Missachtung des Rotlichts
länger als 1 Sekunde mit Gefaehrdung
Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Missachten einer roten Ampel
folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben?

qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet
- mit Gefährdung
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet
- mit Gefährdung
Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefaehrdung) zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von:
320,00 EUR
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide, die auch für Rotlichtverstöße gelten.
Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft. Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefaehrdung müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR rechnen.
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* Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide