41 - 50 kmh zu schnell innerorts
- Aktueller Bußgeldkatalog 2024 zu schnelles Fahren innerorts um 41 - 50 km/h
-
Für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 41 - 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts) oder zu schnelles Fahren in einer Zone 30 mit 71 anstatt der erlaubten 30 km/h zahlen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog 2024 derzeit ein Bußgeld in Höhe von:
400,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
Es gilt zu beachten, dass bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verdopplung und sogar Verdreifachung der Geldbuße drohen kann. Zudem kommen immer 28,50 EUR an Auslagen und Gebühren an die Bußgeldbehörde bei jedem Bußgeldbescheid hinzu. Dies kann bei einer ca. 40%-igen Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen werden.
Wenn Sie 41 - 50 km/h zu schnell innerorts gefahren sind, kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 428,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 828,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 1228,50 EUR entstehen.
Wenn Sie 41 - 50 km/h zu schnell innerorts gefahren sind, kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 428,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 828,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 1228,50 EUR entstehen.
41 - 50 km/h zu schnell innerorts - Führerschein in der Probezeit:
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 41 - 50 km/h in der Probezeit kann diese um weitere zwei Jahre verlängern. Gleichzeitig müssen Sie mit einer Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen.Bei einem weiteren Geschwindigkeitsvergehen in der Probezeit, mehr als 21 km/h innerorts oder außerorts zu schnell, steht eine verkehrspsychologische Beratung an und eine Verwarnung wird ausgesprochen. Beim dritten Mal geblitzt in der Probezeit und zu schnellem Fahren beispielsweise mit 41 - 50 km/h droht dann der Führerscheinentzug.
Lohnt sich ein Einspruch für 41 - 50 km/h zu schnell innerorts überhaupt?
Wenn Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 41 - 50 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein. 1Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Messung überprüfen, formale Fehler eines Bußgeldbescheides feststellen und überprüfen, ob der Verstoß bereits verjährt ist.
Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kanzlei Bußgeld, Der Bußgeldbescheid oder bei Erste Hilfe Bussgeld.
Besonders wichtig kann ein Einspruch sein, wenn durch ein Fahrverbot der Verlust des Jobs droht. In solchen Fällen kann es entscheidend sein, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Erhalt des Führerscheins zu sichern.
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheit wegen 41 - 50 km/h zu schnell innerorts an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.
*
Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat
**
ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg