedeutet eine saftige Geldbuße von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

    Höhere Strafen bei erneutem Alkoholverstoß

    Wer erneut auffällt, muss höhere Strafen befürchten. Die Geldbuße steigt dann auf 1.000 Euro und das Fahrverbot auf drei Monate. Bei zwei Eintragungen wegen vorherigen Alkoholverstößen liegt die Geldbuße sogar bei 1.500 Euro, während das Fahrverbot bei drei Monaten bleibt.

    Ab 1,1 Promille: Straftat mit harten Konsequenzen

    Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor – eine Trunkenheitsfahrt wird dann als Straftat gewertet. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, drei Punkte und ein vorübergehender oder sogar dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 1,6 % Blutalkohol muss zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden, um den Führerschein zurückzuerlangen. Achtung: Anders als bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Schonung für Ersttäter.
    Infografik zur Veranschaulichung von Bußgeldern und Strafen bei Trunkenheit am Steuer © DerBußgeldkatalog.de

    Gut zu wissen: Alkohol am Steuer zusammen mit anderen Ordnungswidrigkeiten

    Wenn Alkoholverstöße mit anderen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstöße zusammenfallen, können härtere Strafen drohen. In diesen Fällen spricht man von Tateinheit.

    Strafe bei Alkohol am Steuer – eine Übersicht

    Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Die folgende Tabelle zeigt übersichtlich, welche Konsequenzen bei verschiedenen Alkoholpegeln drohen und welche Verstöße als Ordnungswidrigkeit (OWI) oder gar als Straftat gelten.

    Promillegrenze Punkte Bußgeld Fahrverbot Vergehen Einspruch einlegen?
    0,0 % für Fahranfänger 1 Punkt 250 Euro keins OWi Jetzt prüfen
    0,5 - 1,09% 2 Punkte 500 Euro 1 Monat OWi Jetzt prüfen
    beim 2. Verstoß 2 Punkte 1.000 Euro 3 Monate OWi Jetzt prüfen
    beim 3. Verstoß 2 Punkte 1.500 Euro 3 Monate OWi Jetzt prüfen
    ab 1,1 % 3 Punkte Freiheits- oder Geldstrafe Führerscheinentzug* Straftat Jetzt prüfen
    ab 1,6 % 3 Punkte Freiheits- oder Geldstrafe + MPU Führerscheinentzug* Straftat Jetzt prüfen
    *vorübergehend und dauerhaft möglich

    Schon ab 0,3 Promille gilt die relative Fahruntüchtigkeit. Das bedeutet, dass Auto- und Radfahrer auch unter 1,1 % Blutalkohol strafbar werden, wenn sie durch Ausfallerscheinungen im Verkehr auffallen. Wird zudem ein Unfall verursacht, bei dem Leben oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB).



     Ein Mann sitzt im Auto und hält eine Bierflasche aus dem Fenster.

    Alkohol am Steuer & Probezeit: Null-Promillegrenze für Fahranfänger

    In der Probezeit ist Alkohol am Steuer per Gesetz verboten. Für Fahranfänger gilt demnach eine Null-Promillegrenze, die für die vollen zwei Jahre Probezeit greift. Bereits geringe Mengen von bis zu 0,49 Promille können laut Bußgeldkatalog zu hohen Strafen führen:

    • • Bußgeld von 250 Euro
    • • ein Punkt in Flensburg
    • • Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre
    • • Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar
    • • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) im Falle eines Unfalls
    • • Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten bei einem zweiten schwerwiegenden Vergehen

    Ab 0,5 % Blutalkohol gelten bei der Höhe des Bußgeldes und der Punkteanzahl die regulären Promillegrenzen im Straßenverkehr. In diesem Fall drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

    Alkohol am Steuer unter 21: auch nach der Probezeit nicht erlaubt

    Viele Autofahrer glauben, dass die zweijährige Probezeit der alleinige Maßstab für das Alkoholverbot ist. Doch das stimmt nicht: Wer unter 21 ist, muss auch nach Ende der Probezeit komplett auf Alkohol am Steuer verzichten. Diese Regelung soll das Unfallrisiko junger Fahrer senken.

    Alkohol beenträchtigt die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen. Besonders bei jungen Fahrern, die noch wenig Erfahrung haben, kann das zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Daher gilt gemäß § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Null-Promillegrenze für alle Fahrer unter 21 Jahren. Erst wenn die Probezeit abgeschlossen und der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist, greifen die gesetzlich festgelegten Promillegrenzen.



    Alkohol am Steuer über 21: Wie viel Promille ist erlaubt?

    Über 21 und keine Probezeit mehr? Dann dürfen Sie mit bis zu 0,49 Promille Alkohol im Blut am Steuer sitzen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Aber Achtung: Wer alkoholbedingte Fahrfehler begeht oder einen Unfall verursacht, kann auch mit geringeren Promillewerten zur Verantwortung gezogen werden.

    Die offizielle Grenze für eine Ordnungswidrigkeit beginnt mit 0,5 Promille. Es drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei höheren Promillewerten oder wiederholten Verstößen verschärfen sich die Sanktionen erheblich. Ab 1,1 Promille gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit – mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Und wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss sich zusätzlich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, bevor der Führerschein zurückerlangt werden kann.

    Einen detaillierten Überblick über die jeweiligen Promillegrenzen und den damit verbundenen Sanktionen finden Sie in unserer Tabelle.
    Infografik zur Veranschaulichung der verschiedenen Promillegrenzen © DerBußgeldkatalog.de
    Ab 0,5 % Blutalkohol gelten bei der Höhe des Bußgeldes und der Punkteanzahl die regulären Promillegrenzen im Straßenverkehr. In diesem Fall drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

    Mit Alkohol am Steuer? Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit

    Oft überschätzen wir uns selbst und denken, nach einem Glas Wein oder einem Bier noch fahrtüchtig zu sein. Doch selbst kleine Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit, das Urteilsvermögen und die Wahrnehmung am Steuer stark beeinträchtigen. Der Alkoholgehalt im Blut, auch bekannt als Promillewert, spielt dabei eine entscheidende Rolle.

    Ein Promillewert von 0,3 führt bereits zu Einschränkungen des Sehvermögens, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Zudem lässt die Bewegungskoordination nach. Steigt der Alkoholgehalt im Blut auf 0,5 Promille, nimmt die Reaktionsfähigkeit spürbar ab – rote Signale werden schlechter wahrgenommen, Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt, und das Hörvermögen sowie das Sichtfeld sind eingeschränkt. Ab 0,8 Promille verlangsamen sich die Reaktionen deutlich, Gleichgewichtsstörungen treten auf, und das Gesichtsfeld wird weiter eingeengt.

    0,3 Promille sind übrigens schon bei geringem Alkoholkonsum erreicht:

    • • Bei einer 60 kg schweren Frau reichen etwa 0,1 Liter Wein oder 0,3 Liter Bier.
    • • Ein 80 kg schwerer Mann braucht dafür etwa 0,2 Liter Wein oder 0,5 Liter Bier.
    Tipp: Nutzen Sie den Promillerechner, um eine Einschätzung Ihres Blutalkoholwerts und der drohenden Strafen zu erhalten.

    Eine Frau verweigert den Alkoholtest im Auto

    Alkoholtest bei der Polizei: Bin ich zum Pusten verpflichtet?

    Alkoholtests bei der Polizei sind keine Seltenheit. Sie können entweder stichprobenartig oder wegen auffälliger Fahrweise angeordnet werden. Auch Schnelltests für Drogen können durchgeführt werden, wenn der Verdacht auf einen Konsum besteht. Die Polizei achtet dabei auf Hinweise wie Schlangenlinien, überhöhte Geschwindigkeit oder verzögertes Reagieren an Ampeln.

    Wenn die Polizei ein Fahrzeug anhält, beginnt die Kontrolle zunächst mit einer Überprüfung der Papiere und einem Gespräch mit dem Fahrer, um typische Anzeichen für Alkoholkonsum zu erkennen. Dazu gehören verwaschene Sprache, gerötete Augen oder Alkoholgeruch. Besteht ein Verdacht auf alkoholisiertes Fahren, wird ein Alkoholtest angeboten. Eine Pflicht, ins Röhrchen zu pusten, gibt es nicht.

    Wenn Sie den Test verweigern, müssen Sie aber damit rechnen, dass die Polizei eine Blutprobe anordnet – und diese ist in jedem Fall verpflichtend. Die Blutprobe erfolgt entweder bei einem Arzt, in einem Krankenhaus, oder in Ausnahmefällen auf der Polizeidienststelle, sofern medizinisches Personal verfügbar ist.



    Alkohol & Fahrrad: Das sollten Sie wissen

    Bis zu einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille dürfen Sie Fahrrad fahren, ohne sich strafbar zu machen. Doch Achtung: Kommt es durch Alkohol zu einem Unfall oder auffälligen Fahrfehlern, liegt die Grenze für eine Straftat schon bei 0,3 Promille.

    Für Fahrradfahrer drohen ähnliche Konsequenzen wie für Autofahrer: Punkte in Flensburg, ein hohes Bußgeld und ab 1,6 Promille eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann. Bei so viel Alkohol im Blut geht die Fahrerlaubnisbehörde davon aus, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Wer den Test nicht besteht, verliert seinen Führerschein.

    Alkohol am Steuer: Zahlt die Versicherung?

    Wenn Sie mit Alkohol am Steuer im Straßenverkehr unterwegs sind und einen Unfall verursachen, hat das nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Es kann auch die Situation mit Ihrer Versicherung verkomplizieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden des Unfallgegners übernehmen, jedoch müssen Sie mit einer Rückforderung von bis zu 5.000 Euro rechnen.

    Besitzen Sie eine Vollkaskoversicherung, könnte Ihr eigener Fahrzeugschaden grundsätzlich abgedeckt werden. Allerdings gilt auch hier: Bei Alkoholeinfluss reduziert die Kaskoversicherung die Leistung oder verweigert sie ganz – vor allem bei absoluter Fahruntüchtigkeit.

    Um Klarheit über Ihre rechtliche Situation zu bekommen, empfiehlt es sich, auf Experten im Verkehrsrecht zurückzugreifen. Die Kanzlei Stolle ist auf solche Fälle spezialisiert und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche und Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

    Fazit: Alkohol am Steuer? Legen Sie Einspruch ein

    Ein Moment der Selbstüberschätzung kann fatale Folgen haben: Alkohol am Steuer gefährdet Sie und andere Verkehrsteilnehmer und zieht empfindliche Strafen nach sich: von Bußgeldern und Punkten bis hin zu Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen.

    Selbst bei geringen Promillewerten können sich bereits unangenehme Folgen einstellen, insbesondere wenn Sie auffällig fahren oder in einen Unfall verwickelt sind. Zudem können die Strafen bei wiederholtem Verstoß oder hoher Alkoholisierung besonders hart ausfallen.

    Falls Sie sich in einer rechtlich schwierigen Situation befinden, kann sich ein Einspruch lohnen. Gerade weil Alkoholtests oft fehlerhaft sind, bieten sich in vielen Fällen Chancen, die Strafen zu mindern oder sogar ganz abzuwenden. Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen!

    FAQ's rund um Alkohol am Steuer


    Ab wann ist Trunkenheit am Steuer eine Straftat?
    Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut gilt alkoholisiertes Fahren als Straftat. Wer mit einem niedrigeren Promillewert Auto fährt und sich in einen Unfall verwickelt, muss ebenfalls mit einer strafrechtlichen Anzeige rechnen. Werden Personen verletzt, erfolgt zudem eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
    Was passiert mit dem Führerschein, wenn ich alkoholisiert erwischt werde?
    Der Führerschein wird ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille entzogen. Doch auch bei einem niedrigeren Wert ist der Entzug möglich – etwa, wenn es zu Ausfallerscheinungen kommt. Dazu gehören das Fahren von Schlangenlinien, eine verwaschene Aussprache oder ein unsicheres Bremsen. Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist, die für mindestens sechs Monate verhängt wird. Während der Sperrfrist können Betroffene keine neue Fahrerlaubnis beantragen oder erwerben.
    Ab wie viel Promille muss man eine MPU machen?
    Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist in der Regel erforderlich, wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr beim Autofahren erwischt werden. Bei Wiederholungstätern kann eine MPU jedoch auch bei weniger als 1,6 Promille angeordnet werden.
    Was passiert nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss?
    Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird von der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet. Ersttäter erhalten üblicherweise einen Strafbefehl, der zu einem schriftlichen Verfahren führt. Bei Wiederholungstätern wird hingegen ein öffentliches Verfahren vor Gericht notwendig.
    Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
    Der Promille-Abbau liegt im Durchschnitt bei etwa 0,1 Promille pro Stunde. Das kann jedoch je nach Körpergewicht, Geschlecht, Gesundheitszustand und weiteren Faktoren variieren.


    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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