Fachleute diskutieren strengere Regeln
Neue Promillegrenze für Radfahrer?
Das Wichtigste in Kürze:
- Betrunken Radfahren gilt ab 1,6 Promille als Straftat. Diese Grenze steht beim Verkehrsgerichtstag in Goslar zur Debatte.
- Richterbund und Polizei halten den Grenzwert für zu hoch, da 1,6 Promille bereits zu erheblichen Ausfallerscheinungen führen können und damit das Unfallrisiko deutlich steigt.
- Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine Absenkung auf 1,1 Promille – also auf den Wert, der bereits für Autofahrer als entscheidende Grenze gilt.
- Der Verkehrsgerichtstag liefert Empfehlungen an die Politik, die zwar nicht bindend sind, aber in der Vergangenheit häufig wichtige Impulse für Gesetzesänderungen gesetzt haben.
Forderungen nach schärferen Promillegrenzen
In Niedersachsen wächst der Druck, die Regeln zum Radfahren unter Alkohol zu verschärfen. Der Niedersächsische Richterbund hält die aktuelle Schwelle für riskant: 1,6 Promille sei ein Wert, bei dem bereits erhebliche Ausfallerscheinungen auftreten können. Damit steige das Unfallrisiko auch auf zwei Rädern deutlich.Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen fordert eine Reform. Aus Sicht der Polizei ist schwer nachvollziehbar, warum die 1,6-Promille-Grenze für Radfahrer weiterhin Bestand hat. Die GdP plädiert dafür, den Grenzwert mindestens auf 1,1 Promille abzusenken – also auf den Wert, der im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer für Autofahrer eine zentrale Rolle spielt.
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Was für viele nach einer Feier wie eine „harmlose Heimfahrt“ wirkt, kann in der Praxis schnell gefährlich werden. Einen Überblick zu Regeln und möglichen Folgen finden Betroffene im Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer.
Verkehrsgerichtstag als Taktgeber
Der Verkehrsgerichtstag findet seit 1963 jährlich in Goslar statt – üblicherweise in der letzten Januarwoche. Dort kommen rund 1.500 bis 2.000 Fachleute zusammen, darunter Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte ebenso wie Sachverständige aus Fahrzeugtechnik und Verkehrswissenschaft sowie Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Medien.In mehreren Arbeitsgruppen werden aktuelle Fragen des Verkehrsrechts diskutiert und am Ende Empfehlungen formuliert, die später an die Politik übergeben werden. Eine solche Empfehlung zeigt, welche Richtung Fachleute für sinnvoll halten.
Auch wenn die Empfehlungen nicht bindend sind, haben sie in der Vergangenheit häufig spürbare Reformen angestoßen. Aus Goslar kamen unter anderem Impulse zur Gurtpflicht, zum Verbot von Handy am Steuer sowie zum „Führerschein mit 17“.
1 Gewerkschaft der Polizei – Zum Verkehrsgerichtstag 2026 (zuletzt abgerufen am 06.02.2026)
2 Deutscher Verkehrsgerichtstag – Offizielle Webseite (zuletzt abgerufen am 06.02.2026)
3 Deutscher Verkehrsgerichtstag – Beschlüsse Arbeitskreis II (64. VGT) (zuletzt abgerufen am 06.02.2026)
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