Trotz Schnee und Glätte
Autofahrer ohne Winterreifen
- Eine situative Winterreifenpflicht gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Reifglätte.
- Maßgeblich ist nicht ein bestimmtes Datum, sondern die konkrete Straßenlage.
- Wer ohne passende Bereifung fährt, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen.
- Auch verschneite oder vereiste Scheiben sowie Schnee auf dem Dach können zu Sanktionen führen.
Winterreifen bei Schnee und Glätte vorgeschrieben
Bei Verkehrskontrollen wird derzeit vielerorts deutlich: Zahlreiche Fahrzeuge sind trotz winterlicher Straßenverhältnisse ohne Winterreifen unterwegs. Dabei ist die Rechtslage klar. Sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte auftreten, dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneter Winterbereifung gefahren werden (§ 2 Abs. 3a StVO). Entscheidend sind die konkreten Wetter- und Fahrbahnverhältnisse – nicht ein bestimmtes Datum.Wer dennoch ohne passende Bereifung fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es infolge der falschen Bereifung zu einer Behinderung oder Gefährdung, können die Sanktionen noch höher ausfallen.
Winterreifen sorgen für bessere Bodenhaftung, verkürzen den Bremsweg und erhöhen die Fahrstabilität deutlich. Wer rechtzeitig umrüstet, erhöht nicht nur die eigene Sicherheit, sondern vermeidet zugleich unnötige Sanktionen.
Schnee und Eis: Auch Sicht und Fahrzeugzustand im Fokus
Bei den Kontrollen zeigt sich zudem ein weiteres Problem: Immer wieder sind Fahrzeuge mit verschneiten oder vereisten Scheiben unterwegs. Eingeschränkte Sicht stellt jedoch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Auch Schnee auf dem Autodach kann gefährlich werden, wenn sie sich während der Fahrt lösen.Bereits eine eingeschränkte Sicht kann ab 25 Euro Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigen die Beträge deutlich an.
Vor dem Start sollte das Fahrzeug daher vollständig von Schnee und Eis befreit werden – von allen Scheiben ebenso wie vom Dach. Nur wer für freie Sicht und einen ordnungsgemäßen Zustand sorgt, ist bei winterlichen Bedingungen wirklich sicher unterwegs.
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Weitere Informationen zu Bußgeldern im Winter:
Ob fehlende Winterreifen, vereiste Scheiben oder nicht geräumte Autodächer – Verstöße gegen Verkehrsvorschriften können in der kalten Jahreszeit schnell teuer werden.
→ Mehr zu den Bußgeldern im Winter
1 § 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (zuletzt abgerufen am 20.02.2026)
2 Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) – Winterrisiken im Straßenverkehr (zuletzt abgerufen am 20.02.2026)
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