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Über 18.600 Plug-in-Hybride betroffen

Großer Audi-Rückruf

Audi A8-Limousinen auf einem Parkplatz
© baona/Shutterstock.com – Audi sichert Plug-in-Hybride mit Software-Update ab
Burcu Bostan

Burcu Bostan

05.11.2025
Lesedauer wird berechnet...
Audi beordert weltweit mehr als 18.600 Plug-in-Hybride in die Werkstätten. Betroffen sind Fahrzeuge der Reihen Q7, Q8 und A8 aus dem Produktionszeitraum 22. August 2019 bis 31. Juli 2024.

Der Rückruf läuft seit Mitte Oktober und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt unter der Referenz 15663R überwacht. In Deutschland sind 5.284 Autos erfasst.


    Das Wichtigste in Kürze:
  • Weltweiter Rückruf wegen Batteriesteuerung
  • Betroffene Modelle: Audi Q7, Q8, A8 als Plug-in-Hybrid
  • Produktionszeitraum: 22.08.2019 bis 31.07.2024
  • Weltweit sind über 18.600 Fahrzuge betroffen, davon rund 5.300 in Deutschland.


Was steckt hinter dem Rückruf?

Audi nennt ein technisches Problem in der Batteriesteuerung als Ursache. Unter bestimmten Umständen kann die Regelung fehlerhaft reagieren und so eine Überhitzung einzelner Zellmodule begünstigen. Das Risiko betrifft ausschließlich Plug-in-Hybrid-Varianten der Baureihen Q7, Q8 und A8. Die Fahrzeuge werden vorsorglich in die Werkstätten gerufen, um Software und Bauteile zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren oder zu tauschen.

So läuft der Rückruf ab

Die Maßnahme wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht. Der Hersteller ist dazu verpflichtet, erkannte Sicherheitsrisiken zu beseitigen und betroffene Halter zu informieren.

In der Werkstatt wird die Batteriesteuerung diagnostiziert, ein Update eingespielt und bei festgestellten Auffälligkeiten Komponenten ersetzt. Ziel ist es, thermische Risiken zu minimieren und die Betriebssicherheit dauerhaft herzustellen.

Autotechniker überprüft SOH-Zustand der Batterie mit einem drahtlosen Scanner-Tool
Ein angeordnetes Software-Update soll Abhilfe schaffen.


Was Betroffene jetzt tun sollten

Sie sind vom Audi-Rückruf betroffen? Dann ist schnelles Handeln wichtig. Beachten Sie folgende Punkte:

  • Post vom Hersteller beachten und umgehend einen Werkstattermin vereinbaren.
  • Keine Warnsignale ignorieren wie Fehlermeldungen oder Geruchsentwicklung.
  • Nur autorisierte Betriebe aufsuchen, damit die Rückrufmaßnahme dokumentiert wird.
  • Fahrzeug vorsichtig nutzen und vorsorglich im Freien abstellen.
  • Den Ladevorgang sofort abbrechen, wenn Auffälligkeiten auftreten.

Rechtlicher Rahmen und Einordnung

Rückrufe werden laut KBA durchgeführt, wenn ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Hersteller müssen nach Produktsicherheitsrecht (§ 6 ProdSG, § 26 ProdSG) sowie nach Vorgaben der StVZO (§ 19 StVZO) Abhilfe schaffen und Halter informieren.

Der hier betroffene Rückruf läuft seit Mitte Oktober unter der Referenz 15663R. Die Maßnahme gilt als sicherheitsrelevant, da ein thermisches Ereignis in der Hochvoltbatterie gravierende Folgen haben kann.

Gut zu wissen: Prüfen Sie selbst, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist

Für den Check benötigen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Audi bietet dafür eine praktische Rückruf-Checkseite.


Bedeutung für Verbraucher und Markt

Für Halter steht die Sicherheit im Vordergrund. Der Rückruf verhindert potenzielle Schäden und stabilisiert den Werterhalt, wenn die Maßnahme vollständig dokumentiert ist. Werkstattaufenthalte sollten zügig geplant werden, um Risiken zu vermeiden.

Für den Markt zeigt der Fall, dass Software und Batteriemanagement bei Plug-in-Hybriden genau beobachtet werden. Hersteller, die Rückrufe offen kommunizieren, stärken das Vertrauen der Kunden in die Fahrzeuge und die Marke. So gab es zuletzt auch bei BMW einen Rückruf. Grund dafür war ein Starter-Defekt mit möglicher Überhitzung.









Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)

2 Rückrufaktionen beim Kraftfahrt-Bundesamt (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)

3 § 6 Produktsicherheitsgesetz (Pflichten bei unsicheren Produkten) (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)

4 § 26 Produktsicherheitsgesetz (Rückrufe und Gefahrenabwehr) (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)

5 § 19 StVZO (Technische Mängel an Fahrzeugen) (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)

6 Rückrufaktionen wegen Sicherheitsmängeln – Verbraucherrechte (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)


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