Anhörung OWI Landkreis Osterode am Harz

Anhörung OWI Landkreis Osterode am Harz


Landkreis Osterode am Harz ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel (Stand Mai 2025)
Bußgeldstelle Landkreis Osterode am Harz
Bußgeldstelle Osterode am Harz
Landkreis Osterode am Harz
- Straßenverkehrsamt -
Internet: www.landkreis-osterode.de
E-Mail: keine Angabe





Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Landkreis Osterode am Harz, Straßenverkehrsamt erhalten haben

Online Anhörung www.landkreis-osterode.de Osterode am Harz

Die Stadt Osterode am Harz Abteilung Straßenverkehrsamt bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Osterode am Harz den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Osterode am Harz kann auch sichergestellte Autos verwahren.

Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Osterode am Harz, den tatsächlichen Fahrer in Sachsen-Anhalt für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.landkreis-osterode.de Angaben zu Ihrem Verstoß der Straßenverkehrsamt zu übermitteln?



Anhörung im Bußgeldverfahren Landkreis Osterode am Harz - Angaben zur Sache

Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Osterode am Harz, Abteilung Straßenverkehrsamt anzuhören.
Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.landkreis-osterode.de innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Straßenverkehrsamt zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Osterode am Harz dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Osterode am Harz aber keine Angaben machen müssen. Der Landkreis Osterode am Harz gibt den Betroffenen aus Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.landkreis-osterode.de zu übermitteln.

Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Osterode am Harz kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Landkreis Osterode am Harz zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Landkreis Osterode am Harz Abteilung Straßenverkehrsamt zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Osterode am Harz antworten?

Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Landkreis Osterode am Harz raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Osterode am Harz - Abteilung Straßenverkehrsamt - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Osterode am Harz, Straßenverkehrsamt im Bußgeldverfahren



Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 11.05.2025)






* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):




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Punkte und Fahrverbote für zu schnelles Fahren innerorts: