▶ Stadt Gransee, Brandenburg - Anhörung im Bußgeldverfahren

Anhörung OWI Zentraldienst der Polizei

Zentraldienst der Polizei ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel



Bußgeldstelle Gransee
Zentraldienst der Polizei
- Zentrale Bußgeldstelle -
Internet: polizei.brandenburg.de
E-Mail: zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de



    Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Zentraldienst der Polizei, Zentrale Bußgeldstelle erhalten haben

    Online Anhörung polizei.brandenburg.de Gransee

    Die Stadt Gransee Abteilung Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
    Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Gransee den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Gransee kann auch sichergestellte Autos verwahren.

    Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Gransee, den tatsächlichen Fahrer in Brandenburg für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
    Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2022, Bußgeldkatalog Abstand 2022 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2022 oder Bußgeldkatalog Handy 2022 geahndet.
    In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
    Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter polizei.brandenburg.de Angaben zu Ihrem Verstoß der Zentrale Bußgeldstelle zu übermitteln?



    Anhörung im Bußgeldverfahren Zentraldienst der Polizei - Angaben zur Sache

    Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Gransee, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle anzuhören.
    Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter polizei.brandenburg.de innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Zentrale Bußgeldstelle zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Gransee dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
    Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Gransee aber keine Angaben machen müssen. Der Zentraldienst der Polizei gibt den Betroffenen aus Brandenburg die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://polizei.brandenburg.de zu übermitteln.

    Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Gransee kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Zentraldienst der Polizei zu vermeiden.
    In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Zentraldienst der Polizei Abteilung Zentrale Bußgeldstelle zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Gransee antworten?

    Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Zentraldienst der Polizei raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
    Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit ( Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer ) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Gransee - Abteilung Zentrale Bußgeldstelle - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
    Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


    * Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide

Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Gransee, Zentrale Bußgeldstelle im Bußgeldverfahren

    Wenn der Befragte als Betroffener und nicht als Zeuge bei der Anhörung im Bußgeldverfahren angehört wird, besteht Belehrungspflicht hinsichtlich des Rechts zum Schweigen.
    In der Anhörung der Stadt Gransee muss der Betroffene laut §§ 55 Abs. 2 OWiG, 136 S. 2 StPO i.V.m. 46 Abs. 1 OWiG über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden.
    Inwieweit bei der Anhörung im Bußgeldverfahren zu belehren ist, bemisst sich nach der Stärke des Tatverdachts.

    Recht auf Anhörung der Stadt Gransee im Bußgeldverfahren

    Der Betroffene hat ein Recht auf Anhörung im Bußgeldverfahren. Die Stadt Gransee sendet vor Einleitung des Bußgeldverfahrens in der Regel postalisch den Anhörungsbogen zu. Unterbleibt die Anhörung, wird dadurch der Bußgeldbescheid aber nicht unwirksam.

    Anhörungsbogen der Stadt Gransee zurückschicken oder nicht

    In der Regel beträgt die Frist zum Zurücksenden des Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren 1 Woche. Der Befragte ist gegenüber der Stadt Gransee, Zentrale Bußgeldstelle laut § 111 OwiG verpflichtet Angaben zur seiner Person zu machen. Angaben zur Sache können verweigert werden, denn es besteht in einer Ordnungswidrigkeit kein Zwang zur Selbstbezichtigung.
    (BVerfG NJW 1981, 1431; vgl. u.a. BGHSt 38, 214, 220 m.w.N.)

    Wenn Sie nicht der Halter der Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit sind, können Sie im Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde Gransee (Zentrale Bußgeldstelle) den tatsächlichen Fahrer benennen. Verpflichtet ist der Betroffene dazu aber nicht.

    Wir raten bei Zusendung der Anhörung der Stadt Gransee anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der unterschiedlichen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (sei 09.11.2021)






Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (seit 09.11.2021)



Bußgeldkatalog 2022 Kategorie:


Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:




Kosten zu schnelles Fahren laut Bußgeldkatalog

bis 10 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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11 - 15 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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16 - 20 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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21 - 25 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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26 - 30 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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Abstand nicht eingehalten: Kosten laut Bußgeldkatalog:


Rote Ampel überfahren
(weniger als 1 Sekunde)
laut Bußgeldkatalog: