Zone 100 mit 150 geblitzt

Aktueller Bußgeldkatalog 2024 für zu schnelles Fahren in der Zone 100 mit 150 km/h


zone 100 zu scnhell



Für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn
um 50 km/h oder in der Zone 100 mit 150 zahlen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld in Höhe von:


320,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte
in Flensburg




    Es gilt zu beachten, dass bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verdopplung und sogar Verdreifachung der Geldbuße drohen kann. Zudem kommen immer 28,50 EUR an Auslagen und Gebühren an die Bußgeldbehörde bei jedem Bußgeldbescheid hinzu. Dies kann bei einer ca. 40%-igen Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen werden.
    Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 100 mit 150 (50 km/h zu schnell außerorts) müssen Sie bei der Zustellung des Bußgeldbescheids demnach mit Kosten in Höhe von 348,50 EUR rechnen. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 668,50 EUR. Bei einer Verdreifachung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren an die Behörde gar Kosten von insgesamt 988,50 EUR.

    Zone 100 mit 150 außerorts geblitzt und zu schnell

    Wenn Sie in der Zone 100 mit 150 geblitzt werden und sich nicht an die erlaubte Geschwindigkeit von 100 km/h halten, also 50 km/h zu schnell auf der Autobahn oder außerorts zu schnell fahren, müssen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog 2024 seit November 2021 mit einem Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR rechnen.
    Die Strafen bzw. Sanktionen seit der Bußgeldverordnung gelten für den Bußgeldkatalog Geschwindigkeit, der Geschwindigkeitsüberschreitungen in innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterteilt. Eine Übersicht aller drohenden Geldbußen, Punkte in Flensburg und drohende Fahrverbote für die Überschreitung der Höchtsgeschwindigkeit in der Zone 100 mit 150 können Sie der Tabelle Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2023 entnehmen.

    Zone 100 mit 150 bedeutet 2 Punkte in Flensburg

    Wenn Sie in der Zone 100 mit 150 fahren und die Höchstgeschwindigkeit um
    50 km/h in der 100er Zone auf der Autobahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften überschreiten, erhalten Sie 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Die maximale Anzahl an Punkten in Flensburg beträgt 8.



    Führerschein in der Probezeit und in der Zone 100 mit 150 gefahren

    Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden und in einer 100er Zone mit 150 fahren, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit also um 50 km/h überschreiten, kann Ihre Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert werden. Sie müssen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h gleichzeitig mit einer Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen.
    Bei einem weiteren Geschwindigkeitsvergehen in der Probezeit steht eine verkehrspsychologische Beratung an und eine Verwarnung wird ausgesprochen. Beim dritten Mal geblitzt in der Probezeit und zu schnelles Fahren droht der Führerscheinentzug.

    Lohnt sich ein Einspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 100 mit 150 überhaupt?

    Wenn Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid der Behörde erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird in einer Zone 100 mit 150 gefahren zu sein, raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der unterschiedlichen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
    Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen, um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen bzw. das Schreiben der Behörde im Bußgeldverfahren nicht selbst beantworten zu müssen.
    Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Messung überprüfen, formale Fehler eines Bußgeldbescheides feststellen und überprüfen, ob der Verstoß bereits verjährt ist.
    Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen zu schnellem Fahren um 50 km/h an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
    Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
    Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.

    56% der Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft!




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