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Strafe berechnen mit Abstandsrechner: schnell, einfach & kostenlos

Abstandsrechner – Welche Strafen drohen bei einem Abstandsverstoß?

Strafen für Abstandsverstoß mit nur wenigen Klicks berechnen

Veröffentlicht am 02.07.2025 von | geändert am 30.12.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 4 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie

Mit unserem Abstandsrechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, welche Sanktion laut Bußgeldkatalog 2026 bei einem Abstandsverstoß auf Sie zukommt. Einfach Geschwindigkeit und tatsächlichen Abstand eingeben – der Rechner zeigt Ihnen sofort, in welcher Höhe Sanktionen drohen und ob sich ein Einspruch lohnt. Die Berechnungsgrundlage ist die aktuelle Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).

Abstandsverstoß-Rechner

Geben Sie die benötigten Daten ein, um ein mögliches Bußgeld zu berechnen.


Abstandsrechner:
Das Wichtigste in Kürze

    • Berücksichtigt werden Angaben wie Tempo und tatsächlicher Abstand.
    • Sie erhalten eine direkte Einschätzung zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
    • Auch ein möglicher Einspruch wird geprüft – kostenlos und unverbindlich.

Von einem Ampelblitzer geblitzt worden? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

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Die wichtigsten Fragen zum Abstandsrechner

Wie berechnet man den Abstand?
Außerorts gilt die Faustformel: Teilen Sie das Tempo in km/h durch zwei. Das Ergebnis ist der Mindestabstand in Metern. Bei 120 km/h sind das 60 Meter. Alternativ können Sie sich auch an der Zwei-Sekunden-Regel orientieren: Wählen Sie einen festen Punkt am Straßenrand und zählen Sie die Sekunden, die zwischen dem Vordermann und Ihnen vergehen. Innerorts reicht ein Abstand von einer Sekunde meist aus.

Wie funktioniert der Abstandsrechner?
Der Abstandsrechner ermittelt auf Basis des gefahrenen Tempos und dem tatsächlichen Abstand, ob der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten wurde und zeigt samt möglicher Sanktionen an, ob ein Abstandsvergehen vorliegt.

Für welche Verkehrssituationen ist der Abstandsrechner geeignet?
Der Abstandsrechner eignet sich für alle gängigen Verkehrssituationen: innerorts bei niedrigen Tempos, außerorts auf Landstraßen sowie Fahrten auf der Autobahn.


Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:

Profile

Kay Stolle

Fachanwalt aus Düsseldorf


Als erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht begleite ich seit vielen Jahren Mandanten bei Abstandsverstößen. Oft ergeben sich bei der Abstandsmessung oder im Bußgeldbescheid Fehler, die eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen. Mit meiner kostenlosen Erstberatung zeige ich Ihnen Ihre Chancen auf einen Einspruch. – Kay Stolle, Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht


Bußgeldkatalog Abstand: Das gilt bei zu geringem Sicherheitsabstand

Der Bußgeldkatalog Abstand legt genau fest, welche Sanktionen Autofahrern drohen, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird. Es gilt: Je höher das Tempo und je geringer der Abstand, desto härter die Konsequenzen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einfachen Abstandsvergehen und solchen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung.

Auch der Fahrzeugtyp spielt eine wesentliche Rolle bei der Ahndung von Abstandsvergehen. Für Lkw-Fahrer gelten strengere Abstandsregeln als für Pkw. Der Grund: Lkw haben einen deutlich längeren Bremsweg und ein höheres Gefahrenpotenzial bei Auffahrunfällen. Die Konsequenzen für zu wenig Abstand reichen von Bußgeldern ab 75 Euro über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Wer genau wissen möchte, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, kann das mit wenigen Klicks über den Bußgeldrechner Abstand herausfinden.

Unser Expertentipp

Wird Ihnen ein Abstandsverstoß vorgeworfen, lohnt es sich, die Messung prüfen zu lassen. Nicht jede Messung ist rechtssicher. Eine anwaltliche Überprüfung kann sich auszahlen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?

Die Straßenverkehrsordnung (§ 4 StVO) schreibt vor, dass der Abstand zum vorausfahrenden Auto so groß sein muss, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst. Eine konkrete Angabe zur Mindestentfernung in Metern enthält der Gesetzestext jedoch nicht.

Berechnung Sicherheitsabstand: Welche Regeln gibt es für den Abstand nach vorne?

Außerorts empfiehlt sich zur Abstandsberechnung die Faustformel: halber Tacho. Demnach ist der halbe Tacho in Metern der benötigte Sicherheitsabstand. Fahren Sie zum Beispiel 100 km/h, sollten Sie mindestens 50 Meter Abstand halten. Ein Tipp: Die Leitpfosten am Straßenrand helfen beim Einschätzen – die stehen meist genau 50 Meter auseinander.

Zwei-Sekunden-Regel

Alternativ können Sie außerorts auch die Zwei-Sekunden-Regel nutzen. Suchen Sie sich einfach einen festen Punkt am Fahrbahnrand und beginnen Sie zu zählen, sobald das vordere Fahrzeug diesen passiert. Erreichen Sie dieselbe Stelle frühestens nach zwei Sekunden, ist der Abstand ausreichend.

Gut zu wissen: Innerorts genügt eine Sekunde Abstand
Innerorts sollten Sie erst eine Sekunde nach dem Vordermann an einem festen Punkt vorbeifahren. Bei einem Tempo von 50 km/h sind das etwa 15 Meter, bei 30 km/h etwa 8,5, Meter.

Abstand nicht eingehalten: Diese Strafen drohen Pkw-Fahrern

Sie haben den Abstand nicht eingehalten und fragen sich, welche Strafe droht? Das hängt von zwei Faktoren ab: dem Abstand zum vorderen Auto und dem gefahrenen Tempo. Der Bußgeldkatalog Abstand unterscheidet dabei drei Geschwindigkeitsbereiche. Innerhalb jeder Kategorie wird der Abstand als Bruchteil des halben Tachowerts bewertet – beginnend bei weniger als 5/10 bis hin zu weniger als 1/10. Nachfolgend finden Sie die Sanktionen im Detail:

Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit zwischen 80 km/h und 99 km/h



Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit zwischen 100 km/h und 129 km/h



Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit mehr als 130 km/h




Bußgeldkatalog Lkw-Abstand: Das gilt auf der Autobahn

Für Lkw-Fahrer gelten beim Thema Sicherheitsabstand besonders strenge Vorgaben. Aufgrund ihres Gewichts und ihrer längeren Bremswege stellen Lkws bei Abstandsunterschreitungen ein erhöhtes Risiko für schwere Unfälle dar. Entsprechend hart sanktioniert der Bußgeldkatalog Lkw-Abstand, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.

Nach § 4 Abs. 3 StVO gilt für Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen folgende Regel: Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h müssen mindestens 50 Meter Abstand eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, begeht ein Abstandsvergehen, der wie folgt geahndet werden kann:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch einlegen?
LKW/Bus über 3,5 t: Mindestabstand von 50 m auf der Autobahn bei über 50 km/h nicht eingehalten 80 EUR 1 / gratis prüfen
LKW/Bus über 3,5 t: Mindestabstand von 50 m auf der Autobahn bei über 50 km/h nicht eingehalten 120 EUR 1 / gratis prüfen


Abstandsmessung: verschiedene Messmethoden im Einsatz

In Deutschland kommen verschiedene Techniken für die Abstandsmessung zum Einsatz – meist auf Autobahnen, Landesstraßen und Schnellstraßen, wo hohe Geschwindigkeiten herrschen und eine Abstandsunterschreitung besonders gefährlich ist.

1. Videoabstandsmessung Die gängigste Methode ist die sogenannte Brückenabstandsmessung. Dabei werden Fahrzeuge mit Kameras von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Gleichzeitig erfassen Sensoren oder Messlinien auf der Fahrbahn die Geschwindigkeit. Aus diesen Werten wird der Abstand zum Vordermann ermittelt.

2. ProViDa (Proof Video Data System) Bei dieser mobilen Methode folgen Polizeifahrzeuge mit eingebauter Kamera dem auffälligen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit und der Abstand werden dabei direkt aufgezeichnet. ProViDa kommt meist bei gezielten Kontrollen zum Einsatz.

3. LIDAR und Radar Einige neuere Systeme arbeiten mit Laser- oder Radartechnik. Sie messen kontinuierlich den Abstand und die Geschwindigkeit und können in Polizeifahrzeugen verbaut oder als stationäre Messanlagen genutzt werden.

Was müssen Behörden bei der Ahndung von Abstandsverstößen beachten?

Bußgeldstellen dürfen nur dann aktiv werden, wenn:
  • die Messung mit einem geeichten und ordnungsgemäß verwendeten Gerät erfolgte,
  • die Messung korrekt durchgeführt wurde (z. B. keine verdeckten Sichtlinien),
  • die gefahrene Geschwindigkeit bekannt ist (für die Berechnung des nötigen Sicherheitsabstands)
  • und das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann.

Unser Expertentipp

Abstand angeblich nicht angehalten? Sie haben das Recht, Einsicht in die Messdaten und das Messprotokoll zu verlangen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Über unsere kostenlose Erstberatung erhalten Sie eine realistische Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.
Gut zu wissen: Auch Geschwindigkeitsverstöße werden erfasst
Bei Abstandskontrollen wird häufig auch die Geschwindigkeit gemessen. Wird dabei festgestellt, dass zu dicht und zu schnell gefahren wurde, liegt eine sogenannte Tateinheit vor. Das bedeutet: Es wird nur ein Bußgeld verhängt – und zwar für den schwerwiegenderen Verstoß.

→ Tipp: Sie fragen sich, welche Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner.

Abstand bei schlechter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen

Ob mit Pkw oder Lkw: Bei schlechter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen gilt das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 StVO. Konkret bedeutet das: Abstand vergrößern, Tempo reduzieren und so fahren, dass Sie jederzeit innerhalb der einsehbaren Strecke sicher anhalten können.

Gut zu wissen: Unfall bei schlechtem Wetter kann Versicherungsschutz kürzen
Wer bei Schnee, Regen, Nebel und Co. auffährt, verliert im schlimmsten Fall auch den Versicherungsschutz. Die Kfz-Versicherung kann sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen und die Leistungen kürzen.



Mehr als nur ein Abstandsverstoß: Drängeln kann eine strafbare Nötigung sein

Wer durch dichtes Auffahren, Lichthupe oder aggressives Fahrverhalten versucht, andere Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn zu drängen, begeht nicht nur ein Abstandsvergehen, sondern kann sich laut § 240 Strafgesetzbuch (StGB) auch strafbar machen – nämlich wegen Nötigung im Straßenverkehr. Zu den üblichen Sanktionen aus dem Verkehrsrecht (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis) kann bei strafrechtlich relevanter Nötigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.

Der seitliche Abstandsverstoß: Auch hier drohen Bußgeld und Co.

Nicht nur nach vorne, auch zur Seite hin schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbindliche Abstände vor. Wer den Seitenabstand beim Überholen oder Vorbeifahren nicht einhält, begeht einen Verkehrsverstoß und muss mit mindestens 30 Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt. Bei einem Unfall infolge zu geringen Seitenabstands drohen 100 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt.

Was bedeutet das für Sie?
  • Überholen Sie Radfahrer, Fußgänger und E-Scooter mit mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.
  • Fahren Sie mit erhöhter Vorsicht an Schulkindern oder Senioren vorbei.
  • Nutzen Sie bei Gegenverkehr lieber eine spätere Überholmöglichkeit.

Angeblich Abstand nicht eingehalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen. In den folgenden Fällen bestehen gute Chancen, erfolgreich gegen die Sanktionen vorzugehen:

Technische Fehler des Gerätes
Auslöserfehler
Unscharfe Blitzerfotos
Störungen durch Reflexionen
Formelle Mängel im Bußgeldbescheid
Fehlerhafte Angaben
Fehlende Begründung
Verspätete Zustellung & Verjährung
Rechtliche Argumente gegen Strafe
Unverhältnismäßige Sanktionen
Strafe für den Betroffenen unzumutbar

Fazit

Ein zu geringer Abstand kann im Straßenverkehr nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Der Bußgeldkatalog 2026 sieht je nach Tempo und Abstand empfindliche Strafen vor, die von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten reichen. Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen möchte, kann den Abstandsrechner nutzen: Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine realistische Einschätzung zu den drohenden Sanktionen und Ihren Einspruchsmöglichkeiten. Denn: Nicht jede Messung ist korrekt. Prüfen Sie deshalb, ob sich ein Einspruch lohnt. Unsere kostenlose Erstberatung kann Klarheit bringen.



FAQ’s rund um den Abstandsrechner:

Bei einem Tempo von 50 km/h (innerorts) sollte der Abstand mindestens 15 Meter betragen – das entspricht etwa drei Fahrzeuglängen. Fahren Sie außerorts mit 100 km/h, empfiehlt sich ein Abstand von mindestens 50 Metern.

Die Kosten für ein Abstandsvergehen richten sich nach dem gefahrenen Tempo und dem tatsächlichen Abstand. Je höher das Tempo und je geringer der Abstand, desto strenger fallen die Sanktionen aus. Einen schnellen Überblick über die jeweiligen Sanktionen bieten unsere Bußgeldtabellen.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass jederzeit hinter diesem gehalten werden kann (§ 4 Abs. 1 StVO). Bei hohem Tempo, z. B. auf der Autobahn, bedeutet das einen deutlich größeren Abstand als im Stadtverkehr.

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn Sie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhalten.

  • Nach § 4 Abs. 1 StVo muss der Abstand so bemessen sein, dass bei plötzlichen Bremsen sicher angehalten werden kann.
  • Kurzzeitige Unterschreitungen, etwa beim Überholen, gelten normalerweise nicht als Verstoß. Der Abstand muss so gewählt sein, dass ein Auffahrunfall vermieden wird.
  • Die Sanktionen richten sich nach dem Ausmaß der Unterschreitung und dem gefahrenen Tempo.
  • Es wird unterschieden, ob der Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich (etwa durch Drängeln) begangen wurde. Bewusste Abstandsvergehen können mit einer Geldstrafe, einem Führerscheinentzug oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Bei 100 km/h gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Meter zum nächsten Fahrzeug. Das entspricht der Faustformel: halber Tacho. Teilen Sie einfach die gefahrene Geschwindigkeit in km/h durch zwei. Das Ergebnis ist Ihr Mindestabstand.


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1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

Erfahrungen & Bewertungen zu derbussgeldkatalog.de

Abstand nicht eingehalten:




Außerorts zu schnell:





Bußgeldstellen im Überblick:


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