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Bußgeldkatalog-Änderungen 2027

Bußgeldkatalog 2027: Werden die Bußgelder teurer?

© KI generiert – Einzelne Verwarnungsgelder steigen ab März – eine allgemeine Bußgelderhöhung ist bislang nicht beschlossen.
Burcu Bostan

Burcu Bostan

29.10.2026
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Eine pauschale Bußgelderhöhung für Autofahrer ist für 2027 bislang nicht beschlossen. Ab 1. März steigen jedoch einzelne Verwarnungsgelder. Was feststeht, welche Verstöße betroffen sind und was das für Sie bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine allgemeine Erhöhung der Pkw-Regelsätze für 2027 ist bisher nicht beschlossen.
  • Ab 1. März 2027 steigen einzelne Verwarnungsgelder, unter anderem bei Verstößen mit E-Scootern und Fahrrädern.
  • Unerlaubtes Gehwegfahren mit einem E-Scooter kostet künftig im einfachen Fall 25 statt 15 Euro.
  • Wer mit dem Fahrrad einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt, zahlt künftig im einfachen Fall 25 statt 20 Euro.
  • Die Reform bringt auch neue Nutzungsmöglichkeiten für E-Scooter. Gehwege werden dadurch nicht generell freigegeben.


Werden die Bußgelder 2027 erhöht?

Nach dem Recherchestand vom 29. Oktober 2026 ist keine allgemeine Erhöhung der Pkw-Regelsätze für 2027 beschlossen. Die geprüften amtlichen Veröffentlichungen belegen jedoch gezielte Änderungen einzelner Tatbestände. Die Aussage, alle Verkehrsverstöße würden im kommenden Jahr teurer, wäre deshalb ebenso unzutreffend wie die Behauptung, es ändere sich überhaupt nichts.

Wenn Sie die derzeit geltenden Sanktionen für einen konkreten Vorwurf suchen, finden Sie diese im aktuellen Bußgeldkatalog. Dieser News-Beitrag ordnet ein, welche Änderungen bereits feststehen und wann sie wirksam werden.

Welche Änderungen sind für März 2027 beschlossen?

Eine bereits verkündete Verordnung passt die Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge stärker an den Radverkehr an. Sie ändert zugleich einzelne Beträge im Bußgeldkatalog. Rechtsgrundlage ist die Verordnung vom 30. Januar 2026, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32.

Die folgende Auswahl zeigt Erhöhungen bei einfachen Verstößen. Zusätzliche Folgen wie eine Gefährdung sind in diesen Grundbeträgen nicht enthalten.

Verstoß Bisheriger Regelsatz Ab 1. März 2027
E-Scooter: unerlaubtes Befahren eines Gehwegs 15 Euro 25 Euro
Fahrrad: benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt 20 Euro 25 Euro
Unzulässige Personenmitnahme, künftig ausdrücklich auch auf Fahrrädern und E-Scootern erfasst 5 Euro 25 Euro


Verglichen werden die derzeitigen Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung mit den bereits verkündeten Änderungen. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Verwarnungsgelder.

Die Änderung zur Personenmitnahme ist allgemein formuliert. Sie betrifft nicht ausschließlich E-Scooter. Daraus lässt sich dennoch keine flächendeckende Verteuerung sämtlicher Pkw-Verstöße ableiten.

Beim Radverkehr ist wichtig: Nicht jeder vorhandene Radweg muss auch benutzt werden. Der Tabellenfall betrifft einen benutzungspflichtigen Weg mit entsprechender Beschilderung. Ob überhaupt ein Verstoß vorliegt, muss daher vor der Frage nach dem Betrag geklärt werden. Ein bloß vorhandener Weg genügt dafür nicht.

Was ändert sich außerdem für E-Scooter-Fahrer?

Die Reform erweitert auch die Nutzungsmöglichkeiten: Nach den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums zur Novelle gelten Verkehrszeichen mit dem Sinnbild Radverkehr künftig grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Dadurch können etwa entsprechend freigegebene Wege genutzt werden. Auch der Grünpfeil für den Radverkehr wird für E-Scooter anwendbar.

Eine allgemeine Erlaubnis zum Fahren auf Gehwegen entsteht dadurch nicht. Entscheidend bleiben die Beschilderung und die jeweiligen Verkehrsregeln. Wer vom Auto auf einen Leihroller umsteigt, sollte deshalb vor der Fahrt prüfen, welche Flächen tatsächlich freigegeben sind.

Was bedeutet der Bußgeldkatalog 2027 für Pkw-Fahrer?

Bei den häufig gesuchten Pkw-Verstößen ist nach dem bisherigen Stand keine pauschale Anhebung für 2027 belegt. Das betrifft insbesondere die allgemeinen Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße und Alkohol sowie Handy am Steuer.

Auch bei Rotlichtverstößen und Cannabis am Steuer ist zwischen bestehenden Sanktionen und tatsächlich verkündeten Neuerungen zu unterscheiden. Eine Jahreszahl in einer Tabellenüberschrift ist für sich genommen kein Beleg für höhere Beträge.

Für die Einschätzung eines Vorwurfs bleibt der konkrete Sachverhalt entscheidend. Bei einem Tempoverstoß reicht etwa die Angabe der Überschreitung allein nicht aus: Auch Fahrzeugart und Tatort gehören zur passenden Einordnung.

Gelten neue Beträge schon ab Januar 2027?



Die hier dargestellten Änderungen gelten ab dem 1. März 2027. Das ergibt sich aus Artikel 5 Absatz 2 der Änderungsverordnung. Sie treten somit nicht automatisch mit dem Jahreswechsel in Kraft.

Für Meldungen über neue Bußgelder lohnt sich ein Blick auf drei Punkte: Ist die Regel bereits verkündet? Welcher Tatbestand wird geändert? Welches Inkrafttretensdatum nennt die Veröffentlichung? Ein politischer Vorschlag beantwortet diese Fragen noch nicht.

Der derzeitige Stand erlaubt außerdem keine verbindliche Aussage darüber, ob später weitere Änderungen beschlossen werden. Wer sich erst im Laufe des Jahres 2027 informiert, sollte deshalb auf das Aktualisierungsdatum einer Nachricht und die inzwischen geltende Fassung der Vorschriften achten.

Welche weiteren Neuerungen sind für Autofahrer wichtig?



Neben Sanktionen können auch andere verkehrsrechtliche Änderungen oder Fristen im kommenden Jahr wichtig werden. Solche Neuerungen bedeuten nicht automatisch, dass gleichzeitig der gesamte Bußgeldkatalog angehoben wird.

Einen gesonderten Überblick bietet unser Beitrag über weitere Änderungen für Autofahrer 2027. Die konkreten Bußgelder, Punkte und möglichen Fahrverbote lassen sich dagegen auf den jeweiligen Themenseiten nachschlagen.

Fazit: Einzelne Erhöhungen statt pauschaler Verteuerung



Für den Bußgeldkatalog 2027 steht bislang eine gezielte Anpassung einzelner Regeln und Verwarnungsgelder fest. Eine allgemeine Erhöhung der Pkw-Regelsätze ist nach dem Recherchestand vom 29. Oktober 2026 nicht beschlossen. Für die hier genannten Änderungen ist der 1. März 2027 der maßgebliche Termin.







Quellen:

1 Bundesgesetzblatt: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Januar 2026, veröffentlicht am 6. Februar 2026. Insbesondere Artikel 3 zu den Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung und Artikel 5 zum Inkrafttreten. Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026.

2 Bundesverkehrsministerium: vollständiger Verordnungstext als PDF, insbesondere Seiten 7 und 8 zu den geänderten Regelsätzen sowie Artikel 5 zum 1. März 2027. Zuletzt abgerufen am 29. Oktober 2026.

3 Gesetze im Internet: Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, insbesondere die laufenden Nummern 7.1, 97 und 238 als Grundlage für den Vergleich mit den bisherigen Regelsätzen. Zuletzt abgerufen am 29. Oktober 2026.

4 Bundesverkehrsministerium: Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, Erläuterungen zu den künftigen Verkehrsregeln und Nutzungsmöglichkeiten für Elektrokleinstfahrzeuge. Zuletzt abgerufen am 29. Oktober 2026.


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