Probezeit-Strafen-Rechner
Geblitzt in der Probezeit: Welche Strafen drohen? Der Probezeit-Strafen-Rechner zeigt auf einen Blick, welche Folgen ein Verstoß haben kann.
Ob Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder eine mögliche Verlängerung der Probezeit: Mit wenigen Klicks erhalten Sie eine schnelle Einschätzung auf Basis des Bußgeldkatalogs 2026.
Probezeit-Strafen-Rechner
Dieser Rechner zeigt, mit welchen typischen Konsequenzen Fahranfänger in der Probezeit bei verschiedenen Verstößen rechnen müssen – inklusive A-/B-Verstoß-Einstufung, Bußgeld, Punkten, Fahrverbot und Probezeitmaßnahmen. Die Werte sind vereinfachte Richtwerte und ersetzen keine individuelle Prüfung Ihres Falls.
Bußgeld-Verjährungsrechner
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner bewertet Ihren Verstoß nach den Regeln des Bußgeldkatalogs 2026 und zeigt, wie Behörden den Fall typischerweise einstufen.
- Er ordnet eindeutig zu, ob ein A- oder B-Verstoß vorliegt, was in der Probezeit entscheidend für weitere Maßnahmen ist.
- Sie sehen sofort, ob Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder zusätzliche Maßnahmen wie die Probezeitverlängerung oder ein Aufbauseminar drohen.
Ihnen droht ein Bußgeld oder sogar eine Probezeitverlängerung?
Lassen Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen.
Die wichtigsten Fragen zum Probezeit-Strafen-Rechner
Was passiert bei einem Verstoß in der Probezeit überhaupt?
Kann ich in der Probezeit Einspruch einlegen?
Wie funktioniert der Probezeit-Strafen-Rechner?
Der Probezeit-Strafen-Rechner bewertet typische Verkehrsverstöße wie zu hohe Geschwindigkeit, Rotlichtmissachtung, Alkohol oder Drogen am Steuer. Die Berechnung orientiert sich an den Vorgaben der Bußgeldkatalog-Verordnung sowie den Regelungen aus Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung und Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Rechner liefert eine realistische Ersteinschätzung – die individuelle juristische Prüfung ersetzt er jedoch nicht.Welche Faktoren fließen in die Berechnung ein?
- Art des Verstoßes: Dazu gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahrten mit Alkohol (0,0-Promille-Grenze und ab 0,5 Promille), Drogenfahrten sowie Abstandsverstöße.
- Aktuelle Probezeitstufe: Entscheidend ist nach § 2a StVG, ob noch keine Maßnahmen angeordnet wurden, die Probezeit bereits verlängert wurde oder eine Verwarnung vorliegt.
- Unfall- oder Gefährdungsgrad: Eine Gefährdung oder ein Unfall führt in der Praxis häufig zu einer deutlich strengeren Bewertung durch die Behörde.
Einstufung in A- und B-Verstöße
Zudem zeigt der Rechner Ihnen in der Auswertung, ob es sich um einen A- oder B-Verstoß handelt. Die korrekte Zuordnung ist ein zentraler Bestandteil der Berechnung, denn sie bestimmt maßgeblich, welche Maßnahmen in der Probezeit drohen.-
A-Verstoß sind schwerwiegende
Regelmissachtungen wie 21 km/h zu schnell, ein Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer.
-
B-Verstoß sind weniger gravierend, können
aber in Kombination dieselben Maßnahmen auslösen wie ein einzelner A-Verstoß.
Geblitzt in der Probezeit: Welche Blitzer-Strafen drohen?
Gerade in der Probezeit passieren Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders häufig. Wird eine Messung ausgelöst, liefert der Rechner eine schnelle Orientierung.Ab welcher Geschwindigkeit liegt ein A-Verstoß vor?
Sobald die Geschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten wurde, wird der Verstoß als A-Verstoß eingestuft. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts. Für Fahranfänger hat diese Einstufung spürbare Folgen:Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet. Hinzu kommen Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot.
Sie wurden geblitzt, haben aber noch keinen Bußgeldbescheid erhalten? Mit unserem Blitzer-Strafen-Rechner für die Probezeit können Sie schnell einschätzen, welche Folgen drohen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihre Chancen auf einen Einspruch kostenlos von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
Geblitzt in der Probezeit: Strafen im Überblick
| km/h zu schnell (innerorts & außerorts) | Bußgeld (ca.) | Punkte | Fahrverbot | Kategorie |
|---|---|---|---|---|
| 21–25 | 100–115 € | Nein | Nein | A |
| 26–30 | 150–180 € | 1 | Nein | A |
| 31–40 | 200–260 € | 2 | 1 Monat | A |
| 41–50 | 320–400 € | 2 | 1 Monat | A |
| 51+ | 480–800 € | 2 | 2–3 Monate | A |
Wie zuverlässig ist die Einschätzung des Probezeit-Strafen-Rechners?
Der Probezeit-Strafmaß-Rechner orientiert sich an den Vorgaben des Bußgeldkatalogs 2026 und nutzt typische Werte, die auch Behörden als Grundlage ihrer Entscheidungen heranziehen.Dadurch bietet er eine solide und realistische Ersteinschätzung, wie ein Verstoß in der Probezeit voraussichtlich bewertet wird.
Trotzdem ersetzt das Tool keine persönliche rechtliche Prüfung. In der Praxis spielen weitere Faktoren eine große Rolle – zum Beispiel:
- genaue Messwerte und mögliche Messfehler
- Qualität der Beweise (Messgerät, Eichung, Fotobeweis, Zuordnung)
- bereits vorhandene Einträge im Fahreignungsregister
- Ablauf des Verfahrens und Verhalten gegenüber der Behörde
Gerade bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen oder Alkohol in der Probezeit können kleine Details große Unterschiede machen.
Wer eine rechtssichere Einschätzung benötigt oder einen Einspruch erwägt, sollte daher die Akte prüfen lassen.
Auf diesen rechtlichen Grundlagen basiert die Berechnung
Der Rechner stützt sich auf gesetzlichen Regelungen, die für Fahranfänger besonders wichtig sind. Sie bilden die Grundlage dafür, wie Verkehrsverstöße bewertet werden und welche Konsequenzen in der Probezeit drohen.So erhalten Sie schnell einen ersten Eindruck, ohne selbst tief in die Gesetze einsteigen zu müssen – ein Überblick:
- § 2a StVG – Probezeitregelungen (A- und B-Verstöße, Verlängerung, Aufbauseminar)
- § 24 StVG – Ordnungswidrigkeiten (Grundlage für Bußgelder)
- § 24a StVG – Alkohol und Drogen (Grenzwerte, Folgen für Fahranfänger und erfahrene Fahrer)
- § 24c StVG – 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger
- § 25 StVG – Fahrverbot (Dauer, Fristen, Besonderheiten für Ersttäter)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Höhe von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Regelungen zu Geschwindigkeit, Abstand, Ampeln und Vorfahrt
Fazit
Verstöße in der Probezeit können schnell zu spürbaren Folgen führen – von Bußgeldern über Punkte bis hin zu Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Der Probezeit-Strafmaß-Rechner bietet dafür eine wertvolle Orientierung.Er zeigt, wie ein bestimmter Verstoß rechtlich eingeordnet wird, ob ein A- oder B-Verstoß vorliegt und welche Maßnahmen typischerweise drohen. Gerade bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen erhalten Fahranfänger so einen schnellen Überblick, ohne selbst komplizierte Regelungen im Gesetz nachschlagen zu müssen.
Trotzdem gilt: Die tatsächliche Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab. Messfehler, fehlende Nachweise oder formale Fehler im Verfahren können die Entscheidung maßgeblich beeinflussen.
Wer unsicher ist oder einen Einspruch erwägen möchte, sollte die Unterlagen daher von einem Rechtsanwalt prüfen lassen – oft ergeben sich daraus Chancen, die Laien ohne fachkundige Unterstützung leicht übersehen.
Häufig gestellte Fragen rund um den Probezeit-Strafen-Rechner?
Der Rechner orientiert sich am Bußgeldkatalog 2026 und den gesetzlichen Vorgaben. Er liefert eine realistische Ersteinschätzung, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch einen Anwalt.
A-Verstöße gelten als schwerwiegende Regelmissachtungen. Dazu zählen etwa 21 km/h zu schnell, ein Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer. B-Verstöße sind weniger gravierend, können aber in Kombination dieselben Probezeitmaßnahmen auslösen wie ein einzelner A-Verstoß.
Ein Fahrverbot wird in der Regel ab 31 km/h zu schnell, bei qualifizierten Rotlichtverstößen sowie bei Alkohol ab 0,5 Promille oder Drogenfahrten verhängt.
Ja, nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Zweifel an der Messung oder der Beweislage bestehen.
Ja, lassen Sie den Bescheid unbedingt von einem Anwalt prüfen, wenn Sie eine Verjährung vermuten. Er stellt sicher, dass der Einspruch korrekt eingelegt wird. Nur so kann die Verjährung wirksam geltend gemacht werden.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 2a Strassenverkehrsgesetz (StVG) – Probezeit, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html (zuletzt abgerufen am 09.12.2025).
- § 24 Strassenverkehrsgesetz (StVG) – Ordnungswidrigkeiten, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24.html (zuletzt abgerufen am 09.12.2025).
- § 24a Strassenverkehrsgesetz (StVG) – Alkohol und Drogen, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html (zuletzt abgerufen am 09.12.2025).
- § 24c Strassenverkehrsgesetz (StVG) – 0,0 Promille fuer Fahranfaenger, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html (zuletzt abgerufen am 09.12.2025).
- § 25 Strassenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrverbot, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html (zuletzt abgerufen am 09.12.2025).
- Strassenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html (zuletzt abgerufen am 09.12.2025).
