Außerorts zu schnell. Höhere Geldbußen seit November 2021

Ab wann droht Fahrverbot oder Punkte in Flensburg für zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften

zu schnell außerorts

außerorts zu schnell - Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2023

    Außerorts werden die meisten Betroffenen in einer 70er-Zone, 80er-Zone, oder 100er-Zone geblitzt. Häufige Verstöße innerorts werden in der Zone 30 begangen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt außerorts grundsätzlich bei 100 km/h. Ist außerorts kein Verkehrsschild aufgestellt, so gilt die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Darüber hinaus gilt auf den Bundesautobahnen sowie allen anderen Straßen mit einem Mittelstreifen oder mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung eine Richtgeschwindigkeit (empfohlene maximale Geschwindigkeit) von 130 km/h, also keine definierte generell maximal zulässige Geschwindigkeit.
    Achtung: Seit 09.11.2021 gelten für Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr neue Bestimmungen, welche die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für die Bußgelder und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr regelt. Außerorts droht ab 41 km/h zu schnell ein Fahrverbot von 1 Monat. Betroffene, die innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 kmh zu schnell unterwegs sind, müssen ebenfalls mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen.



    Die seit der Bußgeldverordnung geltenden Strafen bzw. Sanktionen gelten für den Bußgeldkatalog Geschwindigkeit, den Bußgeldkatalog Rote Ampel und den Bußgeldkatalog Abstand.
    Seit 19.Oktober 2017 hat sich zudem das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer von 60,00 EUR auf 100,00 EUR erhöht.

    Bußgeld Geschwindigkeit - Neuregelung seit 09.11.2021

    Ursprünglich war geplant, Fahrverbote bereits bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h zu schnell außerorts zu verhängen. Auf Grund eines Formfehlers musste die StVO Novelle aber geändert werden. Seit dem 9.November 2021 müssen Fahrer "lediglich" mit höheren Geldbußen für zu schnlles Fahren außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften rechnen.



    Übersicht der Sanktionen für zu schnelles Fahren außerorts

    Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand )
    21 km/h bis 32 km/h außerorts zu schnell



    Wann liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts eigentlich vor?

    Die geschlossene Ortschaft ist ein feststehender Begriff der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie beschreibt den räumlichen Zusammenhang von (Wohn-)Häusern. Der Begriff „geschlossene Ortschaft“ dient dazu, diesen Bereich von der freien Strecke abzugrenzen und darin eigene Verkehrsregelungen aufzustellen. Nämlich wann man sich innerorts und außerorts befindet und dort zu schnell gefahren sein kann. Dem Fahrer wird der Anfang und das Ende der geschlossenen Ortschaft mit Hilfe eines gelben Ortsschildes (Verkehrszeichen 310 und 311 nach § 42 Abs. 2 StVO) angezeigt. Eine davon abweichende Beschilderung hat keine rechtliche Verbindlichkeit für den Verkehrsteilnehmer. Hier kann der Fahrer dann erkennen, ob er innerorts oder außerorts zu schnell gefahren ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfordert dafür, dass eine geschlossene Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.
    Verlässt der Verkehrsteilnehmer die geschlossene Ortschaft, so ist das Ortschild in der Regel rot durchgestrichen.
    Die Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam, da es auch sogenannte offene Ortschaften gibt. Dies sind kleine Ort oder Gehöfte. Diese offenen Ortschaften sind durch eine grüne Ortshinweistafel (Verkehrszeichen 385) gekennzeichnet. Fährt der Verkehrsteilnehmer hierzu schnell, so gilt der Geschwindigkeitsverstoß als ein zu schnell fahren außerorts und wird dann laut Bußgeldkatalog entsprechend sanktioniert.



    In vielen Großstädten darf man schneller fahren, weil es sich um Bundesstraßen oder autobahnähnliche Straßen handelt. Diese erkennt man durch mindestens zwei Fahrstreifen und beide Fahrtrichtungen sind zusätzlich baulich voneinander abgetrennt. Hat der Verkehrsteilnehmer hier eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, also ist zu schnell gefahren, so gilt dies als ein Geschwindigkeitsverstoß außerorts, der laut neuen Bußgeldkatalog entsprechend sanktioniert wird. Der Bußgeldkatalog sieht für die unterschiedlichen Verstöße entsprechende Sanktionen vor. Siehe auch:

    Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
    Bußgeldkatalog Abstand
    Bußgeldkatalog Rote Ampel
    Bußgeldkatalog Telefonieren am Steuer

    Grundsätzlich gilt bei Bundesstraßen oder autobahnähnliche Straßen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

    Der Gesetzgeber sanktioniert die Verstöße außerorts nicht so hoch wie innerorts. Wenn Sie außerorts zu schnell gefahren und geblitzt wurden, müssen Sie mit einem nicht so hohen Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen, als wenn Sie innerorts zu schnell gefahren sind. Hintergrund ist, dass die Gefahr eines Unfalles innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung höher ist als außerorts.

    Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

    Wenn der Betroffene außerorts zu schnell gefahren ist, erfolgt von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzabzug. Der Toleranzabzug liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 3 km/h für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren (Poliscan Speed, Es 3.0 Einheitensensor, Traffistar 330, Rigl) und 5 % oder mindestens 5 km/h für das Messgerät Provida. Dies setzt jedoch voraus, dass die Geschwindigkeit unter 100 km/ lag. Lag die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 100 km/h, so erfolgt ein anderer Toleranzabzug. Der Toleranzabzug liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 100 km/h bei 3 % der Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Es erfolgt auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ein Toleranzabzug, um etwaige Ungenauigkeiten bei der Messung zu berücksichtigen. Fährt der Betroffene innerorts oder außerorts zu schnell, so handelt es sich ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km h um einen A-Verstoß.



    Probezeit außerorts zu schnell

    Viele Verkehrsteilnehmer, die sich in der Probezeit befinden, fragen sich, was passiert, wenn Sie außerorts zu schnell fahren.
    Ist ein Fahrer außerorts zu schnell gefahren und befindet sich noch in der Probezeit, so kommt es darauf an, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts war. Die Probezeit bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts wird erst ab einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 15 km/h sanktioniert. Die Probezeit wird dann grundsätzlich um weitere zwei Jahre verlängert. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann ein kostenpflichtiges Aufbauseminar verhängen.

    Ist der Betroffene innerhalb der Probezeit zu schnell gefahren und lag zu gleich ein Alkohol- oder Drogeneinfluss vor, so ordnet die Straßenverkehrsbehörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung wird die Eignung des Betroffenen überprüft, ob dieser weiter am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dem Betroffenen kann hier die Fahrerlaubnis dauerhaft oder vorübergehend entzogen werden.



    Lohnt es sich einen Geschwindigkeitsverstoß außerorts überprüfen zu lassen?

    Sollten Sie mit einem Vorwurf außerorts zu schnell gefahren sein konfrontiert werden, so sollten Sie überprüfen, ob es tatsächlich ihr Fahrzeug war, welches gemessen worden ist und ob Sie tatsächlich auch an diesem Tag das Fahrzeug geführt haben. Nicht der Halter ist für den Geschwindigkeitsverstoß außerorts haftbar, sondern nur der Fahrer, der außerorts zu schnell gefahren ist.
    Hat die Behörde, nach dem Sie außerorts zu schnell gefahren sein sollen einen Bußgeldbescheid erlassen, so kann gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Dieser wird dann nicht rechtskräftig. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bezüglich des Geschwindigkeitsverstoßes außerorts muss aber innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides erfolgen. Das Zustelldatum befindet sich auf dem gelben Zustellumschlag. Der Einspruch gegen den Geschwindigkeitsverstoß außerorts muss innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde eingehen. Das Absenden des Einspruches ist nicht ausreichend. Gründe für einen Einspruch gegen ein Geschwindigkeitsverstoß außerorts können ein undeutliches Foto, die Messanlage ist fehlerhaft aufgebaut worden, die Anlage ist nicht von einem ausgebildeten Messpersonal bedient worden, das Gerät war nicht ordnungsgemäß geeicht. Am besten lassen Sie einen Geschwindigkeitsverstoß von einem erfahrenen Anwalt prüfen.

    Ist die Zwei-Wochenfrist des Geschwindigkeitsverstoßes außerorts jedoch abgelaufen, so ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Hier kann nur noch eingeschränkt versucht werden die Rechtskraft aufzuheben mittels einen Widereinsetzungsantrages, wenn der Betroffene im Urlaub war und er nicht in der Lage war fristgerecht Einspruch einzulegen.
    Grundsätzlich macht es nach einem Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Sinn, die Akte einzusehen. Die Akteneinsicht erhält grundsätzlich nur ein Rechtsanwalt. Sind Sie als Betroffener außerorts angeblich zu schnell gefahren und der Meinung dies ist fehlerhaft und Sie sind nicht so schnell gefahren, so können Sie die Messung von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Dieser überprüft, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts rechtmäßig war. Aber auch wenn die Geschwindigkeitsmessung außerorts korrekt war, lohnt es sich bei einem Fahrverbot einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann zum Beispiel dafür sorgen, dass bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts ein Fahrverbot entfallen kann.

    Tabelle für Fahrverbote Außerorts zu schnell (Stand )



    Ein Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften droht, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr 26 km/ zu schnell fahren, 41 kmh außerorts zu schnell fahren oder innerorts 31 kmh zu schnell fahren.

    Wie können Sie das Fahrverbot umgehen, wenn Sie außerorts zu schnell gefahren sind?

    Wenn die Bußgeldstelle ein Fahrverbot in einem Bußgeldbescheid erlässt, so kann dies von einem erfahrenen Anwalt rückgängig gemacht werden und somit ein Fahrverbot umgangen werden.
    Dies setzt voraus, dass der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist und bei dem Betroffenen gewisse Voraussetzungen für den Wegfall eines Fahrverbotes vorliegen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene auf seine Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen angewiesen ist.

    Ein Fahrverbot kann auch umgangen werden, wenn ein so genanntes Augenblicksversagen vorliegt. Dies ist eine vorübergehende Unachtsamkeit, die dazu führen kann, dass dem Betroffenen keine grobe Pflichtwidrigkeit vorgeworfen werden kann. Eine grobe Pflichtwidrigkeit liegt zum Beispiel dann nich vor, wenn der Betroffene ein vorheriges Verkehrsschild mit eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gesehen hat, beispielsweise wenn dieses durch einen LKW verdeckt gewesen ist.

    Möglicherweise können Sie durch einen Einspruch das Fahrverbot umgehen oder zumindest hinausschieben. 56% der Bußgeldbescheide sollen laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft fehlerhaft sein.



Auch interessant:


Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:


Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:


    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Fahrverbot wegen
zu schnellen Fahrens:

außerorts:






Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):



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