Rote Ampel überfahren - Missachtung des Rotlichts
länger als 1 Sekunde mit Gefährdung

    Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer roten Ampel
    Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefährdung

    Rote Ampel überfahren länger als 1 Sekunde mit Gefährdung
qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet
- mit Gefährdung

    Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefährdung) zahlen Sie laut Bußgeldkatalog Rote Ampel ein Bußgeld in Höhe von:

    320,00 EUR
    Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:

    1 Monat Fahrverbot
    2 Punkte
    in Flensburg


    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !


    Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft.
    Die Behörden versenden dazu die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung laut Tatbestandsnummer 132.3.1.

    § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ampelschaltung wann an der Kreuzung an einer roten Ampel angehalten werden soll. Das Überfahren einer roten Ampel wird mindestens mit einem Punkt und einem Bußgeld von 90,00 EUR belegt.
    Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefährdung müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR rechnen.
    Der Bußgeldkatalog 2023 unterscheidet Rotlichtverstöße zwischen einem einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
    Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.

    Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde mit Gefährdung in der Probezeit

    Ein Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde mit Gefährdung während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.
    Neben dem Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR wegen der Missachtung einer Roten Ampel und einer Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefährdung bedeutet das für den Fahranfänger auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.


Auch interessant:

    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde andauernder Rotphase):





Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase):