
Bußgeldstelle Goldbach
Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung
- Geschäftsstelle -
Internet: www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110
E-Mail: info@zvau.de
Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung
- Geschäftsstelle -
Internet: www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110
E-Mail: info@zvau.de
Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung, Geschäftsstelle erhalten haben
Online Anhörung www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110 Goldbach
Die Stadt Goldbach Abteilung Geschäftsstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Goldbach den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Goldbach kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Goldbach, den tatsächlichen Fahrer in Bayern für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2026, Bußgeldkatalog Abstand 2026 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2026 oder Bußgeldkatalog Handy 2026 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110 Angaben zu Ihrem Verstoß der Geschäftsstelle zu übermitteln?
Anhörung im Bußgeldverfahren Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Angaben zur Sache
Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Goldbach, Abteilung Geschäftsstelle anzuhören.Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110 innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Geschäftsstelle zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Goldbach dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Goldbach aber keine Angaben machen müssen. Der Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung gibt den Betroffenen aus Bayern die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110 zu übermitteln.
Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Goldbach kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung Abteilung Geschäftsstelle zurückgewiesen.
Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Goldbach antworten?
Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Goldbach - Abteilung Geschäftsstelle - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.