Rote Ampel überfahren - Missachtung des Rotlichts
länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung
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Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer roten Ampel
Rotphase länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung
qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet
- mit Sachbeschädigung
länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens Rotlicht missachtet
- mit Sachbeschädigung
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Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung)
zahlen Sie laut Bußgeldkatalog Rote Ampel ein Bußgeld in Höhe von:
360,00 EUR
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft.
Die Behörden versenden dazu die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung laut Tatbestandsnummer 132.3.2.
§ 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ampelschaltung wann an der Kreuzung an einer roten Ampel angehalten werden soll. Das Überfahren einer roten Ampel wird mindestens mit einem Punkt und einem Bußgeld von 90,00 EUR belegt.
Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 360,00 EUR rechnen.
Der Bußgeldkatalog 2024 unterscheidet Rotlichtverstöße zwischen einem einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.
Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung in der Probezeit
Ein Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.Neben dem Bußgeld in Höhe von 360,00 EUR wegen der Missachtung einer Roten Ampel und einer Rotphase länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung bedeutet das für den Fahranfänger auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.