▶ Stadt München, Bayern - Anhörung im Bußgeldverfahren

Anhörung OWI Landeshauptstadt München

Landeshauptstadt München ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel



Bußgeldstelle München
Landeshauptstadt München
- Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung -
Internet: formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue
E-Mail: bussgeldstelle.kvr@muenchen.de



    Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Landeshauptstadt München, Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung erhalten haben

    Online Anhörung formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue München

    Die Stadt München Abteilung Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
    Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle München den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt München kann auch sichergestellte Autos verwahren.

    Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle München, den tatsächlichen Fahrer in Bayern für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
    Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2022, Bußgeldkatalog Abstand 2022 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2022 oder Bußgeldkatalog Handy 2022 geahndet.
    In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
    Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue Angaben zu Ihrem Verstoß der Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung zu übermitteln?



    Anhörung im Bußgeldverfahren Landeshauptstadt München - Angaben zur Sache

    Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt München, Abteilung Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung anzuhören.
    Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle München dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
    Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle München aber keine Angaben machen müssen. Die Landeshauptstadt München gibt den Betroffenen aus Bayern die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue zu übermitteln.

    Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus München kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Landeshauptstadt München zu vermeiden.
    In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Landeshauptstadt München Abteilung Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt München antworten?

    Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Landeshauptstadt München raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
    Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit ( Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer ) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt München - Abteilung Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
    Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


    * Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide

Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt München, Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung im Bußgeldverfahren

    Wenn der Befragte als Betroffener und nicht als Zeuge bei der Anhörung im Bußgeldverfahren angehört wird, besteht Belehrungspflicht hinsichtlich des Rechts zum Schweigen.
    In der Anhörung der Stadt München muss der Betroffene laut §§ 55 Abs. 2 OWiG, 136 S. 2 StPO i.V.m. 46 Abs. 1 OWiG über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden.
    Inwieweit bei der Anhörung im Bußgeldverfahren zu belehren ist, bemisst sich nach der Stärke des Tatverdachts.

    Recht auf Anhörung der Stadt München im Bußgeldverfahren

    Der Betroffene hat ein Recht auf Anhörung im Bußgeldverfahren. Die Stadt München sendet vor Einleitung des Bußgeldverfahrens in der Regel postalisch den Anhörungsbogen zu. Unterbleibt die Anhörung, wird dadurch der Bußgeldbescheid aber nicht unwirksam.

    Anhörungsbogen der Stadt München zurückschicken oder nicht

    In der Regel beträgt die Frist zum Zurücksenden des Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren 1 Woche. Der Befragte ist gegenüber der Stadt München, Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung laut § 111 OwiG verpflichtet Angaben zur seiner Person zu machen. Angaben zur Sache können verweigert werden, denn es besteht in einer Ordnungswidrigkeit kein Zwang zur Selbstbezichtigung.
    (BVerfG NJW 1981, 1431; vgl. u.a. BGHSt 38, 214, 220 m.w.N.)

    Wenn Sie nicht der Halter der Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit sind, können Sie im Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde München (Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung) den tatsächlichen Fahrer benennen. Verpflichtet ist der Betroffene dazu aber nicht.

    Wir raten bei Zusendung der Anhörung der Stadt München anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der unterschiedlichen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (sei 09.11.2021)






Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (seit 09.11.2021)



Bußgeldkatalog 2022 Kategorie:


Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:




Kosten zu schnelles Fahren laut Bußgeldkatalog

bis 10 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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11 - 15 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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16 - 20 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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21 - 25 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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26 - 30 km/h zu schnell gefahren
laut Bußgeldkatalog


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Abstand nicht eingehalten: Kosten laut Bußgeldkatalog:


Rote Ampel überfahren
(weniger als 1 Sekunde)
laut Bußgeldkatalog: