Mit unserem Abstandsrechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, welche Sanktion laut Bußgeldkatalog 2026 bei einem Abstandsverstoß auf Sie zukommt. Einfach Geschwindigkeit und tatsächlichen Abstand eingeben – der Rechner zeigt Ihnen sofort, in welcher Höhe Sanktionen drohen und ob sich ein Einspruch lohnt. Die Berechnungsgrundlage ist die aktuelle Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Abstandsverstoß-Rechner
Geben Sie die benötigten Daten ein, um ein mögliches Bußgeld zu berechnen.
Abstandsrechner:
Das Wichtigste in Kürze
- Berücksichtigt werden Angaben wie Tempo und tatsächlicher Abstand.
- Sie erhalten eine direkte Einschätzung zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
- Auch ein möglicher Einspruch wird geprüft – kostenlos und unverbindlich.
Von einem Ampelblitzer geblitzt worden? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
- Bußgeldkatalog Abstand: Das gilt bei zu geringem Sicherheitsabstand
- Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?
- Abstand nicht eingehalten: Diese Strafen drohen
- Bußgeldkatalog Lkw-Abstand: Das gilt auf der Autobahn
- Abstandsmessung: verschiedene Messmethoden im Einsatz
- Wie viel Abstand bei schlechter Sicht?
- Drängeln kann eine strafbare Nötigung sein
- Der seitliche Abstandsverstoß: Auch hier drohen Bußgeld und Co.
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Fazit
- FAQ
Die wichtigsten Fragen zum Abstandsrechner
Wie funktioniert der Abstandsrechner?
Für welche Verkehrssituationen ist der Abstandsrechner geeignet?
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Bußgeldkatalog Abstand: Das gilt bei zu geringem Sicherheitsabstand
Der Bußgeldkatalog Abstand legt genau fest, welche Sanktionen Autofahrern drohen, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird. Es gilt: Je höher das Tempo und je geringer der Abstand, desto härter die Konsequenzen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einfachen Abstandsvergehen und solchen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung.Auch der Fahrzeugtyp spielt eine wesentliche Rolle bei der Ahndung von Abstandsvergehen. Für Lkw-Fahrer gelten strengere Abstandsregeln als für Pkw. Der Grund: Lkw haben einen deutlich längeren Bremsweg und ein höheres Gefahrenpotenzial bei Auffahrunfällen. Die Konsequenzen für zu wenig Abstand reichen von Bußgeldern ab 75 Euro über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Wer genau wissen möchte, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, kann das mit wenigen Klicks über den Bußgeldrechner Abstand herausfinden.
Unser Expertentipp
Wird Ihnen ein Abstandsverstoß vorgeworfen, lohnt es sich, die Messung prüfen zu lassen. Nicht jede Messung ist rechtssicher. Eine anwaltliche Überprüfung kann sich auszahlen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?
Die Straßenverkehrsordnung (§ 4 StVO) schreibt vor, dass der Abstand zum vorausfahrenden Auto so groß sein muss, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst. Eine konkrete Angabe zur Mindestentfernung in Metern enthält der Gesetzestext jedoch nicht.Berechnung Sicherheitsabstand: Welche Regeln gibt es für den Abstand nach vorne?
Außerorts empfiehlt sich zur Abstandsberechnung die Faustformel: halber Tacho. Demnach ist der halbe Tacho in Metern der benötigte Sicherheitsabstand. Fahren Sie zum Beispiel 100 km/h, sollten Sie mindestens 50 Meter Abstand halten. Ein Tipp: Die Leitpfosten am Straßenrand helfen beim Einschätzen – die stehen meist genau 50 Meter auseinander.Zwei-Sekunden-Regel
Alternativ können Sie außerorts auch die Zwei-Sekunden-Regel nutzen. Suchen Sie sich einfach einen festen Punkt am Fahrbahnrand und beginnen Sie zu zählen, sobald das vordere Fahrzeug diesen passiert. Erreichen Sie dieselbe Stelle frühestens nach zwei Sekunden, ist der Abstand ausreichend.Abstand nicht eingehalten: Diese Strafen drohen Pkw-Fahrern
Sie haben den Abstand nicht eingehalten und fragen sich, welche Strafe droht? Das hängt von zwei Faktoren ab: dem Abstand zum vorderen Auto und dem gefahrenen Tempo. Der Bußgeldkatalog Abstand unterscheidet dabei drei Geschwindigkeitsbereiche. Innerhalb jeder Kategorie wird der Abstand als Bruchteil des halben Tachowerts bewertet – beginnend bei weniger als 5/10 bis hin zu weniger als 1/10. Nachfolgend finden Sie die Sanktionen im Detail:Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit zwischen 80 km/h und 99 km/h
Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit zwischen 100 km/h und 129 km/h
Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit mehr als 130 km/h
Bußgeldkatalog Lkw-Abstand: Das gilt auf der Autobahn
Für Lkw-Fahrer gelten beim Thema Sicherheitsabstand besonders strenge Vorgaben. Aufgrund ihres Gewichts und ihrer längeren Bremswege stellen Lkws bei Abstandsunterschreitungen ein erhöhtes Risiko für schwere Unfälle dar. Entsprechend hart sanktioniert der Bußgeldkatalog Lkw-Abstand, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.Nach § 4 Abs. 3 StVO gilt für Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen folgende Regel: Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h müssen mindestens 50 Meter Abstand eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, begeht ein Abstandsvergehen, der wie folgt geahndet werden kann:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
|---|---|---|---|---|
| LKW/Bus über 3,5 t: Mindestabstand von 50 m auf der Autobahn bei über 50 km/h nicht eingehalten | 80 EUR | 1 | / | gratis prüfen |
| LKW/Bus über 3,5 t: Mindestabstand von 50 m auf der Autobahn bei über 50 km/h nicht eingehalten | 120 EUR | 1 | / | gratis prüfen |
Abstandsmessung: verschiedene Messmethoden im Einsatz
In Deutschland kommen verschiedene Techniken für die Abstandsmessung zum Einsatz – meist auf Autobahnen, Landesstraßen und Schnellstraßen, wo hohe Geschwindigkeiten herrschen und eine Abstandsunterschreitung besonders gefährlich ist.1. Videoabstandsmessung Die gängigste Methode ist die sogenannte Brückenabstandsmessung. Dabei werden Fahrzeuge mit Kameras von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Gleichzeitig erfassen Sensoren oder Messlinien auf der Fahrbahn die Geschwindigkeit. Aus diesen Werten wird der Abstand zum Vordermann ermittelt.
2. ProViDa (Proof Video Data System) Bei dieser mobilen Methode folgen Polizeifahrzeuge mit eingebauter Kamera dem auffälligen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit und der Abstand werden dabei direkt aufgezeichnet. ProViDa kommt meist bei gezielten Kontrollen zum Einsatz.
3. LIDAR und Radar Einige neuere Systeme arbeiten mit Laser- oder Radartechnik. Sie messen kontinuierlich den Abstand und die Geschwindigkeit und können in Polizeifahrzeugen verbaut oder als stationäre Messanlagen genutzt werden.
Was müssen Behörden bei der Ahndung von Abstandsverstößen beachten?
Bußgeldstellen dürfen nur dann aktiv werden, wenn:- die Messung mit einem geeichten und ordnungsgemäß verwendeten Gerät erfolgte,
- die Messung korrekt durchgeführt wurde (z. B. keine verdeckten Sichtlinien),
- die gefahrene Geschwindigkeit bekannt ist (für die Berechnung des nötigen Sicherheitsabstands)
- und das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann.
Unser Expertentipp
Abstand angeblich nicht angehalten? Sie haben das Recht, Einsicht in die Messdaten und das Messprotokoll zu verlangen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Über unsere kostenlose Erstberatung erhalten Sie eine realistische Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.→ Tipp: Sie fragen sich, welche Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner.
Abstand bei schlechter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen
Ob mit Pkw oder Lkw: Bei schlechter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen gilt das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 StVO. Konkret bedeutet das: Abstand vergrößern, Tempo reduzieren und so fahren, dass Sie jederzeit innerhalb der einsehbaren Strecke sicher anhalten können.Mehr als nur ein Abstandsverstoß: Drängeln kann eine strafbare Nötigung sein
Wer durch dichtes Auffahren, Lichthupe oder aggressives Fahrverhalten versucht, andere Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn zu drängen, begeht nicht nur ein Abstandsvergehen, sondern kann sich laut § 240 Strafgesetzbuch (StGB) auch strafbar machen – nämlich wegen Nötigung im Straßenverkehr. Zu den üblichen Sanktionen aus dem Verkehrsrecht (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis) kann bei strafrechtlich relevanter Nötigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.Der seitliche Abstandsverstoß: Auch hier drohen Bußgeld und Co.
Nicht nur nach vorne, auch zur Seite hin schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbindliche Abstände vor. Wer den Seitenabstand beim Überholen oder Vorbeifahren nicht einhält, begeht einen Verkehrsverstoß und muss mit mindestens 30 Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt. Bei einem Unfall infolge zu geringen Seitenabstands drohen 100 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt.Angeblich Abstand nicht eingehalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen. In den folgenden Fällen bestehen gute Chancen, erfolgreich gegen die Sanktionen vorzugehen:✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Fazit
Ein zu geringer Abstand kann im Straßenverkehr nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Der Bußgeldkatalog 2026 sieht je nach Tempo und Abstand empfindliche Strafen vor, die von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten reichen. Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen möchte, kann den Abstandsrechner nutzen: Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine realistische Einschätzung zu den drohenden Sanktionen und Ihren Einspruchsmöglichkeiten. Denn: Nicht jede Messung ist korrekt. Prüfen Sie deshalb, ob sich ein Einspruch lohnt. Unsere kostenlose Erstberatung kann Klarheit bringen.FAQ’s rund um den Abstandsrechner:
Bei einem Tempo von 50 km/h (innerorts) sollte der Abstand mindestens 15 Meter betragen – das entspricht etwa drei Fahrzeuglängen. Fahren Sie außerorts mit 100 km/h, empfiehlt sich ein Abstand von mindestens 50 Metern.
Die Kosten für ein Abstandsvergehen richten sich nach dem gefahrenen Tempo und dem tatsächlichen Abstand. Je höher das Tempo und je geringer der Abstand, desto strenger fallen die Sanktionen aus. Einen schnellen Überblick über die jeweiligen Sanktionen bieten unsere Bußgeldtabellen.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass jederzeit hinter diesem gehalten werden kann (§ 4 Abs. 1 StVO). Bei hohem Tempo, z. B. auf der Autobahn, bedeutet das einen deutlich größeren Abstand als im Stadtverkehr.
Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn Sie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhalten.
- Nach § 4 Abs. 1 StVo muss der Abstand so bemessen sein, dass bei plötzlichen Bremsen sicher angehalten werden kann.
- Kurzzeitige Unterschreitungen, etwa beim Überholen, gelten normalerweise nicht als Verstoß. Der Abstand muss so gewählt sein, dass ein Auffahrunfall vermieden wird.
- Die Sanktionen richten sich nach dem Ausmaß der Unterschreitung und dem gefahrenen Tempo.
- Es wird unterschieden, ob der Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich (etwa durch Drängeln) begangen wurde. Bewusste Abstandsvergehen können mit einer Geldstrafe, einem Führerscheinentzug oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Bei 100 km/h gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Meter zum nächsten Fahrzeug. Das entspricht der Faustformel: halber Tacho. Teilen Sie einfach die gefahrene Geschwindigkeit in km/h durch zwei. Das Ergebnis ist Ihr Mindestabstand.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Gesamtdokument, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Regelfahrverbote, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Abstand, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 3 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Geschwindigkeit; Sichtfahrgebot, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Tatbestandskatalog Verkehrsordnungswidrigkeiten (Abstandsverstöße u. a.), https://www.kba.de/DE/VerkehrTeilnehmer/Ordnungswidrigkeiten/Tatbestandskatalog/tatbestandskatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
- § 240 Strafgesetzbuch (StGB) – Nötigung (Drängeln im Straßenverkehr), https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 52 Strafgesetzbuch (StGB) – Tateinheit, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__52.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
