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Batterie vorerst nur bis 80 Prozent laden

VW-Rückruf wegen Brandgefahr

© KI generiert – Wegen möglicher Batteriefehler dürfen betroffene VW- und Cupra-Modelle vorerst nur bis 80 Prozent geladen werden.
Burcu Bostan

Burcu Bostan

23.10.2026
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Volkswagen und Cupra rufen Elektroautos wegen möglicher Fehler an der Hochvoltbatterie zurück. Betroffen sind bestimmte VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie Cupra Born. Für Halter steht zunächst eine konkrete Vorsichtsmaßnahme im Vordergrund: Die Batterie soll vorerst höchstens bis 80 Prozent geladen werden. Entscheidend sind die Rückrufaktion und die Anweisungen für das eigene Fahrzeug.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betroffen sind bestimmte VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie Cupra Born. Die individuelle Betroffenheit muss anhand der FIN geprüft werden.
  • Fehlerhafte Batteriezellen können überhitzen und im ungünstigsten Fall einen Brand verursachen.
  • Für betroffene Fahrzeuge gilt vorerst: höchstens bis 80 Prozent laden und die weiteren Herstelleranweisungen beachten.
  • Die Rückrufcodes lauten 93MF, 93MV und 93W4. Weitere Prüfungen und technische Maßnahmen unterscheiden sich je nach Aktion.
  • Bei anhaltenden Einschränkungen können Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen. Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz ergeben sich nicht automatisch aus dem Rückruf.


VW-Rückruf: Welche Elektroautos müssen überprüft werden?

Der aktuelle Batterie-Rückruf umfasst drei Aktionen. Nach einem Bericht der Tagesschau vom 20. Oktober 2026 geht es weltweit um rund 72.700 Elektroautos und in Deutschland um knapp 10.000 Fahrzeuge. Die betroffenen VW-Modelle stammen aus bestimmten Produktionszeiträumen zwischen 2022 und 2025; beim Cupra Born reichen die genannten Zeiträume von 2022 bis 2024.

Modellname und Baujahr allein reichen zur Prüfung nicht aus. Nicht jedes Auto aus den genannten Produktionszeiträumen ist automatisch betroffen. Verbindliche Auskunft zur Betroffenheit gibt der Hersteller oder eine Vertragswerkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN.

Die drei Aktionen lassen sich anhand ihrer Hersteller-Codes und KBA-Referenznummern unterscheiden:

Modelle Produktionszeitraum Hersteller-Code KBA-Referenz
VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz 13.07.2022 bis 06.06.2025 93MF 17137R
VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz 18.09.2023 bis 27.06.2025 93MV 17101R
Cupra Born September 2022 bis Mai 2024 93W4 17103R

Die Zeiträume überschneiden sich teilweise. Daraus lässt sich keine automatische Zuordnung eines einzelnen Autos zu einer bestimmten Aktion ableiten. Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes bietet einen Überblick über die Meldungen; die individuelle FIN-Prüfung ersetzt sie nicht.

Warum kann die Hochvoltbatterie überhitzen?

Hintergrund sind einzelne Batteriezellen, die nicht den vorgesehenen Qualitätsanforderungen entsprechen. Nach Angaben von Volkswagen liegen Produktionsfehler bei Zulieferern zugrunde. Die betroffenen Zellen können thermisch stärker belastet werden; im ungünstigsten Fall kann sich daraus ein Batteriebrand entwickeln.

Ein hoher Ladestand spielt bei den veröffentlichten Sicherheitshinweisen eine besondere Rolle. Deshalb setzen die Hersteller zunächst auf eine Begrenzung der Ladung. Diese soll das Risiko verringern, bis die vorgesehenen weiteren Maßnahmen durchgeführt werden.

Eine unauffällige Anzeige bedeutet nicht, dass ein Fahrzeug vom Rückruf ausgenommen ist. Halter sollten die Betroffenheit deshalb prüfen lassen, auch wenn Reichweite, Ladeverhalten und Instrumentenanzeige bisher normal erscheinen.

80-Prozent-Limit: Was sich beim Laden jetzt ändert

Für betroffene Fahrzeuge gilt vorerst eine maximale Batterieladung von 80 Prozent. Soweit technisch möglich, wird die Ladegrenze systemseitig gesetzt. Ist dies nicht geschehen, sollten Halter die entsprechende Einstellung gemäß Herstelleranweisung im Fahrzeug oder in der App vornehmen.

  • Die Batterie höchstens bis 80 Prozent laden.
  • Kontrollieren, ob die Ladebegrenzung tatsächlich aktiviert ist.
  • Warnhinweisaufkleber nach den Vorgaben des Rückrufschreibens anbringen.
  • Weitere Sicherheitsanweisungen für das eigene Fahrzeug beachten und die vorgesehenen Maßnahmen abstimmen.

Für die Fahrplanung bedeutet die Begrenzung: Eine volle Ladung im bisher üblichen Sinn steht vorübergehend nicht zur Verfügung. Auf längeren Strecken können zusätzliche Ladestopps erforderlich sein. Wie stark sich die Einschränkung im Alltag auswirkt, hängt unter anderem von Verbrauch, Temperatur und Fahrprofil ab.

Die Begrenzung ist eine Sicherheitsmaßnahme und sollte nicht eigenständig umgangen werden. Ob und wann wieder vollständig geladen werden darf, muss im Rahmen der jeweiligen Rückrufaktion geklärt werden.

Welche Abhilfe ist bei den drei Rückrufaktionen vorgesehen?

Die weiteren Schritte unterscheiden sich je nach Aktion. Bei 93MF stehen zunächst die Ladebegrenzung und Warnhinweise im Vordergrund. Die Aktion 93MV sieht zusätzlich eine Überprüfung der Hochvoltbatterie in einer Volkswagen-Vertragswerkstatt vor.

Beim Cupra Born mit dem Code 93W4 gilt die Ladebegrenzung zunächst bis zur Bereitstellung einer Softwarelösung. Je nach Befund können einzelne Batteriemodule oder die gesamte Hochvoltbatterie ausgetauscht werden.

Ein vollständiger Batterietausch ist damit nicht für jedes betroffene Auto vorgesehen. Auch ein Softwareupdate kann Teil der Abhilfe sein. Welche Arbeiten erforderlich sind und wann sie durchgeführt werden können, erfahren Halter über ihren Vertragspartner beziehungsweise die weiteren Herstellerinformationen. Die Rückrufmaßnahmen sollen kostenlos erfolgen.

Batteriebedingte Rückrufe betreffen auch andere Hersteller. Über vergleichbare Sicherheitsprobleme haben wir beim Rückruf des Ford Kuga Plug-in-Hybrid berichtet. Die dort genannten technischen Ursachen und Nutzungsvorgaben lassen sich jedoch nicht auf VW oder Cupra übertragen.

So prüfen Halter ihren VW oder Cupra Born

Betroffene Halter werden schriftlich informiert. Wer noch keinen Brief erhalten hat, aber ein Modell aus den genannten Produktionszeiträumen fährt, kann bereits beim Hersteller oder einer autorisierten Werkstatt nachfragen.

Halten Sie dafür die FIN bereit. Sie finden diese unter anderem in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld E. Nennen Sie bei der Anfrage zusätzlich den passenden Rückrufcode oder die KBA-Referenznummer.

Sinnvoll ist es, drei Punkte ausdrücklich zu klären: Ist das Fahrzeug betroffen? Welche Einschränkungen gelten aktuell? Und welcher nächste Schritt ist für dieses Fahrzeug vorgesehen?

Darf das Auto bis zur Überprüfung weiter genutzt werden?

Maßgeblich sind die individuellen Herstelleranweisungen. Die Ladebegrenzung allein beantwortet nicht jede Frage zur weiteren Nutzung. Lassen Sie bei Unklarheiten von der Vertragswerkstatt bestätigen, welche Vorgaben für Ihr Auto gelten. Bei Warnmeldungen zur Hochvoltbatterie sollten Sie unverzüglich Kontakt zur Werkstatt aufnehmen.

Bei Rauchentwicklung oder einem Brand muss das Fahrzeug, soweit gefahrlos möglich, sicher angehalten werden. Verlassen Sie das Auto, halten Sie Abstand und verständigen Sie die Feuerwehr über 112.

Welche Rechte bestehen bei anhaltenden Batterieproblemen?

Ein Rückruf löst nicht automatisch einen Anspruch auf Rückgabe des Autos oder eine Entschädigung aus. Liegt ein Sachmangel vor, können Käufer jedoch Rechte gegenüber dem Verkäufer haben. Die Grundlage bildet § 437 BGB.

Zunächst kommt regelmäßig Nacherfüllung in Betracht, also die Beseitigung des Mangels oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ersatzlieferung. Weitere Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz setzen zusätzliche Voraussetzungen voraus. Bei Verbraucherkäufen können für Rücktritt und Schadensersatz Besonderheiten gelten.

Eine Ladegrenze von 80 Prozent bedeutet keine automatische Kaufpreisminderung um 20 Prozent. Entscheidend sind der konkrete Mangel, seine Auswirkungen und die gesetzlichen Voraussetzungen. Auch die Dauer einer Einschränkung und der Verlauf der Mängelbeseitigung können eine Rolle spielen.

Bewahren Sie Rückrufschreiben und Werkstattbelege auf. Dokumentieren Sie, seit wann die Ladegrenze gilt, welche Termine angeboten wurden und ob nach einer Maßnahme weiterhin Einschränkungen bestehen. Informieren Sie bei möglichen Gewährleistungsansprüchen auch den Verkäufer schriftlich. Leasingnehmer sollten ihren Leasinggeber einbeziehen.

Weitere Informationen bietet unser Ratgeber zu den Rechten beim Autokauf. Bleibt die Abhilfe aus oder ist die Nutzung länger erheblich eingeschränkt, kann eine individuelle Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht klären, welche Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.

Fazit: Rückruf prüfen und Ladegrenze beachten

Für Fahrer der genannten VW-Modelle und des Cupra Born führt der erste Weg zur FIN-Prüfung. Ist das Auto betroffen, sollten die Ladebegrenzung und alle weiteren Herstelleranweisungen eingehalten werden. Die nächsten Maßnahmen richten sich nach der jeweiligen Aktion.

Hält die Einschränkung an, lohnt sich eine saubere Dokumentation. Sie hilft bei der Abstimmung mit Werkstatt und Verkäufer und bildet die Grundlage, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.





Quellen:

1 Tagesschau: VW ruft weltweit mehr als 70.000 E-Autos zurück, veröffentlicht am 20.10.2026 (zuletzt abgerufen am 23.10.2026).

2 HNA: Brandgefahr – VW startet Rückruf von Zehntausenden Elektroautos, mit Produktionszeiträumen, Aktionscodes und KBA-Referenznummern (zuletzt abgerufen am 23.10.2026).

3 Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes: Rückrufsuche zu den Referenznummern 17137R, 17101R und 17103R. Die individuelle Fahrzeugbetroffenheit ist beim Hersteller oder einer Vertragswerkstatt anhand der FIN zu klären.

4 CUPRA UK: High voltage battery safety recall 93W4, technischer Hintergrund zur Ladebegrenzung und zu möglichen Abhilfemaßnahmen. Die Informationen beziehen sich auf den britischen Markt; für Deutschland gelten die individuellen Herstelleranweisungen (zuletzt abgerufen am 23.10.2026).

5 § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln (zuletzt abgerufen am 23.10.2026).

6 Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere § 439 zur Nacherfüllung und § 475d zu Rücktritt und Schadensersatz bei Verbraucherkäufen (zuletzt abgerufen am 23.10.2026).


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