Anhörung OWI Kreis Rendsburg-Eckernförde

Anhörung OWI Kreis Rendsburg-Eckernförde


Kreis Rendsburg-Eckernförde ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel (Stand Mai 2025)
Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde
Bußgeldstelle Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde -
Internet: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
E-Mail: bussgeldbehoerde@kreis-rd.de





Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde erhalten haben

Online Anhörung www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de Rendsburg

Die Stadt Rendsburg Abteilung Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Rendsburg den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Rendsburg kann auch sichergestellte Autos verwahren.

Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Rendsburg, den tatsächlichen Fahrer in Schleswig-Holstein für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde zu übermitteln?



Anhörung im Bußgeldverfahren Kreis Rendsburg-Eckernförde - Angaben zur Sache

Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Rendsburg, Abteilung Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde anzuhören.
Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Rendsburg dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Rendsburg aber keine Angaben machen müssen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt den Betroffenen aus Schleswig-Holstein die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de zu übermitteln.

Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Rendsburg kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Kreis Rendsburg-Eckernförde zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Kreis Rendsburg-Eckernförde Abteilung Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Rendsburg antworten?

Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Kreis Rendsburg-Eckernförde raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Rendsburg - Abteilung Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Rendsburg, Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde im Bußgeldverfahren



Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 16.05.2025)






* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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