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EU beschließt neue Regeln

EU-weites Fahrverbot kommt

© Daniel Tadevosyan/Shutterstock.com – Einheitliche Sanktionen für schwere Verkehrsverstöße innerhalb der EU
Burcu Bostan

Burcu Bostan

28.11.2025
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Mit dem EU-weiten Fahrverbot plant die EU ein einheitliches Vorgehen gegen schwere Verkehrsverstöße. Damit können Sanktionen aus dem Ausland erstmals auch in Deutschland wirksam werden – relevant für Urlauber wie für Berufspendler.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schwere Verkehrsverstöße wie Alkohol- und Drogendelikte können künftig ein EU-weites Fahrverbot auslösen.
  • Die neue Regelung basiert auf der neuen EU-Richtlinie 2025/2026 und tritt ab 2028 verpflichtend in Kraft.
  • Der Ausstellerstaat des Führerscheins muss künftig über Fahrverbote aus dem EU-Ausland informiert werden.
  • Ein europaweit einheitliches Punktesystem ist nicht vorgesehen – das deutsche Punktesystem bleibt ein nationales Verwarnsystem.


Europaweites Fahrverbot: Was steckt dahinter?

Bislang galt ein Fahrverbot nur im Land des Verstoßes. Wer etwa in Italien eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung beging, durfte in Deutschland weiter fahren. Mit der neuen EU-Richtlinie 2025/2026 ändert sich das grundlegend: Ein im EU-Ausland verhängtes Fahrverbot soll künftig auch im Heimatstaat gelten.

Rechtsanwalt Kay Stolle, seit über 20 Jahren im Verkehrsrecht tätig, begrüßt diese Entwicklung: „Ein einheitliches europäisches System schafft Klarheit. Schwerwiegende Verstöße werden künftig nicht mehr durch offene Grenzen relativiert – das stärkt die Verkehrssicherheit spürbar.“

  • Die neuen Regeln gelten ausschließlich bei schweren Delikten wie Alkohol oder Drogen am Steuer, extremem Tempo oder Unfällen mit schweren Folgen.
  • Wichtig bleibt: Nur der tatsächliche Fahrer ist betroffen, nicht der Halter des Fahrzeugs.

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Künftig wird der EU-Staat, in dem der Verstoß begangen wurde, den Ausstellerstaat des Führerscheins informieren. Deutschland muss dann prüfen, ob Ausnahmefälle vorliegen – etwa Verstöße gegen Grundrechte.

Liegt ein vollstreckbares Urteil vor, spricht Deutschland ein eigenes Fahrverbot aus. Die bisherigen Übertragungsprobleme sollen damit entfallen. Nationale verkehrserzieherische Maßnahmen wie Bußgelder oder Punkte in Flensburg bleiben weiterhin bestehen.

Was bedeutet die neue Richtlinie für deutsche Fahrer?

Wer künftig im EU-Ausland ein schweres Verkehrsdelikt begeht, muss damit rechnen, dass das Fahrverbot auch in Deutschland gilt. Das betrifft insbesondere Urlaubs- und Geschäftsreisende. Für Betroffene kann ein solches Fahrverbot erhebliche berufliche und private Einschränkungen nach sich ziehen.

Der Beschluss ist Teil der neuen EU-Führerscheinrichtlinie, die auch den digitalen Führerschein vorsieht. Ab 2030 soll er in der gesamten EU gelten.





Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 28.11.2025)

2 Richtlinie (EU) 2025/2206 über die grenzüberschreitende Vollstreckung von Fahrverboten (zuletzt abgerufen am 28.11.2025)


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