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Alles Wichtige zur Probezeit-Berechnung inkl. Online-Rechner

Probezeit-Rechner für den Führerschein

Probezeit-Ende in Sekunden berechnen – schnell, einfach und rechtssicher

Veröffentlicht am 08.12.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 4 min

Probezeit-Rechner für den Führerschein


Wenn Sie schnell herausfinden möchten, wann Ihre Probezeit endet, hilft Ihnen unser Probezeit-Rechner für den Führerschein weiter. Viele Fahranfänger sind unsicher, welche Regeln in dieser Zeit gelten und wie sich Verstöße auf die Probezeit auswirken.

Nach § 2a StVG beträgt die Probezeit grundsätzlich zwei Jahre. Doch bestimmte Verkehrsverstöße können die Probezeit verlängern und ein Aufbauseminar auslösen.

Probezeit-Rechner für den Führerschein

Prüfen Sie, ob Sie (noch) in der Probezeit sind und welche probezeitrechtlichen Folgen ein Verstoß haben kann. Der Rechner liefert eine erste rechtliche Orientierung – keine verbindliche Einzelfallberatung.

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie


Führerschein-Probezeit-Rechner
Das Wichtigste in Kürze

    • Der Rechner ermittelt Ihr genaues Probezeit-Enddatum anhand des Erteilungsdatums der Fahrerlaubnis.
    • Er berücksichtigt A-Verstöße, B-Verstöße sowie Probezeitverlängerungen und liefert eine rechtlich korrekte Einschätzung nach § 2a StVG.
    • Der Rechner eignet sich ideal für Fahranfänger, die schnell Klarheit über ihre laufende Probezeit möchten.

Ihnen droht eine Probezeitverlängerung?
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Die wichtigsten Fragen zum Probezeit-Rechner:

Wann endet meine Probezeit?
Ihre Probezeit endet zwei Jahre nach der Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Die Berechnung beginnt einen Tag nach der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Prüfungsbescheinigung. Das genaue Enddatum können Sie mit dem Probezeit-Rechner sofort ermitteln.

Was führt zu einer Verlängerung der Probezeit?
Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, wenn Sie einen A-Verstoß begehen oder zwei B-Verstöße zusammenkommen. In beiden Fällen ordnet die Führerscheinstelle zusätzlich ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an.

Wie funktioniert der Probezeit-Rechner?
Der Rechner nutzt das Erteilungsdatum Ihrer Fahrerlaubnis und berücksichtigt alle Faktoren, die die Probezeit beeinflussen – darunter A-Verstöße, B-Verstöße und eine mögliche Verlängerung. So erhalten Sie sofort Ihr rechtlich korrektes Probezeit-Enddatum.


Wie funktioniert der Führerschein-Probezeit-Rechner?

Der Führerschein-Probezeit-Rechner berechnet Ihre Probezeit-Frist anhand des Ausstellungsdatums Ihrer Fahrerlaubnis. Dieses finden Sie auf der Rückseite des Führerscheins im Feld 10. Entscheidend ist der Tag, an dem die Fahrerlaubnis erstmalig erteilt wurde – unabhängig davon, ob später weitere Klassen hinzukamen.

Tragen Sie einfach das Datum ein und geben Sie an, ob Verstöße vorliegen. Der Rechner berechnet dann, wann Ihre Probezeit endet und stützt sich dabei auf die Vorgaben aus § 2a StVG und berücksichtigt A-Verstöße, B-Verstöße und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dadurch erhalten Sie eine genaue und rechtlich korrekte Berechnung Ihrer Probezeit-Frist.


Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Nach § 2a Abs. 1 StVG dauert die Probezeit grundsätzlich zwei Jahre ab dem Tag der Erteilung. In dieser Zeit gelten besondere Regeln, die dafür sorgen sollen, dass Fahranfänger sicherer am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehören strengere Sanktionen und die Einordnung von Verkehrsverstößen in A- und B-Kategorien:

    A-Verstöße sind …

    … schwerwiegende Regelverletzungen, die ein deutlich höheres Sicherheitsrisiko darstellen. Sie zeigen der Behörde, dass eine ernsthafte Gefährdung vorliegen kann und führen deshalb bereits beim ersten Mal zu Maßnahmen wie Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

    B-Verstöße sind …

    … weniger schwerwiegende Regelmissachtungen, die für sich genommen oft kein unmittelbares Risiko darstellen. Sie wirken sich erst aus, wenn mehrere dieser Verstöße zusammenkommen und damit auf wiederholte Nachlässigkeiten schließen lassen.

Kommt es zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Verlängerung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde die Teilnahme schriftlich anordnet – nicht erst mit dem Seminarbesuch.


Was bedeutet das für Sie?
  • Solange das Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht wird, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Nach dem Seminar kann bei weiteren Verkehrsverstößen eine kostenpflichtige Verwarnung folgen.
  • Ein erneuter A-Verstoß nach der Verlängerung führt nicht zu einer weiteren Verlängerung, aber zu strengeren Maßnahmen der Behörde.


Regelungen zur Probezeit-Dauer im Überblick


Ausgangslage Gesetzliche Grundlage Dauer
Probezeit § 2a Abs. 1 StVG 2 Jahre
Ein A-Verstoß § 2a Abs. 2a StVG Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre
Zwei B-Verstöße § 2a Abs. 2a StVG Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre



Probezeit berechnen: Wie bestimme ich das genaue Enddatum?

Die Probezeit startet an dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis offiziell vergeben wird. In der Regel geschieht das, wenn der Führerschein ausgehändigt wird.

Es kann aber auch vorkommen, dass der Führerschein noch nicht gedruckt ist oder einzelne Klassen zeitlich versetzt bestanden wurden. In solchen Fällen erhalten Fahranfänger eine befristete Prüfungsbescheinigung. Nach § 22 Abs. 4 FeV gilt auch sie als Erteilung der Fahrerlaubnis.

Auch wenn die Aushändigung den Start markiert, wird dieser Tag bei der eigentlichen Fristberechnung nicht mitgerechnet. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 31 Abs. 1 VwVfG in Verbindung mit § 187 Abs. 1 BGB.

Dort ist geregelt, dass eine Frist erst am Tag nach dem auslösenden Ereignis beginnt.In der Praxis bedeutet das: Die Probezeit läuft rechnerisch erst ab dem Folgetag.

Für das Ende der Probezeit ist § 188 Abs. 2 BGB maßgeblich. Eine in Jahren berechnete Frist endet demnach immer an dem Tag, der die gleiche Zahl trägt wie der Tag vor dem Beginn der Frist.

Praktisch bedeutet das: Wer die Fahrerlaubnis am 12. April erhält, startet rechnerisch am 13. April in die Probezeit und verlässt sie wieder am 12. April zwei Jahre später.

    Eine Beispiel-Berechnung:

  • Ersterteilung: 12. April 2025
  • Ende der Probezeit ohne Verstoß: 12. April 2027
  • Ende der Probezeit mit A-Verstoß: 12.April 2029

Bis zum 11. April 2027 um 23:59:59 Uhr gilt die Probezeit vollständig. Jede schwerwiegende Regelverletzung bis zu diesem Zeitpunkt zählt also noch in die Probezeit hinein und hätte entsprechende Konsequenzen – etwa die Verlängerung auf vier Jahre.


Welche Verstöße verlängern die Probezeit?

Verstöße, die eine Verlängerung der Probezeit auslösen, sind in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert. Entscheidend ist die Einordnung des Delikts als A-Verstoß (schwerwiegend) oder B-Verstoß (weniger schwerwiegend).

Sobald ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen, ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar an. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.


Was passiert bei einem A-Verstoß während der Probezeit?

Ein A-Verstoß führt gemäß § 2a Abs. 2 StVG automatisch zu einem verpflichtenden Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre. Im folgenden stellen wir Ihnen die häufigsten A-Verstöße übersichtlich vor:


Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars wird die Fahrerlaubnis regulär weitergeführt, jedoch mit dem Hinweis, dass die betroffene Person bei einem weiteren A-Verstoß besonders im Fokus der Behörde steht.

Ein weiterer schwerer Verkehrsverstoß führt häufig zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.


Was passiert bei einem B-Verstoß während der Probezeit?

Ein einzelner B-Verstoß bleibt ohne direkte Probezeitfolgen – zeigt aber, dass gewisse Sorgfaltspflichten nicht eingehalten wurden. Ab zwei B-Verstößen drohen behördlichen Maßnahmen.

Konkret bedeutet das: Zwei B-Verstöße werden rechtlich wie ein einzelner A-Verstoß behandelt und lösen daher ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre aus. Folgende Ordnungswidrigkeiten gelten als B-Verstoß:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Abgenutzte Reifen
  • Mangelnde oder mangelhafte Ladungssicherung
  • Fehlerhafte Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
  • Mitnahme von Kindern ohne vorgeschriebenen Kindersitz
  • Kennzeichenmissbrauch (z.B. verdecktes Autokennzeichen)
  • Nichtmitführen von Fahrzeugdokumenten

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars wird die Fahrerlaubnis regulär weitergeführt, jedoch mit dem Hinweis, dass die betroffene Person bei einem weiteren A-Verstoß besonders im Fokus der Behörde steht. Ein weiterer schwerer Verkehrsverstoß führt häufig zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.


Die häufigsten A- und B-Verstöße und Ihre Folgen auf die Probezeit


Vergehen Einstufung Folgen auf Probezeit
Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h) A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Rotlichtverstoß A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Abstandsverstoß A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Handy am Steuer A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Alkohol am Steuer A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Cannabis am Steuer A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Fahrerflucht A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Vorfahrt missachtet mit Gefährdung A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
Überfahren eines Stoppschilds mit Gefährdung A Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
HU (TÜV) abgelaufen B Erst bei zwei Verstößen relevant
Abgenutzte Reifen B Erst bei zwei Verstößen relevant
Unzureichende Ladungssicherung B Erst bei zwei Verstößen relevant
Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz B Erst bei zwei Verstößen relevant
Kennzeichenmissbrauch B Erst bei zwei Verstößen relevant
Nichtmitführen von Fahrzeugdokumenten B Erst bei zwei Verstößen relevant



Was tun, wenn eine Probezeitverlängerung droht?

Steht eine Verlängerung der Probezeit im Raum, sollten Sie den Bußgeldbescheid der Behörde nicht einfach hinnehmen. Gerade bei einem A-Verstoß oder mehrfachen B-Verstößen lohnt es sich, den Fall frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beurteilen, ob der Vorwurf überhaupt berechtigt ist, ob Mess- oder Formfehler vorliegen und ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder gegen die Anordnung des Aufbauseminars lohnt.

Zudem hilft anwaltliche Unterstützung dabei, Fristen einzuhalten und keine wichtigen Schritte zu versäumen. Das ist besonders wichtig, weil eine Probezeitverlängerung nicht nur zusätzliche zwei Jahre bedeutet, sondern oft auch weitere Kosten, strengere Überwachung und mögliche Konsequenzen bei erneuten Verstößen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie reagieren sollten, ist eine kostenlose Ersteinschätzung sinnvoll. So erfahren Sie schnell, welche Chancen Ihr Fall hat und welche Schritte als Nächstes empfehlenswert sind.





Fazit

Mit dem Führerschein-Probezeit-Rechner können Sie schnell und einfach das Ende Ihrer Probezeit berechnen. Nur einige wenige Angaben – mehr braucht es nicht, um herauszufinden, wie lange Ihre Probezeit läuft.

Gleichzeitig zeigt der Blick auf die rechtlichen Grundlagen: Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße können die Probezeit um zwei Jahre verlängern und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar verpflichtend machen.

Wer die eigene Probezeit kennt und die möglichen Konsequenzen von Verkehrsverstößen einschätzen kann, vermeidet unangenehme Überraschungen.

Falls Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt oder eine Verlängerung angekündigt wurde, sollten Sie den Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Eine rechtliche Einschätzung zeigt schnell, ob der Vorwurf berechtigt ist und welche Optionen Sie haben.

Mit dem Probezeit-Rechner und dem richtigen Hintergrundwissen sind Sie bestens gerüstet, um sicher durch die Probezeit zu kommen.

Häufig gestellte Fragen rund um den Probezeit-Rechner

Die Probezeit dauert grundsätzlich zwei Jahre ab dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Sie beginnt einen Tag nach der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Prüfungsbescheinigung.

Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, wenn ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden. Zusätzlich ordnet die Führerscheinstelle ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an.

Der Rechner nutzt das Datum der Ersterteilung (Feld 10 im Führerschein) und berücksichtigt automatisch Verstöße, die eine Verlängerung auslösen. Die Fristberechnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben aus § 2a StVG, § 31 VwVfG, § 187 BGB und § 188 BGB.

Ja, aber nur ab 21 km/h zu schnell. Erst dann wird der Verstoß als A-Verstoß gewertet und kann eine Probezeitverlängerung auslösen. Geringere Überschreitungen sind kein A-Verstoß, können aber Punkte in Flensburg oder ein Bußgeld zur Folge haben.

Wenn das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert wird, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Behörde setzt hierfür klare Fristen. Ohne Seminar wird die Fahrerlaubnis eingezogen – unabhängig davon, wie lange die Probezeit bereits lief.



1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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