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Bis zu 2.000 Euro

Neue Wallbox-Förderung ab April 2026

Neue Wallbox-Förderung 2026
© DC Studio/Shutterstock.com – Neue Förderung bringt Wallboxen in Mehrparteienhäuser voran.
Burcu Bostan

Burcu Bostan

17.04.2026
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Ein E-Auto ist schnell gekauft – die passende Wallbox oft nicht. Vor allem in Städten fehlen an Mehrparteienhäusern noch immer elektrifizierte Stellplätze. Jetzt soll sich das ändern: Das Bundesministerium für Verkehr startet ein neues Förderprogramm über 500 Millionen Euro. Anträge sind seit dem 15. April um 10 Uhr möglich.


    Das Wichtigste in Kürze:
  • Das neue Förderprogramm unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und bezuschusst Wallboxen, Vorrüstung, Bauarbeiten und Netzanschlüsse.
  • Je nach Ausstattung sind pro Stellplatz bis zu 2.000 Euro Förderung möglich.
  • Anträge können unter anderem WEGs, Vermieter und Unternehmen stellen, wenn mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.


Förderung soll Ladepunkte in Wohnanlagen voranbringen

Mit dem neuen Programm will der Bund den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beschleunigen. Hintergrund: Millionen Stellplätze an Wohnanlagen sind bislang nicht für das Laden von Elektroautos vorbereitet. Genau hier setzt die Förderung an.

Unterstützt werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, technische Komponenten, notwendige Bauarbeiten sowie der Netzanschluss – Kostenpunkte, die bei größeren Wohnobjekten schnell erheblich ausfallen können.

So hoch fällt der Zuschuss pro Stellplatz aus

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie weit ein Stellplatz technisch ausgebaut wird. Wer zunächst nur die Grundlage für spätere Ladepunkte schafft, erhält weniger als bei einer sofortigen Komplettinstallation.
  • Bis zu 1.300 Euro für die reine Vorrüstung ohne Wallbox
  • Bis zu 1.500 Euro für einen Stellplatz mit klassischer Wallbox
  • Bis zu 2.000 Euro für Ladepunkte mit bidirektionaler Ladefunktion

Gefördert werden Ladepunkte mit bis zu 22 kW Leistung. Damit können auch leistungsstärkere Systeme berücksichtigt werden.

Diese Voraussetzungen gelten

Ganz ohne Bedingungen gibt es die Förderung nicht. Der Bund setzt auf größere Projekte statt Einzellösungen. Deshalb müssen mindestens sechs Stellplätze pro Gebäude elektrifiziert werden. Zusätzlich ist vorgeschrieben, dass mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze mit einer Vorverkabelung ausgestattet werden.

Anträge stellen können unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen sowie große Wohnungsbaugesellschaften.

Frühere Programme waren stark nachgefragt

Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Staat Wallboxen und Ladeinfrastruktur gefördert. Besonders bekannt war das Programm KfW 440, mit dem private Wallboxen bezuschusst wurden. Später folgten weitere Programme für Unternehmen und selbstgenutzte Wohnhäuser.

Vor allem die Förderung für Eigentümer mit Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox sorgte für großes Interesse: Die bereitgestellten Mittel waren bereits nach kurzer Zeit vergriffen. Das zeigt, wie hoch die Nachfrage nach finanzieller Unterstützung beim Laden zu Hause weiterhin ist.

Anträge laufen diesmal nicht über die KfW

Diesmal übernimmt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC die Organisation des Programms. Antragstellung, Kommunikation und Prüfung der Unterlagen erfolgen vollständig über das digitale Portal des Dienstleisters.










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