
Autobahn, Landesstraße, Bundesstraße – freie Fahrt und dann plötzlich ein greller Blitz. Das kann teuer werden. Wer außerorts geblitzt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.
Gerade außerhalb geschlossener Ortschaften fühlt sich Tempo 100 manchmal wie 50 an. Doch auch hier gibt es klare Limits – und Blitzer. Wir erklären Ihnen, was bei einem Blitzer-Treffer auf Sie zukommt und ob sich ein Einspruch lohnt.
Außerorts geblitzt:
Das Wichtigste in Kürze
- Außerorts gelten höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen als innerorts.
- Wer das Tempolimit überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
- Messungen erfolgen außerorts häufig an Unfallhäufungsstellen, scharfen Kurven oder vor Ortseinfahrten.
- Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Messung bestehen.
Außerorts geblitzt? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
- Wissenswertes zum Tempoverstoß
- Außerorts geblitzt: Strafen im Überblick
- Was gilt als außerorts?
- Wie schnell darf ich außerorts fahren?
- Baustellen-Blitzer auf der Autobahn
- Außerorts Geblitzt in der Probezeit
- Das gilt für Wiederholungstäter
- Blitzer-Toleranz: Wie viel wird abgezogen?
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Fazit
- FAQ
Die wichtigsten Fragen zu außerorts geblitzt
Wie schnell darf ich außerhalb geschlossener Ortschaften fahren?
Ab wann werde ich bei einer Geschwindigkeitsübertretung außerorts geblitzt?
Außerorts geblitzt? Wissenswertes zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer außerorts geblitzt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Auf freigegebenen Strecken ist schnelles Fahren aus Bußgeldsicht kein Problem, doch auf vielen Abschnitten gelten klare Tempolimits.Bis 10 km/h zu schnell droht laut Bußgeldkatalog 2025 ein Bußgeld von 20 Euro, ab 21 km/h kommt ein Punkt dazu, und wer 26 km/h oder mehr fährt, riskiert zusätzlich ein Fahrverbot. Besonders hart trifft es Fahranfänger und Wiederholungstäter. Für sie gelten noch strengere Regeln.
Wenn Sie geblitzt werden, erhalten Sie in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen. Darin haben Sie die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern – das ist aber nicht verpflichtend. Anschließend folgt der Bußgeldbescheid, den Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt anfechten können. Ein Rechtsanwalt kann Ihren Bescheid prüfen und Ihnen eine Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgschancen geben.
Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

Genau deshalb biete ich eine kostenlose Erstberatung. an – inklusive Blitzer-Check. Viele Mandanten waren überrascht, wie häufig sich ein Einspruch lohnt. - Kay Stolle, Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung
Zu schnell außerorts: Strafen im Überblick
Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung hat die gleichen Folgen. Wurden Sie mit 130 bei 100 geblitzt auf der Autobahn, beträgt die Strafe noch “nur” 150 Euro, während ein Verstoß von 70 km/h satte 600 Euro nach sich ziehen. Wie sich die Strafen staffeln, zeigt die folgende Bußgeldtabelle.Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 04.10.2025)
Was gilt als außerorts
„Außerorts” bedeutet, dass Sie sich außerhalb von geschlossenen Ortschaften befinden. Geschlossene Ortschaften beschreiben den räumlichen Zusammenhang von (Wohn-)Häusern. Diese sind erkennbar an den gelben Ortsschildern (Verkehrszeichen 310 und 311 nach § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)). Verlassen Sie eine geschlossene Ortschaft, ist das Schild in der Regel rot durchgestrichen.Es gibt auch „offene Ortschaften”, die mit grünen Ortshinweistafeln (Verkehrszeichen 385) gekennzeichnet sind. Auch hier wird ein Geschwindigkeitsverstoß als außerorts gewertet und nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs bestraft. In Städten kann auf bestimmten Straßen, wie Bundesstraßen oder autobahnähnlichen Strecken, ein höheres Tempo erlaubt sein.
Diese Straßen haben mindestens zwei Fahrstreifen und sind baulich voneinander getrennt. Auf solchen Strecken gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, obwohl Sie sich theoretisch innerhalb einer Ortschaft befinden.
Geschwindigkeitsübertretung außerorts: Wie schnell darf ich fahren?
Die Geschwindigkeitsübertretung außerorts hängt von der Fahrzeugklasse ab. Für Pkw und Motorräder gilt auf Landesstraßen (oft auch Landstraßen genannt) eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern kein anderes Tempolimit ausgeschildert ist. Das gilt auch für Bundesstraßen mit nur einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung.Sind mehrere Spuren vorhanden, entfällt die Geschwindigkeitsbegrenzung und es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h – genau wie auf Autobahnen. Wenn Sie schneller fahren, begehen Sie also keine Ordnungswidrigkeit. Doch Vorsicht: Wer die Richtgeschwindigkeit massiv überschreitet, kann bei einem Unfall mithaften. Das OLG Koblenz sah das genauso und verurteilte einen Fahrer zu einer Mithaftung, nachdem er etwa 60 Prozent zu schnell unterwegs war (Az.: 12 U 313/13).
Für Lkw über 3,5 Tonnen und Pkw-Anhänger-Gespanne gelten übrigens strengere Vorgaben. Auf Landesstraßen und Autobahnen sind maximal 80 km/h erlaubt. Liegt eine entsprechende Zulassung vor, dürfen Pkw mit Anhänger auf der Autobahn auch 100 km/h fahren. Außerdem gilt in Deutschland nach § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Sichtfahrgebot. Es verpflichtet Verkehrsteilnehmer dazu, ihre Geschwindigkeit immer so anzupassen, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke sicher halten können.
Baustellen-Blitzer: Das gilt auf Autobahnen
Baustellen-Blitzer sind keine Seltenheit – besonders auf Autobahnen wie Blitzer auf der A7 oder der A1. Denn: Enge Fahrspuren, verwirrende Fahrbahnmarkierungen oder rutschige Fahrbahnbeläge steigern hier das Unfallrisiko erheblich. Ein zu hohes Tempo kann gefährlich, aber auch teuer werden. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Auf einer Autobahn wurde ich mit 41 km/h zu schnell geblitzt. Eigentlich hätte das ein Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot bedeutet. Über die kostenlose Erstberatung ließ ich den Fall prüfen. Dank anwaltlicher Hilfe konnte ich nachweisen, dass das Tempolimit-Schild wegen Bauarbeiten verdeckt war. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.Geblitzt in der Probezeit: Was droht?
Wenn Sie in der Probezeit bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs waren, droht lediglich ein Bußgeld von bis zu 60 Euro. Ab 21 km/h zu schnell wird es ernst, da dann ein A-Verstoß vorliegt. Neben den üblichen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025 Probezeit, kommen zusätzliche Sanktionen hinzu:Die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert, und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine Nachschulung, die von speziell geschulten Fahrschulen durchgeführt wird. Die Kosten werden vom Fahrer selbst getragen und können je nach Fahrschule variieren.
Achtung: Wer nicht aus seinen Fahrfehlern lernt, riskiert seinen Führerschein. Bei drei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 21 km/h während der Probezeit wird der Führerschein dauerhaft entzogen.
B-Verstöße sind weniger gravierend und werden meist mit einer Verwarnung geahndet. Beispiele hierfür sind abgefahrene Reifen oder die Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz. Doch Vorsicht: Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet. Das bedeutet eine verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar.

Mehr als nur einmal außerorts zu schnell gefahren?
Wer innerhalb eines Jahres mehr als einmal außerorts zu schnell gefahren ist, fällt unter die Regelung für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV). Wurden Sie mit mindestens 26 km/h zu schnell geblitzt, drohen nicht nur ein Bußgeld von 150 Euro und eine Eintragung ins Fahreignungsregister, sondern auch ein Fahrverbot von einem Monat.Besonders problematisch wird es, wenn eine Fahrverbotsmaßnahme bereits zuvor verhängt wurde. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind – z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Damit wird geprüft, ob jemand weiterhin zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.
- Überprüfen Sie Ihr Fahrverhalten und ändern Sie es nachhaltig. Wiederholte Verstöße führen zu strengen Maßnahmen.
- Nutzen Sie vor der Fahrt Blitzer-Apps, um sich über Radarfallen auf Ihrer Route zu informieren. Während der Fahrt ist die Nutzung nicht erlaubt – das gilt auch für Beifahrer.
- Konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie erneut erwischt wurden. Er kann Ihre Einspruchsmöglichkeiten prüfen.
Toleranz beim Blitzer außerorts
Bei jedem Blitzer außerorts wird eine Toleranz abgezogen, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei 3 km/h, ab 100 km/h sind es 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit.-
Ein Beispiel:
- Werden Sie auf einer Landesstraße mit 150 km/h geblitzt, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind, wird eine Toleranz von 3 Prozent von der ermittelten Geschwindigkeit abgezogen.
- In diesem Fall entspricht das 4,5 km/h, die auf 5 km/h aufgerundet werden. Somit bleibt eine verwertbare Geschwindigkeit von 145 km/h.
- Sie wurden also mit 45 km/h zu schnell geblitzt. Laut Bußgeldkatalog 2025 drohen 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Strafe außerorts geblitzt abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Eine Anfechtung des Bußgeldbescheides, wenn Sie außerorts geblitzt wurden, kann sich in den folgenden Fällen lohnen:✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Unser Expertentipp
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben. Mit fundiertem Know-how und langjähriger Erfahrung unterstützt Sie die Kanzlei Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Bußgeldverfahren.Fazit
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsverstöße begeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – von Bußgeldern über Punkte bis hin zu einem Fahrverbot. Gerade auf Autobahnen oder Landesstraßen kann es schnell passieren, dass Autofahrer zu schnell werden. Doch nicht jeder Blitzer-Treffer führt zwangsläufig zu rechtmäßigen Konsequenzen.In vielen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf den Bußgeldbescheid. Insbesondere bei hohen Bußgeldern oder einer Fahrverbotsmaßnahme kann sich der Gang zum Anwalt auszahlen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bußgeldbescheid korrekt ist, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
Die häufigsten Fragen rund um außerorts geblitzt
Ein Punkt wird ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h vergeben. Ab 41 km/h zu schnell gibt es zwei Punkte.
Ein Fahrverbot wird in der Regel ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 41 km/h verhängt. Aber: Wer innerhalb von 12 Monaten zum zweiten Mal geblitzt wird und dabei mindestens 26 km/h zu schnell gefahren ist, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.
Wenn Sie mit 35 km/h zu viel geblitzt werden, droht noch kein Fahrverbot. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Erstverstoß handelt. In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Punkt rechnen. Wurden Sie allerdings innerhalb der letzten 12 Monate bereits einmal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt, kann ein Fahrverbot verhängt werden.
Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids können Sie Einspruch einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bescheid auf formale und inhaltliche Fehler prüfen und ein Einspruchsverfahren einleiten. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Ihre Chancen zu überprüfen.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Statistische Auswertung 2013, Januar 2013, https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – „Fahrverbot; Wiederholungstäter“, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Gesamtfassung, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – „Form und Frist des Einspruchs“, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 3 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – „Geschwindigkeit / Sichtfahrgebot“, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO – Richtzeichen (u. a. Zeichen 310/311 Ortstafel, Zeichen 385 Ortshinweis), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – „Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)“, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html#BJNR004370909BJNG000300310 (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- §§ 28 ff. StVG – „Fahreignungsregister“, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html#BJNR004370909BJNG001003116 (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (BABRiGeschwV 1978), insbesondere § 1 – Richtgeschwindigkeit 130 km/h, https://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv_1978/BJNR018240978.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVO (Tempo-100-Verordnung), https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.2013 – 12 U 313/13 (Mithaftung bei massiver Überschreitung der Richtgeschwindigkeit), Volltext: https://openjur.de/u/659639.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), Anforderungen/Unterlagen zu Verkehrsfehlergrenzen bei Geschwindigkeitsmessungen (u. a. +3 km/h / +3 %), https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.31/PTB-Anforderungen/PTB-A_18.19.pdf (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg, „Messgeräte zur Überwachung des Straßenverkehrs“ (Verkehrsfehlergrenzen 3 km/h / 3 %), https://lme.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/116482 (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
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